Bundesrat Pascal Couchepin empfiehlt, den Verfassungsartikel "Zukunft mit Komplementärmedizin" anzunehmen. Das Ja des Gesundheitsministers für die Abstimmung vom 17. Mai fällt aber lau aus.
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Couchepin machte keinen Hehl daraus, dass er den Gegenvorschlag zur zurückgezogenen Volksinitiative «Ja zur Komplementärmedizin» für unnötig hält. Pflichtgetreu vertrat er aber die Ja-Parole der Schweizer Regierung, die dem Parlament vor Urnengängen nicht widersprechen darf.
Bei Annahme der Vorlage will es der Gesundheitsminister aber ganz dem Parlament überlassen, was es daraus machen will. Wie die Komplementärmedizin dann in den Bereichen Krankenversicherung, Medikamente und Ausbildung zu berücksichtigen wäre, müsste der Gesetzgeber entscheiden. «Das Parlament kann am besten die Stimmung aufnehmen und diese Debatte führen», sagte Couchepin.
Erneut dämpfte er die Hoffnung und Erwartung der Befürworter, die von ihm 2005 aus der Grundversicherung gekippten fünf ärztlichen Methoden Homöopathie, Anthroposophische Medizin, Phytotherapie, Traditionelle Chinesische Therapie und Neuraltherapie würden wieder kassenpflichtig.
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