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Kriminelle Ausländer konsequent ausschaffen?

Ein wegen Diebstahls verurteilter Pole wird 2006 nach Polen zurückgeschafft. Keystone

Eine Initiative verlangt, kriminelle Ausländer "ohne wenn und aber" aus dem Land zu weisen. Bundesrat und Parlament haben einige Anliegen des Volksbegehrens in einem direkten Gegenvorschlag aufgenommen, der am 28. November ebenfalls an die Urne kommt.

Die Plakatkampagne gab bereits 2007 viel zu reden, als die Schweizerische Volkspartei (SVP) ihre Ausschaffungs-Initiative lancierte.

Gezeigt wurde ein schwarzes Schaf, das von weissen Schafen ausser Landes gekickt wird.

Die Botschaft: Ausländerinnen und Ausländer, die in der Schweiz leben und kriminell handeln, sollen das Aufenthaltsrecht in ihrem Gastland verlieren.

Zwar hat der Bund das Ausländergesetz auf Anfang 2008 verschärft und schafft seither pro Jahr einige hundert Straftäter aus, doch ging dies der SVP zu wenig weit. Sie lancierte daher die Ausschaffungs-Initiative.

«Wenn man die Zeitungen liest, was so alles passiert, und zwar tagtäglich, nicht nur über das Wochenende, brutale Gewalt, Schlägereien, dann müssen wir einfach handeln», sagt die Aargauer SVP-Nationalrätin Sylvia Flückiger, Co-Präsidentin des Initiativkomitees, gegenüber swissinfo.ch.

«Ich glaube, dass diese Massnahme abschreckend wirkt und sich die gewissen Leute dann endlich einmal überlegen, dass es so nicht geht in unserem Land.»

Das Volksbegehren

Geht es nach dem Willen einer rechtskonservativen und bürgerlichen Parlamentsminderheit, sollen kriminelle Ausländerinnen und Ausländer in Zukunft automatisch ausser Landes geschafft werden, wenn sie eines schweren Vergehens schuldig gesprochen worden sind.

Diese Vergehen listet die Initiative auf: Das Aufenthaltsrecht und jeglichen Rechtsanspruch darauf soll verlieren, wer verurteilt worden ist wegen vorsätzlicher Tötung, Vergewaltigung, Raub, Menschen- oder Drogenhandel, Einbruch oder Sozialhilfemissbrauch.

Aus diesen Gründen ausgewiesene Ausländerinnen und Ausländer sollen mit einem Einreiseverbot von 5 bis 15 Jahren, im Wiederholungsfall von 20 Jahren, belegt werden.

Die SVP argumentiert, mit ihrer Initiative würden die Behörden keinen schwammigen Ermessens-Spielraum mehr haben, was zu mehr Klarheit und Sicherheit dank weniger Ausländerkriminalität führe. Zudem könne nur die Drohung mit einer Ausschaffung den Sozialmissbrauch durch Ausländer wirkungsvoll senken.

«Vorhandenes Gesetz reicht»

Gegen die Vorlage kämpft der sozialdemokratische Berner Nationalrat André Daguet. Er pocht auf die bereits vorhandene Möglichkeit der Wegweisung von Straftätern.

«Im Falle von Extremfällen kann heute schon nach geltendem Recht der Aufenthalt widerrufen werden. Deshalb sehe ich nicht ein, weshalb es plötzlich eine Initiative braucht, die einfach radikal alle rausschmeissen will, die kriminell werden, und nicht nur die Schwerkriminellen, obschon wir eigentlich ein geltendes Recht haben.»

Die Initiative sei völkerrechtswidrig und rassistisch. Wer hier geboren und aufgewachsen sei, gehöre zu unserer Gesellschaft und solle nicht ausgewiesen werden, so die Argumentation.

Der Gegenvorschlag

Für den Bundesrat ist die Auflistung der Delikte in der Initiative «zufällig». Zudem gab es eine grosse Debatte, ob die Initiative gegen zwingendes Völkerrecht verstosse. Die Landesregierung befand, das tue sie zwar nicht, eine Annahme der Initiative könne jedoch zu erheblichen Kollisionen mit dem nicht zwingenden Völkerrecht sowie mit der Bundesverfassung führen, hiess es.

Daher lancierte der Ständerat einen direkten Gegenvorschlag zur Ausschaffungs-Initiative. Dieser sollte die Anliegen der Initianten aufnehmen, ohne dass ein Widerspruch zu Völkerrecht oder zu Grundrechten der Bundesverfassung entstehe, so der Wunsch.

Im Gegenvorschlag ist der Katalog der Tatbestände ähnlich beschrieben, wie in der Initiative, allerdings mit einem Unterschied: Ein Verbrechen muss mit einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr bestraft worden sein, um eine Ausweisung zu rechtfertigen. Im Fall von Sozialhilfe- und Wirtschaftsbetrug muss die Strafe mindestens 18 Monate betragen.

Zudem soll dem Artikel über Aus- und Wegweisung in der Bundesverfassung ein Integrations-Artikel vorangestellt werden: Ziel der Integration soll der Zusammenhalt der einheimischen und der ausländischen Bevölkerung sein. Unter anderem soll die Integration gefördert werden. Bund, Kantone und Gemeinden sollen für die Integration zuständig sein.

Für diesen Gegenvorschlag setzt sich die Thurgauer Nationalrätin Brigitte Häberli-Koller von der Christlichdemokratischen Volkspartei (CVP) ein: «Diese Ausschaffungs-Initiative schiesst weit über das Ziel hinaus. Sie ist extrem. Sie ist auch völkerrechtlich fragwürdig. Dieser Gegenvorschlag ist aus meiner Sicht eine sehr gute Lösung. Er nimmt die Probleme auf, aber er löst sie umfassend und weitsichtiger.»

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Volksinitiative

Dieser Inhalt wurde am veröffentlicht Die Volksinitiative erlaubt den Bürgerinnen und Bürgern, eine Änderung in der Bundesverfassung vorzuschlagen. Damit sie zu Stande kommt, müssen innerhalb von 18 Monaten 100’000 gültige Unterschriften bei der Bundeskanzlei eingereicht werden. Darauf kommt die Vorlage ins Parlament. Dieses kann eine Initiative direkt annehmen, sie ablehnen oder ihr einen Gegenvorschlag entgegenstellen. Zu einer Volksabstimmung kommt es…

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Zankapfel Integration

Die SVP habe ein Thema aufgegriffen, das wirklich angegangen werden müsse, betont Häberli-Koller. Doch für sie ist der Gegenvorschlag die verträglichere Lösung, auch weil dieser eine bessere Integration von Ausländerinnen und Ausländern vorsehe.

«Mit diesem Integrations-Artikel haben wir auch einen Tatbeweis erbracht, dass es nicht nur darum geht, jetzt strafbare Täter auszuschaffen, sondern ihnen auch die Chance zu geben, sich hier in diesem Land einzufügen und unsere Kultur, unsere Gesetze zu achten und befolgen zu lernen.»

Gerade wegen des Integrations-Artikels aber erachtet Flückiger den Gegenvorschlag als die noch schlechtere Lösung als die derzeitig gültige Gesetzgebung.

«Dann kann sich jeder darauf berufen, der eigentlich ausgeschafft werden müsste, er sei zu wenig integriert worden, die Schweiz hätte zu wenig zu ihm geschaut. Wenn dieser Gegenvorschlag durchkommt, dann müssen wir gar nichts machen, dann sind wir noch schlimmer dran als vorher.»

Auch bei Daguet und der SP kommt der Integrations-Artikel schlecht an: «Dieser Integrations-Artikel steht im Gegenvorschlag nur deshalb, ich sage es mal offen, weil man damit der Linken ein Zückerchen geben wollte und so tut, als ob wir jetzt plötzlich eine neue Integrationspolitik begründen können mit diesem Artikel. In Wahrheit haben wir die Integrationspolitik bereits im heute geltenden Ausländer-Gesetz verankert.»

Stichentscheid

Bei der Abstimmung über die Ausweisung krimineller Ausländer handelt es sich um eine Abstimmung mit Gegenvorschlag und Stichentscheid.

Das Schweizer Stimmvolk im In- und Ausland kann also nicht nur Ja oder Nein zu Initiative und Gegenvorschlag sagen. Per Stichentscheid kann es sich dazu äussern, welcher Vorlage bei einem doppelten Ja der Vorzug gegeben werden soll.

Die Volksinitiative «Für die Ausschaffung krimineller Ausländer» wurde 2008 mit fast 211’000 gültigen Unterschriften eingereicht.

Ausländerinnen und Ausländer, die wegen bestimmter Straftaten verurteilt wurden oder die missbräuchlich Sozialleistungen bezogen haben, sollen alle Aufenthaltsansprüche verlieren und ausgewiesen werden.

Im Parlament lehnte sie eine Mehrheit der Abgeordneten ab: In der Schlussabstimmung sagte der Nationalrat mit 92 zu 82 Stimmen Nein, der Ständerat mit 26 zu 5 Stimmen.

Da es sich bei einer Volksinitiative immer um eine Verfassungsänderung handelt, kommt sie automatisch vors Volk.

Zudem bedingt eine Verfassungsänderung (Initiative wie auch Gegenvorschlag) zwingend das Volksmehr und das Ständemehr (eine Mehrheit der Kantone).

Der Initiative stellen der Bundesrat und eine Parlamentsmehrheit einen direkten Gegenvorschlag entgegen.

Dieser beschreibt Mindeststrafen, die ausgesprochen werden mussten, um eine Wegweisung zu rechtfertigen und schlägt einen Integrations-Artikel vor.

Im Nationalrat wurde dieses Begehren in der Schlussabstimmung mit 93 zu 88 Stimmen angenommen, im Ständerat mit 35 zu 6 Stimmen.

Der Anteil ausländischer Straftäter ist nicht einfach zu eruieren.

Je nachdem, ob von Straftaten, Inhaftierung oder Einweisungen in den Strafvollzug gesprochen wird, sind die Zahlen anders.

Fakt ist: Rund die Hälfte aller Straftaten werden von Ausländerinnen und Ausländern begangen.

Der Ausländeranteil der Gefängnis-Insassen liegt seit der separaten Erfassung ab 2004 im Schnitt bei rund 70%.

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