Höhere Hürden für Schwarzgeld aus Deutschland
Die Schweiz und Deutschland haben ein neues Doppelbesteuerungs-Abkommen paraphiert. Bundesrat Merz zeigte sich nach dem Treffen mit seinem Amtskollegen Schäuble zufrieden - trotz nach wie vor unterschiedlicher Positionen beim Datenaustausch.
Wochenlang geschah nichts – doch jetzt ist ein weiterer Schritt auf dem Weg zu einem neuen Doppelbesteuerungs-Abkommen (DBA) zwischen der Schweiz und Deutschland gemacht. So reiste Bundesrat Hans-Rudolf Merz für ein Arbeitstreffen mit seinem Amtskollegen Wolfgang Schäuble am Freitag kurzfristig nach Berlin.
Die beiden Finanzminister haben dem ausgearbeiteten Vertragstext mit der Anbringung ihrer Initialen zugestimmt. Nach der so genannten Paraphierung kann der Vertragsentwurf nun beiden Regierungen zur Prüfung vorgelegt werden.
Stimmen die beiden Parlamente dem neuen DBA zu, kann das Abkommen offiziell unterzeichnet, veröffentlicht und ratifiziert werden. Laut Bundesrat Merz soll dies bis zum Sommer der Fall sein.
Zentrales Element des neuen DBA ist die internationale Amtshilfe auch in Fällen von Steuerhinterziehung nach dem OECD-Standard. Bisher leistete die Schweiz lediglich in Fällen von Steuerbetrug Amtshilfe. Die erleichterte Amtshilfe soll jedoch nur für neue Fälle und nicht für die seit Jahrzehnten ausgelagerten Vermögen deutscher Anleger gelten. Für einen solchen Fall müssten die deutschen Behörden nach wie vor den Namen eines Steuersünders nennen, um an Informationen zu gelangen.
«Wir haben heute Lösungswege für viele strittige Punkte gefunden», sagte Hans-Rudolf Merz nach dem Arbeitstreffen sichtlich zufrieden. Dabei habe die Schweiz keine übertriebenen Zugeständnisse gemacht. So werde es auch in Zukunft keinen automatisierten Datenaustausch geben; zu so genannten Rasterfahndungen gegen Steuerhinterzieher werde es also nicht kommen. Weiter werde die Schweiz auf der Basis illegal erworbener Steuerdaten auch künftig keinerlei Amtshilfe leisten.
Abgeltungssteuer statt Amnestie
Merz betonte weiter, dass der Finanzplatz Schweiz keinerlei Interesse an Schwarzgeldern habe. «Das neue DBA nach dem OECD-Standard wird eine Schlüsselrolle spielen, um zu verhindern, dass ausländische Vermögen unversteuert auf Schweizer Finanzinstituten liegen können.»
Zur Klärung der offenen Fragen rund um das Bankgeheimnis und die Steuerdebatte haben die beiden Länder eine bilaterale Arbeitsgruppe eingesetzt. Sie soll unter anderem festlegen, wie Alt-Vermögen nachträglich erfasst und versteuert werden können. Ein möglicher Weg wäre laut Merz zum Beispiel eine Abgeltungssteuer. Man habe heute in Berlin verschiedene Varianten dazu andiskutiert, so der Bundesrat.
Eine Amnestie für solche Anleger – wie es etwa Italien mehrmals praktiziert hat – kommt für Deutschland nicht in Frage. «Ich halte nicht viel davon. Wir sollten besser dafür sorgen, dass jahrelang versteckte Vermögen im Nachhinein freiwillig versteuert werden», sagte Schäuble zu den Journalisten. Nach Schätzungen liegen derzeit rund 200 Milliarden Euro an unversteuertem Vermögen aus Deutschland auf Schweizer Konten.
Kürzlich erwarb der deutsche Fiskus für 2,5 Millionen Euro eine Daten-CD mit Informationen über unversteuerte Vermögen deutscher Bürger bei einer Schweizer Bank. Seither gingen über 10’000 Selbstanzeigen beim deutschen Fiskus ein. Laut dem Handelsblatt sind es vor allem Erben, die Alt-Vermögen offen legen.
Erleichterter Marktzugang
Die Arbeitsgruppe soll weiter auch festlegen, wie laufende Kapitaleinkünfte aus Vermögenswerten, die in Deutschland lebende Personen in der Schweiz angelegt haben, besteuert werden sollen; gleiches gilt für Erbschaften oder Schenkungen. Im Gegenzug soll den Schweiz Banken und Versicherungen in Zukunft ein erleichterter Markzugang in Deutschland ermöglicht werden. Heute müssen Schweizer Banken, die in Deutschland Geschäfte machen wollen, dort eine Tochtergesellschaft gründen oder mit einer Bank vor Ort zusammenarbeiten.
Die Schweiz hat vergangenes Jahr die internationalen OECD-Regeln anerkannt und sich damit bereit erklärt, nicht nur bei Steuerbetrug, sondern auch bei Steuerhinterziehung Amtshilfe zu leisten. Bislang unterscheidet die Schweiz zwischen Steuerhinterziehung, die straffrei ist, und Steuerbetrug – was ein Widerspruch zum OECD-Standard ist. Beim Steuerbetrug müssen zum Beispiel Dokumente gefälscht worden sein. Das Abkommen mit Deutschland ist das 23. mit einer Amtshilfeklausel nach dem OECD-Standard.
Paola Carega, Berlin, swissinfo.ch
13. März 2009: Der Schweizer Bundesrat beschliesst, den Artikel 26 des OECD-Musterabkommens in neu verhandelte Steuerabkommen aufzunehmen. Bereits bestehende Doppelbesteuerungs-Abkommen (DBA) sollen revidiert werden.
22. Juni 2009: Bundesrat Hans-Rudolf Merz und der deutsche Finanzminister Peer Steinbrück vereinbaren die Revision des DBA.
8. bis 10. September 2009: erste Verhandlungsrunde in Bern
15. bis 18. Dezember 2009: zweite Verhandlungsrunde in Berlin
14. Februar 2010: Die Schweiz nutzt das Treffen der deutschsprachigen Finanzminister in Luxemburg zum informellen Austausch mit dem deutschen Finanzminister Wolfgang Schäuble.
16. bis 18. März 2010: dritte Verhandlungsrunde in Bern
26. März 2010: Die Schweiz und Deutschland paraphieren das neue DBA.
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