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Ja mit Vorbehalt zur Sonntagsarbeit

Einkaufen am Sonntag ist in Zentren des öffentlichen Verkehrs weiterhin möglich. Keystone

Das knappe Ja zur Änderung des Arbeitsgesetzes ist ein Ausdruck der veränderten Lebensgewohnheiten in der Schweiz.

Es ist aber auch ein Achtungserfolg für die Gewerkschaften, die sich für faire Arbeitsbedingungen und Lohnzuschläge am Sonntag einsetzen.

Den Ausschlag zur sehr knappen Annahme der Änderung des Arbeitsgesetzes betreffend Sonntagsverkauf haben am Schluss die städtisch geprägten Kantone gegeben. Die städtischen Ballungszentren sind es auch, die am meisten von der Änderung profitieren werden.

In mindestens 25 Bahnhöfen und sechs Flughäfen wird der uneingeschränkte Sonntagsverkauf nun möglich sein. Diese befinden sich alle in grossen Städten. Das Nein der Landbevölkerung ist daher verständlich.

In Städten selbstverständlich

In den grösseren Schweizer Städten ist Einkaufen am Sonntag schon längst eine Selbstverständlichkeit. Es reflektiert den Lebensrhythmus einer Grossstadt. Die Anpassung des Arbeitsgesetzes legalisiert damit nur einen Zustand, der in vielen Bahnhöfen bereits heute Realität war.

Direkte Konsequenz eines Nein wäre wohl die Schliessung einiger Geschäfte gewesen, die nicht direkt mit dem Reisen verbundene Waren verkaufen (wie z.B. Schuhe, Kleider), und damit verbunden Entlassungen.

Achtungserfolg für Gewerkschaften

Trotzdem darf das knappe Ja als Achtungserfolg für die Gewerkschaften gewertet werden, die das Referendum gegen die Vorlage ergriffen hatten. Die Einhaltung der Arbeitsbedingungen und Lohnzuschläge dürfte nun scharf beobachtet werden.

Bereits am Mittwoch kommt nämlich mit der vom Ständerat (kleine Kammer) bereits angenommenen Motion «Erweiterung der Beschäftigungsmöglichkeit am Sonntag» ein weiterer Vorstoss in den Nationalrat (grosse Kammer).

Es geht dabei um die generelle Liberalisierung der Ladenöffnungszeiten ausserhalb der Zentren des öffentlichen Verkehrs. Ob deren Chancen beim Volk allerdings nach dem knappen Ja gross sind, ist zu bezweifeln.

Starke Kirche

Auch die Schweizer Kirchen können einen Teilerfolg verbuchen. Haben sich doch viele eher religiös geprägte Kantone klar gegen die Ausweitung des Sonntagsverkaufs und damit für die Erhaltung des Sonntags als Tag der Ruhe und Besinnung ausgesprochen.

Der Sonntag dürfte damit wohl auch in Zukunft im Volk keine Chance haben, zu einem generellen Arbeitstag zu werden, wie dies die Gegner der Vorlage befürchtet hatten.

Auffallend war bei der Abstimmung die Kluft zwischen Volk und Kantonen. Wäre nämlich bei der Gesetzesrevision auch das Ständemehr der Kantone nötig gewesen, hätte sie keine Chance gehabt. Ganze 19 Kantone sagten Nein.

Da aber allein das Volksmehr ausschlaggebend ist, genügte die knappe Zustimmung im Volk mit 50,6% zum Ja. Der Unterscheid zwischen Volk und Kantonen war jedoch noch nie so gross wie bei dieser Vorlage.

swissinfo, Christian Raaflaub

In der Schweiz wird Geschäften in grösseren Bahnhöfen und in Flughäfen erlaubt, unabhängig von ihrem Warenangebot auch am Sonntag Personal zu beschäftigen.

Dafür wird das Arbeitsgesetz entsprechend abgeändert. Gegen die Vorlage hatten Gewerkschaften das Referendum eingereicht.

Der Bundesrat und eine Mehrheit des Parlaments hatten die Änderung des Arbeitsgesetzes unterstützt.

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