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Immer mehr Parlamentarier sind Berufspolitiker

Das Schweizer Milizsystem wird zusehends zum Mythos: Im Parlament sitzen immer mehr Vollprofis. Keystone

Das Schweizer Parlament ist ein Milizparlament, in der Theorie. In der Praxis üben nur noch wenige Parlamentarier ihr Mandat im Nebenamt aus. Berufspolitiker sind die Regel. Ihre Macht ist nicht unbegrenzt, denn oft hat das Volk das letzte Wort.

Das Parlamentsmandat war in der Schweiz ursprünglich als ein Amt konzipiert, das National- und Ständeräte neben ihrer beruflichen Tätigkeit wahrnehmen.  Offiziell ist das Schweizer Parlament denn auch bis heute ein Milizparlament. Die Institutionellen Grundlagen dafür wurden vor 150 Jahren geschaffen.

Doch diese Besonderheit des Schweizer Systems gibt es eigentlich nur noch auf dem Papier. In Wirklichkeit sind Milizpolitiker, d.h. Politiker, die weniger als 30 Prozent ihrer gesamten Arbeitszeit der Politik widmen, eine Ausnahme geworden.  

Gemäss einer Studie vom Mai 2010 gibt es im Ständerat (Kantonsvertretung) überhaupt keine Milizpolitiker mehr, während im Nationalrat (Volksvertretung) ihr Anteil auf 13,4 Prozent geschrumpft ist.

Die Befragung und Auswertung  wurde von den Politikwissenschaftlern Sarah Bütikofer (ETH Zürich) und Simon Hug (Universität Genf) durchgeführt. Sie ergab, dass die Mehrheit der Ständeratsmitglieder (57,6 Prozent) ihr Amt in Vollzeit ausführen, während die verbleibenden 42,2 Prozent dies zumindest als Halbberufspolitiker tun. Im Nationalrat gibt es  eine Mehrheit von Halbberufspolitikern (58,3%) sowie  28,4 Prozent Vollzeitpolitiker.

Die Ständeräte  verwenden  mindestens  67 Prozent ihrer gesamten Arbeitszeit für ihr Parlamentsmandat, während bei den Nationalräten ein Aufwand von 57 Prozent der Arbeitszeit die Regel ist. Der steigende Aufwand hat direkte Auswirkungen auf die Berufsgruppen, die im Parlament vertreten sind. Denn nur mit wenigen Berufen ist diese Arbeitsbelastung vereinbar.

Die Partei der Selbständigen

Die mit Abstand grösste Gruppe bilden  die «Selbständigerwerbenden»: 57 Prozent sind es im Ständerat und 35 Prozent im Nationalrat. Zum Vergleich: In den 1970er-Jahren lagen die Quoten noch bei 23 beziehungsweise 21 Prozent. 

Die Autoren der Studie haben  auf den grossen Unterschied zur Gesamtheit der erwerbstätigen  Bevölkerung in der Schweiz aufmerksam gemacht. In der Tat beträgt der Anteil der Selbständigen  an  den erwerbstätigen Personen in der Schweiz nur 13 Prozent. 

Sarah Büttikofer und Simon Hug haben herausgefunden, dass die tiefgreifendsten Veränderungen vor allem die Schweizerische Volkspartei (SVP) und die Sozialdemokratische Partei (SP) betreffen. Einst machten Bauern und Landwirte einen Drittel der SVP-Parlamentarier aus, inzwischen sind es nur noch 20 Prozent.

Die SVP-Fraktion besteht heute hauptsächlich aus Führungskräften, Unternehmern und Selbständigen. Bei den Sozialdemokraten findet man praktisch keine Arbeiter und Angestellten mehr. Diese waren in den 1970er-Jahren bei der SP noch sehr präsent.

Grössere Themenvielfalt, höhere Komplexität

Für diese Entwicklung gibt es mehrere Gründe.  Zum einen sind die Sitzungsgelder und Aufwandsentschädigungen so erhöht worden, dass sie einem mittleren Jahreseinkommen in qualifizierten Berufen entsprechen.

Die Erwerbstätigkeit ist somit finanziell nicht notwendig. Dazu kommen immer mehr Themen und eine ständig steigende Komplexität der Vorlagen.

Für Mehrarbeit sorgen die Parlamentarier teilweise auch selbst. Neben Interpellationen, Postulaten und Motionen ist in den letzten Jahren ein markanter Anstieg an parlamentarischen Initiativen festzustellen, d.h. an Vorschlägen für Gesetze, die von einzelnen Parlamentariern oder parlamentarischen Kommissionen vorgelegt werden.     

Legislative untersteht dem Volk

Das Schweizer Parlament macht demnach von seiner Funktion als Gesetzgeber immer stärkeren Gebrauch. Dies bedeutet aber nicht, dass es die Gesetze nach Belieben diktieren kann. Denn der Souverän – Volk und  Kantone – kann stets von den Instrumenten der direkten Demokratie Gebrauch machen.

So kann jedes vom Parlament verabschiedete Gesetz mit einem Referendum bekämpft werden. Wenn mindestens 50‘000 Unterschriften gesammelt sind oder acht Kantone dies einfordern, muss das Gesetz dem Volk zur Abstimmung vorgelegt werden.

Zudem gibt es Vorlagen, die dem Volk obligatorisch vorgelegt werden müssen; beispielsweise der Beitritt der Schweiz zu transnationalen Organisationen. Auch jede Verfassungsänderung kommt an die Urne. In diesen Fällen reicht dann nicht eine einfache Mehrheit der Abstimmenden, sondern es ist auch ein Ständemehr (Mehrheit der Kantone) erforderlich.

Auf eigene Initiative

Umgekehrt kann mittels einer eidgenössischen Volksinitiative direkt eine Verfassungsänderung verlangt werden. Damit es zur Abstimmung kommt, müssen die Initianten 100‘000 Unterschriften innerhalb von 18 Monaten nach amtlicher Veröffentlichung des Initiativtextes sammeln.

Zudem haben auch die einzelnen Kantone das Recht, mittels einer Standesinitiative bei den eidgenössischen Räten einen Gesetzesentwurf zu verlangen. In den letzten Jahren haben die Kantone von diesem Instrument viel häufiger Gebrauch gemacht als in der Vergangenheit.

Das Parlament der schweizerischen Eidgenossenschaft besteht aus zwei Kammern, dem Nationalrat und dem Ständerat.

Der Nationalrat ist die Volksvertretung, der Ständerat die Vertretung der Kantone. Beide Kammern werden alle vier Jahre von den Schweizer Bürgerinnen und Bürgern gewählt, jeweils am vorletzten Sonntag des Oktobers.

Die nächsten Wahlen finden am 23.Oktober 2011 statt.

Der Nationalrat zählt 200 Mitglieder. Entsprechend der Bevölkerungsgrösse haben die Kantone Anrecht auf eine bestimmte Anzahl Sitze.

Im Ständerat sitzen 46 Abgeordnete. Jeder Kanton stellt zwei Räte, die sechs Halbkantone je einen.

Für bestimmte Entscheide wie beispielsweise die Wahl der Regierungsmitglieder (Bundesräte) oder des Generalstaatsanwalts tagen die beiden Kammern zusammen als Bundesversammlung. 

Ansonsten tagen die Kammern getrennt. Ein Gesetz ist erst verabschiedet, wenn es in beiden Kammern eine Mehrheit gefunden hat.

Die Bundesversammlung besteht aus Fraktionen, in der die Politiker einer Partei oder Politiker mit ähnlicher politischer Orientierung sitzen.

Es braucht mindestens fünf Abgeordnete, um eine Fraktion bilden zu können. Im Nationalrat können nur Fraktionsmitglieder in die vorberatenden Kommissionen einsitzen.

Die Kommissionen  bereiten gemäss ihren Zuständigkeitsbereichen (Finanzen, Verkehr, etc.) die Stellungnahmen für die Debatten vor. Bei divergierenden Meinungen gibt es Mehrheits- und Minderheitsrapporte.

Die Kommissionen tagen im Durchschnitt drei bis vier Mal pro Vierteljahr. Die Sitzungen sind nicht öffentlich.

Die beiden Kammern des Schweizer Parlaments tagen gemäss den Jahreszeiten vier Mal im Jahr, jeweils für drei Wochen. Die Debatten sind öffentlich.  

(Übertragung aus dem Italienischen: Gerhard Lob)

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