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Klarer Volksentscheid zugunsten der IV-Revision

Auch für Pascal Couchepin ist klar: Die Sanierung der IV ist nicht mit Sparmassnahmen allein machbar. Keystone

Für Innenminister Pascal Couchepin ist das deutliche Volks-Ja zur 5. IV-Revision ein Vertrauensbeweis für die Sozialpolitik des Bundesrates. Das Referendum sei ein "Fehler" gewesen.

Die enttäuschten Verlierer fordern von der Politik, die Versprechen einzulösen, namentlich eine rasche finanzielle Sanierung der Invalidenversicherung.

Couchepin zeigte sich erfreut über das Ja. Das Schweizer Volk wisse, dass die IV langfristig gesichert werden müsse.

Ohne die 5. IV-Revision sei eine Konsolidierung des Sozialwerkes nicht möglich. Wenn die IV ohne Zusatzfinanzierung saniert werden sollte, dürften in den nächsten drei Jahren keine neuen Renten gesprochen werden. Das wäre ungerecht und unsozial.

Eine Zusatzfinanzierung sei deshalb nötig. Es wäre eine Illusion zu glauben, die hoch verschuldete IV könnte nur mit Einsparungen saniert werden, sagte Couchepin vor den Medien.

Das Referendum sei ein «Fehler» gewesen, sagte Couchepin. Die Linke habe die Vorlage «demagogisch verzerrt».

Er habe Verständnis für jene Behindertenverbände, die gegen die Vorlage angetreten seien. Sie hätten die Abstimmung verloren. Der Bundesrat werde aber jetzt nicht «mit Holzhackermethoden» die IV sanieren. Er verfolge eine gemässigte soziale Politik.

Arbeitgeber müssen Versprechen einlösen

Auch die bürgerlichen Parteien und die Wirtschaft begrüssen die deutliche Annahme. Das Ja-Komitee würdigte das Ergebnis als «Quantensprung».

Die irreführenden Argumente und die teils geschmacklose Kampagne der Referendumsführer hätten nicht verfangen. Mit den neuen Massnahmen und Investitionen von 500 Mio. Franken könne nun das Ziel «Eingliederung vor Rente» erreicht werden.

Behindertenorganisationen fordern nun, dass die Arbeitgeber ihre Versprechen wahr machen, Behinderte zu beschäftigen. Würden die Versprechungen der bürgerlichen Parteien und der Regierung eingelöst, würden alle zu Gewinnern, schreibt das Zentrum für Selbstbestimmtes Leben, das das Referendum lanciert hatte.

Von den Bundesratsparteien hatte nur die Sozialdemokratische Partei (SP) die Vorlage abgelehnt. Vizepräsident Pierre-Yves Maillard ärgerte sich über die «Desinformationskampagne» der Befürworter.

Die Folge des Ja sei einzig, dass nun 80’000 Paare 400 Franken im Monat verlieren würden, sagte Maillard.

6. Revision vor Zusatzfinanzierung?

Die Schweizerische Volkspartei forderte noch am Sonntag eine 6. IV-Revision, um den Zugang zu den Renten zu erschweren und Missbrauch zu bekämpfen. Erst danach sei man bereit, über eine Zusatzfinanzierung zu reden.

Die Christlichdemokratische Volkspartei (CVP) will vorerst nichts von einer 6. IV-Revision wissen. Ihrer Ansicht nach muss zuerst die Frage der Zusatzfinanzierung geklärt und umgesetzt werden.

Präsident Christophe Darbellay zeigte sich vom deutlichen Ja nicht überrascht. Generell sei die Abstimmungskampagne in der Romandie schwieriger gewesen als in der Deutschschweiz.

Für den Freisinn ist eine befristete Erhöhung der Mehrwertsteuer zugunsten der IV der nächste Schritt. Ohne Zusatzfinanzierung könne die IV nicht ins Lot gebracht werden, sagte Präsident Fulvio Pelli.

Umfassendes Controlling

Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) fordert ein umfassendes Controlling. Dieses soll vom Bundesrat eingerichtet werden und darüber Aufschluss geben, ob die Früherkennungs- und Integrationsziele erreicht wurden.

Nur so könne rechtzeitig Gegensteuer gegeben und die Arbeitgeber in die Pflicht genommen werden, schreibt der SGB.

Laut dem Wirtschafts-Dachverband economiesuisse ist das Ja ein erster Schritt zur Sanierung der IV. Um das Sozialwerk zu sichern, seien aber weitere Reformen notwendig.

Es sei allerdings falsch, die Finanzierungslücke einseitig mit zusätzlichen Steuern zu schliessen. Jede Steuererhöhung wirke wachstumshemmend.

Lediglich vier Nein-Kantone

Die von einigen Behindertenorganisationen und der Linken bekämpfte Vorlage nahm die Hürde des Referendums mit 1’039’029 Ja (59,1%) gegen 719’388 Nein (40,9%).

Das Ständemehr war für die Gesetzesrevision nicht verlangt, wäre aber auch kein Problem gewesen. Ein Nein gab es nur in vier Westschweizer Kantonen. In der Romandie und im Tessin kam die Revision allgemein schlechter weg als in der Deutschschweiz.

Der höchste Ja-Stimmenanteil resultierte im Halbkanton Appenzell Innerrhoden mit 79,6%, gefolgt von Thurgau mit 68,5%.

Dahinter folgten Glarus mit 68% und Aargau mit 66,7%. Weitere 10 Kantone meldeten eine Zustimmung von über 60%.

Sehr eng war das Resultat mit 50,7% Ja in Basel-Stadt. Verhältnismässig knapp stimmten auch die Waadt (52,5) und das Tessin (53,4%) zu.

Recht deutlich verworfen wurde die Revision mit 54,6% im Kanton Jura. Genf sagte mit 50,9% Nein, Freiburg und Neuenburg mit hauchdünnen 50,1%.

swissinfo und Agenturen

Die 5. IV-Revision bringt eine Mischung aus Sparmassnahmen, strengeren Anforderungen an Rentenbezüger und eine stärkere Integration von Behinderten in das Arbeitsleben.

Insgesamt sollen damit jährlich rund 500 Mio. Franken eingespart werden.

59,1% Ja zur 5. IV-Revision
Höchster Ja-Anteil: 79.5%, Appenzell Innerrhoden
Tiefster Ja-Anteil: 45,4%, Jura
Stimmbeteiligung: 35,8%

Strengere Anforderungen: Ein erschwerter Zugang zur IV-Rente soll die Zahl der Neurenten um 15 bis 20 % senken.

Früherfassung: Durch eine schnellere Meldung an die IV sollen frühzeitig Massnahmen gegen eine Invalidität ergriffen werden können.

Integration: Speziell psychisch behinderte Personen (in den letzten Jahren auf nunmehr rund 40% aller IV-Bezüger gestiegen) sollen mit geeigneten Massnahmen besser beruflich eingegliedert werden.

Anreize: Arbeitgeber werden nicht zur Beschäftigung Behinderter verpflichtet, es gibt aber neu einige Anreize in Form von Entschädigungen.

Sparmassnahmen: Laufende Zusatzrenten für die Ehegatten von IV-Rentnern werden aufgehoben, was die IV um gut 100 Mio. Fr. pro Jahr entlasten soll.

Während Eingliederungsmassnahmen werden keine Taggelder mehr bezahlt an Personen, die nicht erwerbstätig waren.

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