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Grosse Gesellschaftsthemen an der Urne

Ganze fünf Vorlagen kommen am 30. November an die Urnen. Keystone

Das Schweizer Stimmvolk kann sich am 30. November zu einem voll geladenen Fuder von fünf Vorlagen äussern. Die gesellschaftspolitischen Themen reichen von Drogen über Ökologie und Pädophilie bis zu den Renten.

Das Rentensystem ist denn auch jenes Thema, das die grösste Anzahl von Stimmbürger und Stimmbürgerinnen direkt betrifft.

Mit einer Initiative verlangt der Gewerkschaftsbund (SGB) eine Flexibilisierung des Rentenalters.

Leute, die ihr Leben lang hart in unteren Lohnsegmenten gearbeitet haben, sollen die Möglichkeit erhalten, ab 62 ohne Rentenkürzung in Pension zu gehen.

Dieser Vorschlag wurde seit einiger Zeit im Parlament diskutiert, bis jetzt aber ohne eine Lösung zu finden.

Daher hat die Linke die Initiative ergriffen und legt ihr Begehren dem Stimmvolk vor.

Beschwerderecht

Das Verbandsbeschwerderecht der Umweltverbände hat in der Schweiz im letzten Jahr für grosse Schlagzeilen gesorgt.

Eine solche Beschwerde hatte verhindert, in Zürich ein Fussballstadion für drei Matches der Fussball-Europameisterschaft Euro 2008 umzubauen. Ein Projekt, welches das Zürcher Stimmvolk in einer Abstimmung gutgeheissen hatte.

Dies brachte die Freisinnig-Demokratische Partei (FDP) des Kantons Zürich dazu, eine Initiative einzureichen. Sie verlangt den Ausschluss der Verbandsbeschwerde bei Beschlüssen, die auf Volksabstimmungen oder Entscheiden von Parlamenten beruhen.

Nach den Vorkommnissen in Zürich hat das Parlament das Verbandsbeschwerderecht jedoch bereits eingeschränkt. Die FDP beharrte auf der Initiative und lässt nun am 30. November das Stimmvolk entscheiden.

Unverjährbares Verbrechen?

Eine weitere Initiative behandelt das besonders sensible Thema von straffälligen Pädophilen. In der Schweiz wie auch im Ausland haben solche Straftaten in den letzten Jahren für viel Lärm gesorgt.

Der Verein «Marche blanche» fordert in der Volksinitiative, dass sexuelle oder pornografische Straftaten an Kindern unverjährbar sein sollen. Mit der Begründung, dass Kinder oft sehr jung missbraucht werden und Jahrzehnte brauchen, bis sie darüber sprechen.

Das Parlament ist sich des Problems bewusst und hat deshalb die geltende Gesetzgebung modifiziert. Zukünftig ist eine solche Strafftat nicht mehr 15 Jahre, nachdem sie begangen wurde, verjährt, sondern erst 15 Jahre, nachdem das Opfer volljährig, also 18, geworden ist. Damit können Opfer bis 33-jährig klagen.

Für die Initianten geht dieser Kompromiss aber zu wenig weit. Sie verlangen die Unverjährbarkeit für solche Straftaten. Der Bundesrat und fast alle politischen Parteien stellen sich jedoch gegen diesen Vorschlag, der zu weit gehe.

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Volksinitiative

Dieser Inhalt wurde am veröffentlicht Die Volksinitiative erlaubt den Bürgerinnen und Bürgern, eine Änderung in der Bundesverfassung vorzuschlagen. Damit sie zu Stande kommt, müssen innerhalb von 18 Monaten 100’000 gültige Unterschriften bei der Bundeskanzlei eingereicht werden. Darauf kommt die Vorlage ins Parlament. Dieses kann eine Initiative direkt annehmen, sie ablehnen oder ihr einen Gegenvorschlag entgegenstellen. Zu einer Volksabstimmung kommt es…

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Drogenpolitik

Die beiden letzten Vorlagen betreffen die Schweizer Drogenpolitik. Die erste ist das Referendum gegen die Revision des Betäubungsmittelgesetzes.

Dieses will die Politik der «vier Säulen» (Prävention, Therapie, Schadenminderung und Repression) im Gesetz verankern, die bereits heute praktiziert werden.

Ausserdem soll die bisher befristet eingeführte ärztlich verschriebene Abgabe von Heroin an langjährige Schwerstsüchtige im Gesetz verankert werden.

Weil ihnen das revidierte Gesetz zu lasch ist, lancierten rechtsbürgerliche Kreise das Referendum dagegen. Besonders die Heroinabgabe stösst ihnen sauer auf.

Die andere Drogen-Vorlage betrifft den Cannabiskonsum. Eine Initiative verlangt die Entkriminalisierung und eine Kontrolle des Staats über Verkauf und Produktion dieser Substanz. So sollen Händler bekämpft und Konsumierende dieses in Tat und Wahrheit weitverbreiteten Produkts nicht mehr kriminalisiert werden.

Die Gegner der Initiative befürchten, dass diese den Drogenkonsum banalisiere und dem Konsum gefährlicherer Drogen Tür und Tor öffnet. Das letzte Wort hat das Stimmvolk am Abstimmungssonntag Ende November.

swissinfo, Olivier Pauchard
(Übertragen aus dem Französischen: Christian Raaflaub)

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Referendum

Dieser Inhalt wurde am veröffentlicht Das (fakultative) Referendum erlaubt Bürgerinnen und Bürgern, das Volk über ein vom Parlament verabschiedetes Gesetz entscheiden zu lassen. Falls das Referendumskomitee innerhalb von 100 Tagen 50’000 gültige Unterschriften bei der Bundeskanzlei einreichen kann, kommt es zu einer Abstimmung. Falls das Parlament Änderungen in der Bundesverfassung vornimmt, kommt es zu einem obligatorischen Referendum. Beim fakultativen Referendum…

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Das Schweizer Stimmvolk im In- und Ausland wird im Normalfall viermal jährlich für eidgenössische Vorlagen an die Urne gerufen.

Meistens stehen dabei drei bis vier Themen an (Initiativen oder Referenden).

Wahl- und stimmberechtigt sind rund 4,9 Millionen mündige Schweizerinnen und Schweizer.

Darunter sind rund 120’000 Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer, die sich in Stimm- und Wahlregistern eingetragen haben.

Abstimmungen und Wahlen können auch brieflich vorgenommen werden. Seit 1992 ist dies auch für Schweizerinnen und Schweizer im Ausland möglich.

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