Grundstückerwerb durch Ausländer wird einfacher
Ausländer sollen künftig in der Schweiz Grundstücke ohne kompliziertes Bewilligungsverfahren kaufen können. Der Bundesrat will die Lex Koller aufheben.
Mit flankierenden raumplanerischen Massnahmen will der Bundesrat zugleich den Zweitwohnungsbau eindämmen.
Die Lex Koller, welche den Erwerb von Grundstücken durch Ausländer beschränkt, soll aufgehoben werden.
Gleichzeitig will der Bundesrat aber den Zweitwohnungsbau eindämmen, um einen unerwünschten Bauboom in Tourismusregionen zu verhindern.
Dazu hat der Bundesrat am Mittwoch zwei Botschaften ans Parlament überwiesen. Der Bundesrat sieht keine Gefahr mehr, dass der einheimische Boden übermässig in ausländische Hand gerät.
Eine echte Überfremdungsgefahr bestehe nicht. Schon in den letzten Jahren waren die Einschränkungen in mehreren Schritten gelockert worden.
Künftig sollen Ausländer ganz ohne kompliziertes Bewilligungsverfahren Grundstücke in der Schweiz erwerben können. Der Bundesrat erwartet, dass das vielerorts knappe Angebot an Mietwohnungen dank ausländischer Investitionen in den Wohnungsbau vergrössert wird. Er hält es auch für möglich, dass dadurch die Bauland-Preise steigen werden.
Zweitwohnungsbau eindämmen
Das grössere Problem sieht der Bundesrat aber in einer Zunahme der in Tourismusregionen ohnehin schon grossen Nachfrage nach Zweitwohnungen. Er befürchtet, dass dadurch ein unerwünschter Bauboom ausgelöst werden könnte.
Erst- und Zweit- statt Inländer- und Ausländerwohnungen: Dazu schlägt die Regierung flankierende Massnahmen im Raumplanungsgesetz vor. In ihren Richtplänen müssen die Kantone künftig jene Gebiete bezeichnen, in welchen ein ausgewogenes Verhältnis von Erst- und Zweitwohnungen sichergestellt werden muss.
Aufhebung in drei Jahren
Die dafür notwendigen Massnahmen sollen innerhalb von drei Jahren ausgearbeitet und umgesetzt werden.
Erst dann soll die Lex Koller aufgehoben werden. Damit will die Regierung eine Regelungslücke vermeiden. Die Aufnahme der Zweitwohnungsproblematik in die Richtpläne erlaube zudem eine Koordination in und zwischen den Kantonen.
SD und Franz Weber wollen Referendum
Die Schweizer Demokraten (SD) werden gegen die geplante Aufhebung der Lex Koller das Referendum ergreifen.
Unterstützung erhalten sie dabei von Umweltschützer Franz Weber. Weber ist zudem überzeugt, dass seine Doppel-Initiative gegen die Lex Koller zustande kommt.
Die SD wollen den «Teilausverkauf der Heimat» nicht zulassen, wie sie in einem Communiqué vom Mittwoch schreiben. Die vom Bundesrat vorgeschlagenen Massnahmen gegen den Zweitwohnungsbau erachten sie als ungenügend, um die Nachteile einer Aufhebung der Lex Koller abzufedern. Bereits im März 2006 hatten deshalb die SD-Delegierten das Referendum beschlossen.
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Referendum
SAB begrüsst Aufhebung
Die Schweizerische Arbeitsgemeinschaft für die Berggebiete (SAB) begrüsst die Aufhebung der Lex Koller. Sie sei nicht mehr zeitgemäss, da sie nur auf ein beschränktes Segment des Zweitwohnungsbaus wirke.
swissinfo und Agenturen
Die Lex Koller (Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland) nimmt Einfluss auf Bau und Erwerb von Zweitwohnungen.
Im Raumplanungsrecht in der aktuellen Fassung sind keine Regelungen zu diesem Thema vorgesehen. Gemeinden oder Regionen können aber eigene Regelungen erlassen.
Der Bundesrat hat bereits im Januar 2005 beantragt, die Lex Koller aufzuheben, und dafür das Raumplanungs-Gesetz zu revidieren.
Der Erwerb eines Grundstücks als blosse Kapitalanlage ist heute sowohl für Ausländer mit Wohnsitz ausserhalb der Schweiz wie auch für ausländische Unternehmen mit Sitz im Ausland nicht möglich.
Die wichtigste Folge einer allfälligen Aufhebung der Lex Koller wäre, dass Ausländer und ausländische Unternehmen Grundstücke auch als blosse Kapitalanlage erwerben könnten. Die übrigen Einschränkungen wurden bereits weitgehend aufgehoben.
So gelten für EU-Bürger mit Wohnsitz in der Schweiz schon heute die gleichen Regeln wie für Schweizer. Personen von ausserhalb der EU mit Wohnsitz in der Schweiz können eine Hauptwohnung erwerben, für eine Ferienwohnung brauchen sie eine Bewilligung. Für Niedergelassene fällt auch dieses Erfordernis weg.
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