Hooligan-Gesetz zeigt in der Schweiz erste Wirkung
Die Massnahmen gegen Gewalt im Sport, die seit einem halben Jahr in Kraft sind, zeigen erste positive Wirkungen, wie Bundesrat Samuel Schmid bilanzierte.
Der Sportminister sowie Vertreter von Bund, Kantonen, Swiss Olympic und anderen Sportverbänden plädieren dafür, die bis Ende 2009 befristeten Massnahmen des Hooligan-Gesetzes unbefristet weiterführen.
Es gebe zwar noch viel zu tun – aber «wir sind auf Kurs», zeigte sich Sportminister Samuel Schmid am Donnerstag nach dem zweiten runden Tisch gegen Gewalt im Sport zufrieden.
«Ich stelle eine einhellige Übereinstimmung fest», sagte der Vorsteher des Departements für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS).
Im Zentrum des zweiten Runden Tisches gegen Gewalt im Sport stand vor allem die Umsetzung des verschärften Bundesgesetzes über Massnahmen zur Wahrung der Inneren Sicherheit (BWIS I).
Die praktische Handhabung der darin verankerten Massnahmen wie Rayonverbot, Ausreisesperre, Meldepflicht und Polizeigewahrsam sei im Sportalltag bereits eingespielt, so Schmid.
Die ersten Hundert
Auf Einladung von Schmid trafen sich in Bern Vertreter von Bund, Kantonen, den Fussball- und Eishockey-Verbänden sowie dem Sport-Dachverband Swiss Olympic, um eine Standortbestimmung über die Massnahmen im Kampf gegen Gewalttäter an und um Sportveranstaltungen vorzunehmen.
Der zurzeit laufende Probebetrieb der zentralen Hooligandatenbank stimme zuversichtlich, hob der Bundesrat hervor. Die Datenbank enthalte derzeit rund 100 Einträge.
Noch keine einheitliche Umsetzung
Ziel sei es, dass sie bis Ende Jahr mit allen Benutzern und Datensätzen in Betrieb ist. Der Weg ist laut Schmid aber noch lang: «Wir sind noch nicht dort, wo wir letztlich hinmüssen.»
Insbesondere müssten die Stadionverbote sowie die Sicherheitskonzepte für alle Fussball- und Hockeyclubs der Profiligen weiter konkretisiert und einheitlich umgesetzt werden, forderte.
Auch die Spitze von Swiss Olympic äusserte sich zufrieden. Präsident Jörg Schild war «positiv überrascht», wie weit die Arbeiten schon gediehen seien. Und Swiss-Olympic-Chef Marc-André Giger betonte: «Mit dem Schulterschluss in diesem Projekt haben wir allen betroffenen Partner langfristig im Boot.» Denn Sicherheit an Sportveranstaltungen gehe alle an.
Weiterführung
Die Teilnehmer waren sich einig, dass die im Hooligangesetz enthaltenen Massnahmen wie Rayonverbot, Ausreisesperre, Meldepflicht und Polizeigewahrsam müssten nach Ablauf der Befristung Ende 2009 unverändert weitergeführt werden, und zwar mit einer klaren und dauerhaften Rechtsgrundlage.
Das Bundesgesetz über Massnahmen zur Wahrung der Inneren Sicherheit (BWIS I) war im Hinblick auf zwei sportliche Grossereignisse in der Schweiz verschärft worden: die Fussball-Europameisterschaft 2008 und die Eishockey-Weltmeisterschaft im Jahr darauf. Danach sollten sie laut Willen des Parlaments wieder aufgehoben werden.
Täter bildlich erfassen
Wichtiges Element im Kampf gegen Gewalttäter ist die biometrische Gesichtserkennung. Gewalttätige Fans dürften nicht anonym bleiben, forderten die Teilnehmer weiter. Die Einrichtung entsprechender Anlagen in Stadien sei ein wichtiger Schritt in diesem Bereich.
Bei einem erfolgreichen Testlauf soll diese Massnahme umgesetzt werden. Die Daten-Anonymisierung sei eine wichtige Voraussetzung für eine wirkungsvolle Durchsetzung der Stadionverbote, hiess es.
Gegen Alkoholleichen
Gefordert wurden ausserdem Massnahmen gegen den Alkoholmissbrauch in den Stadien. Geprüft würden Massnahmen wie die konsequente Wegweisung stark Alkoholisierter und bei Hochrisikospielen die temporäre Beschränkung des Alkoholausschanks.
Das Treffen schloss an den letzten «Runden Tisch» vom vergangenen 29. Januar an, an dem die «Erklärung des Schweizer Sports zur Bekämpfung von Gewalt im und um den Sport» verabschiedet worden war. Die nächste periodische Überprüfung der Ergebnisse ist für Anfang Dezember 2007 geplant.
swissinfo und Agenturen
Die Gewalt in den Schweizer Stadien hat in den letzten Jahren generell zugenommen. Laut Schätzungen gibt es in der Schweiz gegen 400 Hooligans und 600 Sympathisanten.
Die zusammen mit Österreich organisierte Euro 2008 beginnt am 7. Juni 2008 in Basel und endet am 29. Juni 2008 in Wien. 15 der 31 Spiele finden in der Schweiz statt: 6 in Basel und je 3 in Zürich, Bern und Genf.
Am letzten Tag der Fussball-Schweizermeisterschaften Mitte Mai 2006 kam es zu gewalttätigen Ausschreitungen mit über 100 Verletzten.
Im Hinblick auf die Euro 2008 und die Eishockey-WM 2009 hat das Parlament per Gesetz die Massnahmen gegen Hooligans verschärft.
Ein geplantes Referendum gegen diese Änderungen im Bundesgesetzes über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit kam nicht zustande.
Das Gesetz ist vorerst befristet und gilt bis 2009.
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