Interessen-Konflikte auf höchster Ebene?
Mit Christoph Blocher sitzt erstmals ein Milliardär in der Schweizer Regierung. Der Unternehmer bleibt vorläufig Mehrheitsaktionär der Ems-Gruppe.
Kritiker bemängeln, dass er bisher lediglich die operative Leitung abgegeben hat.
Mit der Wahl zum Bundesrat am 10. Dezember ist der wohl umstrittenste Politiker der Schweiz zum meist beobachteten Mann im Land geworden. Jahrelang hatte der polarisierende Unternehmer als Zürcher Nationalrat die Regierung und deren Politik verhöhnt und attackiert und die Schweizerische Volkspartei damit zum Erfolg geführt.
Die operative Führung der Ems-Chemie, die der SVP-Chef Christoph Blocher seit 20 Jahren innehat, übergibt er am 1. Januar 2004 zwar seiner Tochter Magdalena Martullo-Blocher.
Mit der Ems-Chemie bleibt der künftige Vorsteher des Justiz- und Polizeidepartements aber dennoch über den Beginn seiner Regierungstätigkeit hinaus verbunden – mit einer 72%igen Beteiligung am Chemiekonzern, die einem Marktwert von gegen 2 Mrd. Franken entspricht.
Grundsätzlich will sich der Neu-Bundesrat von seinem Ems-Besitz trennen. Wann und in welcher Form diese Trennung vollzogen wird, ist allerdings noch nicht klar.
Blocher könnte seinen Besitz an seine vier Nachkommen übertragen. Durch diese Vermögensüberschreibung müssten seine Kinder jedoch jährlich 12 Mio. Franken an Steuern zahlen, was Blocher vermeiden will.
Um hohe Steuern zu umgehen, könnte das Unternehmen auch ins Ausland verlegt werden, was für den Schweizer Politiker jedoch nicht in Frage kommt. Es bleibt die Auslagerung in eine Stiftung. Doch die Prüfung aller Details brauche noch Zeit, so Blocher.
Ausstand bei persönlichen Interessen
Bei Christoph Blocher liegt das Risiko eines Interessen-Konflikts darin, dass er bei Ems Mehrheitsaktionär ist. Die politischen Entscheide eines Ministers können sich nämlich konkret auf die Gewinne seiner Aktien auswirken.
«Vor zwei Jahren haben verschiedene öffentliche Personen nach dem Sturz der Swissair-Aktien Verluste erlitten», ruft Hansruedi Moser, Sprecher der Bundeskanzlei, gegenüber swissinfo in Erinnerung. So hatte der amtierende Wirtschaftsminister, Pascal Couchepin, damals zugegeben, 150’000 Franken verloren zu haben.
Rein rechtlich ist es Bundesräten nicht verboten, Aktien zu besitzen. Das Regierungs- und Verwaltungsratsgesetz (RVGO) schreibt lediglich vor, dass Bundesräte kein anderes Amt bekleiden und nicht Verwaltungsräte oder Direktoren eines Unternehmens sein dürfen.
«1989, als Kaspar Villiger in die Landesregierung gewählt wurde, verkaufte er seinen Anteil an der Villiger Söhne AG (Stumpen- und Velofabrik) umgehend an seinen Bruder Heinrich. Wo er allerdings seine Millionen angelegt hat, wissen wir nicht», fügt Hansruedi Moser an.
Gemäss RVGO müssen Bundesräte im weiteren in den Ausstand treten, wenn sie an einem Geschäft ein unmittelbares persönliches Interesse haben.
Grosse Aktienpakete sind problematisch
Das Gesetz definiert allerdings nicht, ab welchem Betrag von persönlichem Interesse gesprochen werden muss. «In Zweifelsfällen muss ein Regierungsmitglied das Kollegium offen informieren, dann muss der Gesamtbundesrat entscheiden», so Thomas Sägesser, Chef der juristischen Dienste in der Bundeskanzlei.
«Das Prinzip des Ausstandes wird allerdings auf ein mögliches Minimum beschränkt, da sonst die Handlungsfähigkeit der Regierung beeinträchtigt werden könnte.»
In diesem Sinne bleibe eine Aktienmehrheit in einem grossen Unternehmen in jedem Fall problematisch. Denn, so der Jurist: «Wirtschaftliche Entscheide wirken sich in der Regel auf grosse Unternehmen wie Ems oder Swisscom aus.»
Politberater Iwan Rickenbacher rät dem Zürcher Milliardär denn auch, sich so rasch wie möglich von seiner Firma zu trennen. Zudem müsse er «sich im Ton mässigen und die Kollegialität beachten». Nur so könne er als «Reizfigur» sein Image und seine Glaubwürdigkeit verbessern.
Bundesrat Blocher muss umdenken
Für Peter Ulrich, Wirtschaftsethiker an der Universität St. Gallen, ist klar, dass Christoph Blocher, auch wenn er sich von seinem Unternehmen formell trennt, Milliardär bleibt und wie ein Investor denken wird. Er müsse aber seiner Verantwortung als Bundesrat gerecht werden.
«Die Bevölkerung will nicht einen halben Bundesrat. Sie erwartet von ihm, dass er sich vollständig mit der am Gemeinwohl orientierten Aufgabe eines Bundesrates identifiziert und nicht zur Hälfte primär seine privatwirtschaftlichen Interessen im Auge hat.»
Der künftige Bundesrat dürfe Politik und Gesellschaft nicht mehr nur aus der Perspektive der allerreichsten Bevölkerungsschicht anschauen. «Er muss in wahrhaftiger Weise versuchen, die Interessen der breiten Bevölkerung ins Zentrum seiner Arbeit zu stellen», betont Ulrich.
Der Wirtschaftsethiker traut dem reichsten Politiker der Schweiz das Potenzial zum Bundesrat zu. Allerdings: «Herr Blocher muss deutlich seine Weltsicht und seinen Standpunkt revidieren.»
swissinfo, Armando Mombelli und Gaby Ochsenbein
Der 63-jährige Christoph Blocher leitet die Ems-Gruppe seit 20 Jahren.
Er besitzt 72% des Emser Chemiekonzerns, was zur Zeit 1,8 Mrd. Franken entspricht.
Die operative Führung der Ems-Chemie übernimmt am 1. Jan. 2004 Magdalena Martullo-Blocher.
Wann sich Blocher von seinem Ems-Besitz trennen wird, ist unklar.
Schweiz:
Laut dem Regierungs- und Verwaltungsratsgesetz ist es Bundesratsmitgliedern nicht untersagt, sich finanziell an Unternehmen zu beteiligen. Sie dürfen allerdings kein anderes Amt bekleiden und nicht Verwaltungsräte oder Direktoren eines Unternehmens sein. Zudem müssen Bundesräte in den Ausstand treten, wenn sie an einem Geschäft ein unmittelbares persönliches Interesse haben.
Deutschland:
Die Mitglieder der Bundesregierung dürfen in Verwaltungsräten sitzen, wenn der Bundestag zustimmt. Der Bundeskanzler und die Bundesminister dürfen kein anderes besoldetes Amt, kein Gewerbe und keinen Beruf ausüben. Der Besitz von Aktien ist erlaubt.
Frankreich:
Regierungsmitglieder müssen ihre Vermögenswerte offen legen.
Italien
Es gibt kein Gesetz, welches das Problem der Interessen-Konflikte löst.
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