Grünes Licht für sonntäglichen Weihnachtseinkauf
Die Kantone dürfen neu Sonntagsverkäufe bis vier Mal pro Jahr erlauben – auch ohne Bedürfnisnachweis. Das Parlament hat eine entsprechende Änderung des Arbeitsgesetzes gutgeheissen.
Bisher war der Nachweis dringender Bedürfnisse unumgänglich, um das Sonntagsarbeitsverbot umgehen zu können.
Das Parlament belebt das Weihnachtsgeschäft. Nach dem Nationalrat hat am Mittwoch auch der Ständerat mit 23 gegen 9 linke Stimmen beschlossen, dass die Kantone künftig bis zu vier Sonntagsverkäufe im Jahr ohne Bedürfnisnachweis vorsehen können.
Die Änderung des Arbeitsgesetzes geht zurück auf eine parlamentarische Initiative des inzwischen verstorbenen freisinnigen Berner Nationalrats Kurt Wasserfallen. Sie soll Sonntagsverkäufe insbesondere in der Adventszeit ermöglichen.
Die Arbeitnehmer müssen einverstanden sein, und der Lohnzuschlag bleibt erhalten.
Sonntagsverkaufs-Föderalismus
Dies führe aber zu Rechtsunsicherheit und Ungleichbehandlungen, sagte der Kommissionspräsident, der Schaffhauser Hannes Germann (Schweizerische Volkspartei). Mit unterschiedlichen Reglementierungen ermöglichten bereits heute 19 Kantone Sonntagsverkäufe.
Der Solothurner Gewerkschafter Ernst Leuenberger (Sozialdemokratische Partei) bezähmte nur aus Realitätssinn seine Lust auf einen Nichteintretensantrag. Der Rat behandle hier nicht eine kantonale Ladenschlussverordnung, sondern eine Änderung des Arbeitsgesetzes, ermahnte er.
Dieses Gesetz habe den Hauptzweck, Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen zu schützen. Er werde den Verdacht nicht los, dass hier Salamitaktik betrieben werde, so Leuenberger. Vor zwei Jahren erst habe das Volk nur äusserst knapp der Sonntagsbeschäftigung von Verkaufspersonal in Flughäfen und grossen Bahnhöfen zugestimmt. In 19 der 26 Kantone sei jene Vorlage abgelehnt worden.
Freiheitlich und massgeschneidert
Der Schwyzer Bruno Frick (Christlichdemokratische Volkspartei) unterstützte als Präsident der Swiss Retail Federation der Waren- und Kaufhäuser die «freiheitliche» Vorlage.
Die Konsumenten müssten selber bestimmen können, wann sie einkaufen wollten. Der Staat habe nur für die Rahmenbedingungen und insbesondere für einen ausreichenden Schutz des Verkaufspersonals zu sorgen.
Mit der Bahnhof- und Flughafenvorlage habe der Bundesrat seine Arbeiten eingestellt, sagte Volkswirtschaftministerin Doris Leuthard. Die Regierung begrüsse aber die Initiative des Parlaments, weil sie für eine klarere Rechtsordnung und einen einheitlicheren Vollzug sorge.
Wichtig sei, dass sich der Bund nicht in die Autonomie der Kantone einmische. Laut Leuthard können die Kantone bei der Festlegung der maximal vier Sonntagsverkäufe auf ihre Bedürfnisse Rücksicht nehmen.
Auch ein gänzlicher Verzicht, wie ihn etwa Genf angekündigt habe, sei möglich. Im Übrigen hielt der Rat zuhanden der Materialien fest, dass die Kantone den Entscheid an Gemeinden und Amtsbezirke, nicht aber an Unternehmen delegieren können.
Kein kantonales Gesetz verlangt
Die von Leuenberger angeführte SP-Kommissionsminderheit wollte die Kantone dazu verpflichten, die höchstens vier Sonntage per Gesetz festzulegen. Dies sei nötig, damit das Volk die Möglichkeit zur Mitsprache erhalte.
Ausserdem sollten die Kantone im Gesetz die Einhaltung eines Gesamtarbeitsvertrages und eines Mustervertrages verlangen können. Der Rat lehnte den Antrag der Minderheit mit 23 zu 10 Stimmen ab.
Leuthard warnte insbesondere davor, die Zuständigkeiten zu vermischen. Ihrer Ansicht nach wären grosszügigere Gesamtarbeitsverträge im Detailhandel zwar wünschenswert. Dies zu erreichen, hätten Arbeitgeber und Gewerkschaften aber in der Hand.
swissinfo und Agenturen
Arbeitsfreie Sonntage sind von den Schweizer Gewerkschaften als ein grosser historischer Durchbruch erachtet worden.
1877 war das Arbeiten an Sonntagen in den Fabriken als Teil des Arbeitsgesetzes grundsätzlich verboten worden.
Der Schweizerische Gewerkschaftsbund ist in dieser Frage prinzipiell geblieben: Schon eine kleine Liberalisierung, so die Befürchtung, würde die Türe öffnen für eine Arbeitswoche von sieben Tagen.
Nach dem Entscheid des Ständerats werden nun die Kantone ermächtigt, an vier Sonntagen pro Jahr das Öffnen der Läden zuzulassen.
Mit 23 gegen 9 Stimmen hat sich die kleine Kammer für eine entsprechende Änderung des Arbeitsgesetzes ausgesprochen.
Als Argument ist angeführt worden, es müsse den Konsumenten vor Weihnachten ermöglicht werden, dann einzukaufen, wenn es ihren Bedürfnissen entspreche.
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