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Ja mit Vorbehalt zum UBS-Staatsvertrag

Ist die UBS jetzt aus dem Schneider? Reuters

Nach dem Ständerat hat auch der Nationalrat den umstrittenen Staatsvertrag zur Herausgabe von Bankdaten amerikanischer UBS-Kunden gutgeheissen. Im Gegensatz zum Ständerat will er den Vertrag dem Referendum unterstellen. Nun sucht die Politik nach einer Einigung.

«Wenn wir keine Konzessionen erhalten, werden wir am Referendum festhalten und den Staatsvertrag ablehnen», sagt die sozialdemokratische Nationalrätin Margret Kiener Nellen nach der Debatte gegenüber swissinfo.ch.

«Das Referendum ist für uns nicht existentiell. Für uns ist wichtig, dass es keine neuen Unternehmenssteuern gibt und dass der Bundesrat in Zukunft keine solchen Staatsverträge mehr ohne Einwilligung des Parlaments unterzeichnen kann», sagt Hans Fehr, Nationalrat der rechtskonservativen Schweizerischen Volkspartei, SVP.

Die Sozialdemokraten, die Grünen und die SVP drohen seit Wochen mit einer Ablehnung des Staatsvertrages zwischen der Schweiz und den USA. Zusammen haben sie im Nationalrat eine Mehrheit. Deshalb hatte sich der Bundesrat in den vergangenen Wochen mit gewissen Konzessionen einverstanden erklärt.

In der Zwischenzeit hat jedoch das Parlament konkrete Massnahmen für eine höhere Besteuerung der Banker-Boni und verbindlich geregelte höhere Eigenmittelquoten für Finanzinstitute abgelehnt.

Das heisst: Die SVP hat ein Ziel – keine neuen Steuern – erreicht. Ihr Ziel, das Bankgeheimnis in keiner Weise anzutasten, hat sie mittlerweile relativiert. Seine Fraktion habe sich zwischen «Pest und Cholera» entscheiden müssen, sagte der Fraktionschef der SVP, Caspar Baader .

Die Sozialdemokraten hingegen haben ihre Ziele verfehlt und wehren sich weiterhin gegen den Vertrag.

Vorbehalt Referendum

Dank dem Schwenker der SVP stimmte der Nationalrat am Dienstag aber in einem zweiten Anlauf dem UBS-Staatsvertrag zu.

Das tat er jedoch lediglich mit einem Vorbehalt: SP, Grüne und SVP konnten sich mit ihrer Forderung nach einem Fakultativen Referendum durchsetzten. Falls der Ständerat, der bisher ein Referendum ablehnte , auf die Linie des Nationalrates einschwenkt, würde der Vertrag frühestens nach einer 100-tägigen Referendumsfrist in Kraft treten. Wenn das Referendum tatsächlich ergriffen würde, hätte das Volk an der Urne das letzte Wort.

Dem steht die Vereinbarung im Staatsvertrag gegenüber, wonach die Schweiz bis am 30. August 2010 die UBS-Kundendaten von 4450 amerikanischen Staatsbürgern an die US-Steuerbehörde auszuliefern muss.

Vor diesem Hintergrund wehrte sich die bürgerliche Mitte gegen das fakultative Referendum. Die SVP begründete das Referendum damit, dass in völkerrechtlichen Fragen dem Volk die Möglichkeit gegeben werden solle, das letzte Wort zu haben.

Einigungskonferenz liegt in der Luft

Die SP führte den fehlenden politischen Willen der bürgerlichen Parteien und der SVP, konkrete Regeln zur Bankenproblematik durchzusetzen, ins Feld. Deshalb müsse das Volk nun Gelegenheit haben, sich zur Abhängigkeit des Parlaments von den Grossbanken zu äussern, sagte SP-Nationalrat Christian Levrat.

Da sich der Ständerat vergangene Woche gegen die Unterstellung des UBS-Vertrags unter das fakultative Referendum ausgesprochen hatte, geht die Vorlage nun zur Differenzbereinigung zurück in die Kleine Kammer.

Wenn sich auch der Ständerat für ein Referendum ausspricht, dann ist das Seilziehen zu Ende. Wahrscheinlicher ist jedoch, dass er bei seinem Entscheid bleibt. In diesem Fall muss eine Einigungskonferenz aus Abgeordneten beider Räte eine Lösung finden.

Stolperstein oder bedeutungslos?

In ersten Reaktionen auf die Zustimmung mit Vorbehalt begrüssen Wirtschafts- und Bankenvertreter den Entscheid. Die Schweizerische Bankiervereinigung verlangt jedoch ein vorbehaltloses Ja und bezeichnet ein Referendum als «grossen Stolperstein, weil es von den USA als Ablehnung interpretiert werden könnte und zeitlich die Erfüllung des Abkommens verunmöglichen würde».

Dem hält die Linke entgegen, dass der Bundesrat die Aufgabe habe, «in den USA unsere demokratischen Regeln zu erklären» und die Frist verlängern müsse.

Margret Kiener Nellen ist überzeugt, dass «die USA in Steuerfragen weiterhin mit voller Pulle Druck ausüben werden auf die Schweizer Banken, unabhängig davon, ob der Staatsvertrag angenommen wird oder nicht».

Andreas Keiser, Bundeshaus, swissinfo.ch

Ungeachtet der Probleme in der Schweiz bei der Umsetzung des Vertrages, 4450 UBS-Kontendaten über ein Amtshilfeverfahren an die USA auszuhändigen, geht die US-Justiz rabiat gegen Steuersäumige vor.

Die US-Steuerbehörde IRS erklärte Anfang April, man zähle darauf, dass die Schweiz das Abkommen einhalte. Andernfalls stehe den US-Behörden weiter der Rechtsweg offen.

Insgesamt umfasst die Zusammenstellung der IRS 17 juristische Schritte und reicht zurück bis Dezember 2007, als sich der russisch-amerikanische Milliardär Igor Olenicoff als erster schuldig bekannte, über UBS-Konten Gelder am Fiskus vorbeigeschleust zu haben. Olenicoff bezahlte saftige Bussgelder und verklagte dann seinerseits die Bank.

Auf die Spur Olenicoffs kam die IRS durch den ehemaligen UBS-Banker Bradley Birkenfeld, der den Steuerbehörden die unlauteren Geschäfte der Bank offenlegte, seine Rolle dabei aber vertuschte und deshalb nun eine 40-monatige Haftstrafe absitzt. Er hat bei US-Präsident Barack Obama ein Gnadengesuch eingereicht.

Im Juni 2008 reichte das Justizdepartement vor Gericht in Florida den sogenannten John Doe Summons ein – die Forderung, von der Bank Auskunft über bis zu 52’000 UBS-Konten zu erhalten.

Im November 2008 wurde der UBS-Spitzenmanager Raoul Weil angezeigt. Er soll sich mit anderen Managern und wohlhabenden Kunden zum Betrug an den USA verschworen haben. Weil gilt seither als Flüchtling vor der US-Justiz.

Im August 2009 unterzeichnete der Bundesrat das Abkommen (Staatsvertrag) mit den USA, das den Streit beilegen sollte. Statt Einsicht in alle 52’000 fraglichen UBS-Konten zu gewähren, sollte die Schweiz den Amerikanern 4450 Daten der Hauptverdächtigen US-Steuerpflichtigen mit UBS-Konten überreichen.

Den Anzeigen gegen Amerikaner mit UBS-Konten, die sich dem Fiskus entziehen, hat das Abkommen indes keinen Abbruch getan: In regelmässigen Abständen bringen die Behörden weiter Klagen gegen Steuersteuersünder vor.

Im Januar 2010 erklärte das Schweizerische Bundesverwaltungsgericht die Herausgabe von Kontendaten amerikanischer UBS-Kunden an die USA für illegal.

In der Sommersession des Schweizer Parlamentes im Juni 2010 hiess der Nationalrat im zweiten Anlauf den Staatsvertrag zur Herausgabe von UBS-Kundendaten an die USA gut. Im Gegensatz zum Ständerat will er den Vertrag dem fakultativen Referendum unterstellen. Nun liegt der Ball beim Ständerat.

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