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Initiative will Bausparen fördern

Mehr Schweizer sollen sich Wohneigentum leisten können, Keystone

Ein Komitee aus Politik und Wirtschaft hat eine Volksinitiative für Bausparen lanciert. Ziel: Die Kantone sollen das Bausparen steuerlich privilegieren können.

Die Initianten wollen damit privates Wohneigentum und Investitionen in energiesparende Renovationen fördern.

Mit einer Volksinitiative will ein bürgerliches Komitee den Kantonen die Möglichkeit geben, steuerbegünstigtes Bausparen einzuführen. Die Sammelfrist hat am Dienstag begonnen und dauert bis zum 27. September 2008.

Die Initiative solle dafür sorgen, dass mehr Menschen ihren Traum von den eigenen vier Wänden verwirklichen könnten, sagte Caspar Baader, Nationalrat der Schweizerischen Volkspartei (SVP) und Co-Präsident des Initiativkomitees, vor den Medien in Bern. Zudem helfe sie mit, im Gebäudebereich Energie zu sparen.

Doppelt genäht

Das Begehren besteht aus drei Teilen, die von den Kantonen jeweils eingeführt werden können, aber nicht müssen: Der erste sieht vor, dass Mieter bis zu 15’000 Franken pro Jahr für den Erwerb von Wohneigentum auf die Seite legen dürfen, Ehepaare gar bis zu 30’000 Franken. Das Geld kann vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden.

Am Wochenende hatten bereits die Delegierten des Schweizerischen Hauseigentümerverbands beschlossen, eine Zwillingsinitiative für das Bausparen und gegen die Benachteiligung von Rentnern durch die Eigenmietwert-Besteuerungen zu lancieren.

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Volksinitiative

Dieser Inhalt wurde am veröffentlicht Die Volksinitiative erlaubt den Bürgerinnen und Bürgern, eine Änderung in der Bundesverfassung vorzuschlagen. Damit sie zu Stande kommt, müssen innerhalb von 18 Monaten 100’000 gültige Unterschriften bei der Bundeskanzlei eingereicht werden. Darauf kommt die Vorlage ins Parlament. Dieses kann eine Initiative direkt annehmen, sie ablehnen oder ihr einen Gegenvorschlag entgegenstellen. Zu einer Volksabstimmung kommt es…

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Energie-Bausparen

Wer bereits Wohneigentum besitzt, soll bis zu 5000 Franken (Ehepaare: 10’000 Franken) pro Jahr steuerbefreit sparen dürfen. Das angesparte Kapital muss in diesem Fall für Energiespar- und Umweltschutzmassnahmen am Eigenheim verwendet werden. Beispiele dafür seien bessere Gebäudeisolationen, sagte Baader.

Die maximale Spardauer beträgt in beiden Fällen zehn Jahre. Wenn der Hauskauf oder die Gebäudesanierung nicht spätestens zwei Jahre nach dieser Frist erfolgt ist, muss das ersparte Kapital als Einkommen nachbesteuert werden. Wer mit Bauspargeldern Wohneigentum kauft, muss dieses zudem mindestens fünf Jahre lang selber bewohnen.

Der dritte Teil der Initiative betrifft Bausparprämien, die heute zur Förderung des Wohneigentums von einigen Kantonen bereits gewährt werden. Die Prämien sollen nicht mehr wie heute als Einkommen versteuert werden müssen.

Baselbieter Modell retten

Ausgearbeitet wurde die Initiative von Wirtschaftsvertretern und Politikern im Baselbiet, die damit das kantonale Bausparmodell retten wollen. Seit Inkrafttreten des Steuerharmonisierungs-Gesetzes im Jahr 2005 ist steuerprivilegiertes Bausparen in der Schweiz eigentlich verboten.

Im Präsidium des Initiativkomitees sitzen heute auch die Präsidenten der bürgerlichen Regierungsparteien SVP, Freisinn (FDP) und Christlichdemokraten (CVP), Ueli Maurer, Fulvio Pelli und Christophe Darbellay. Unterstützt wird das Anliegen zudem vom Schweizerischen Gewerbeverband.

Gewerbeverbandsdirektor und Nationalrat Pierre Triponez sagte, er sei überzeugt, dass Bausparen nicht nur den Mietern diene. Auch die Bauwirtschaft und das Kleingewerbe würden gefördert. Führten alle Kantone das Modell ein, ergebe sich ein zusätzliches Auftragsvolumen von zwei bis drei Milliarden Franken.

Steuerausfälle überkompensiert

Dies sorge auch dafür, dass Steuerausfälle überkompensiert würden: Eine Studie habe zum Beispiel ergeben, dass dem Kanton Baselland jährliche Steuerausfälle von 4,5 Mio. Franken entstünden. Die ausgelöste wirtschaftliche Wohnbautätigkeit dagegen spüle 6,2 Millionen an Steuern und Abgaben zurück.

Gerade das Energie-Bausparen zeige zudem, dass die Interessen von Wirtschaft und Umweltschutz nicht immer unvereinbar seien, sagte Nationalrat Robert Keller (SVP). Die Initiative schaffe einen Anreiz, die heutigen «energiefressenden» Gebäude rascher zu sanieren. Heute beschränkten sich viele Hausbesitzer aus Kostengründen auf Teilsanierungen.

swissinfo und Agenturen

Bauspar-Initiative:

Die Kantone sollen das Recht erhalten, angehende Wohneigentümer während 10 Jahren mit einem jährlichen Steuerabzug von 15’000 Franken zu begünstigen (Ehepaare 30’000 Franken).

Wer sein Haus mit energiesparenden Massnahmen saniert, soll dafür einen Steuerabzug von jährlich 5000 Franken machen können.

Zwillings-Initiative der Hauseigentümer:

Kantone sollen zur Gewährung von Bausparmodellen verpflichtet werden. Vorgesehen ist eine Steuerprivilegierung von 10’000 Franken pro Jahr (20’000 Fr. für Ehepaare) während 10 Jahren.

Gleichzeitig verlangt die Initiative einen Systemwechsel bei der Eigentums-Besteuerung. Hauseigentümer ab 60 Jahren sollen wählen können, beim bisherigen System zu bleiben oder den Eigenmietwert nicht mehr zu versteuern. In diesem Fall könnten sie die Schuldzinsen nicht mehr abziehen.

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