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Menschenrechte: Kompromiss in letzter Minute

Die Verhandlungen im UNO-Gremium gestalteten sich als schwierig und ermüdend. Keystone

Nach einjähriger Debatte haben sich die Mitglieder des UNO-Menschrechtsrates am Montag über die Arbeitsrichtlinien der Institution geeinigt.

Bevor die Einigung definitiv zustande kam, war es am Dienstagnachmittag nochmals zu Diskussionen gekommen.

Gemäss den kurz nach Mitternacht verabschiedeten Arbeitsrichtlinien werden alle 47 Mitgliedstaaten, auch jene des UNO-Sicherheitsrates und auch Weissrussland und Kuba verpflichtet, ihre Menschenrechts-Situation alle vier Jahre zu überprüfen.

Die Berichte von Nichtregierungs-Organisationen (NGO) werden in die Überprüfungen integriert, auch wenn ihre Empfehlungen nicht zwingend sind.
Dies teilte der Rat nach 14-stündigen Verhandlungen mit.

Versuche Chinas, für die offizielle Verurteilung eines Landes eine Zwei-Drittel-Mehrheit erforderlich zu machen, scheiterten vor allem am Widerstand der Europäischen Union (EU).

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Schwarze Liste wird kürzer

Zudem strich der Menschenrechtsrat Kuba und Weissrussland von seiner Schwarzen Liste. Zu den neun Ländern, deren Menschenrechtslage weiter genauer beobachtet werden müsse, zählt der Rat Nordkorea, Kambodscha und den Sudan.

Auch die Situation in den palästinensischen Gebieten müsse in besonderer Weise regelmässig überprüft werden, erklärte das UNO-Gremium. Die Liste hatte der Rat von seinem umstrittenen Vorgängergremium, der UNO-Menschenrechts-Kommission, übernommen.

Überprüfung der Menschenrechtslage

Der Menschenrechtsrat hatte am 19. Juni 2006 die Menschenrechts-Kommission abgelöst und genau ein Jahr Zeit bekommen, seine zentralen organisatorischen Entscheidungen zu treffen.

Dazu gehört auch die Frage, wie die gegenseitigen Überprüfungen der Menschenrechtslage in den 47 Mitgliedsländern ablaufen sollen.

swissinfo und Agenturen

Der vor einem Jahr gegründete Menschenrechtsrat hat eben seine 5. Session beendet. Er hatte bis Montag Mitternacht Zeit, seine zentralen organisatorischen Entscheidungen zu treffen.

Der Rat besteht aus 47 Mitgliedern, die jeweils für 3 Jahre gewählt werden. Zur Zeit haben die Mitglieder Mandate zwischen 1 und 3 Jahren, damit jedes Jahr ein Drittel von ihnen ausgewechselt werden kann.

Obwohl der Menschenrechtsrat im System der UNO einen höheren Status geniesst als die ihm vorangegangene Menschenrechtskommission, hat er im Gegensatz zum UNO-Sicherheitsrat keine Entscheidungsgewalt.

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