Menschenrechtsrat vor entscheidender Bewährungsprobe
Diese Woche muss der Menschenrechtsrat die Auflage der UNO-Vollversammlung erfüllen, sich innerhalb eines Jahres Richtlinien für seine Arbeitsweise zu geben.
Die Schweiz will wie die anderen westlichen Länder einen möglichst unabhängigen Rat, während eine Mehrheit der asiatischen und afrikanischen Länder staatliche Kontrollen bevorzugt.
Die Resolution der UNO-Vollversammlung zur Einsetzung des Menschenrechtsrats hat es klar formuliert: Die Errungenschaften der ehemaligen Menschenrechtskommission müssen erhalten oder verbessert werden.
In diesem Sinn und Geist arbeitet der Botschafter Luis Alfonso de Alba. Der Mexikaner, noch bis am 18. Juni Ratspräsident, führt die Verhandlungen über die Richtlinien für die Arbeitsweise der Nachfolgeorganisation der in Misskredit geratenen Menschenrechtskommission.
De Alba hat den 47 Mitgliedsstaaten einen Kompromisstext zur Diskussion vorgelegt, aufgrund dessen der Menschenrechtsrat diese Woche ein neues Dokument für die Präsidentschaft aushandeln soll.
«Ich hoffe, dass der Text ohne Abstimmung genehmigt wird und wir am 18. Juni gemeinsam diesen historischen Moment feiern können», sagte der Botschafter letzte Woche vor den Medien.
Zahlreiche Stolpersteine
Doch dies ist alles andere als sicher. Denn Stolpersteine gibt es viele. Im Fall von anhaltenden Meinungsverschiedenheiten könnten die westlichen Länder, darunter die Schweiz, eine Abstimmung verlangen.
So wollen die blockfreien Staaten die unabhängigen Berichterstatter über die Lage der Menschenrechte etwa zum Sudan, zu Weissrussland, Birma oder Nordkorea abschaffen. Ausserdem schlagen sie die Erstellung eines Verhaltenskodex› für die Experten vor.
Weil die westlichen Staaten in der Minderheit sind, besteht das Risiko, dass diese Vorschläge bei einer Abstimmung angenommen werden.
«Falls das passiert, wäre das ein Scheitern und ein Glaubwürdigkeitsverlust des Rats, der dann nicht mehr von allen seinen Mitgliedsstaaten unterstützt würde», warnt der deutsche Botschafter Michael Steiner in einem Interview mit der Tribune des droits humains. Deutschland präsidiert zur Zeit die Europäische Union (EU).
Dennoch bleibt der Ratspräsident optimistisch: «Ich bin zuversichtlich, dass wir bis am 18. Juni einen Konsens finden werden», sagte er.
Wegen Parteilichkeit in der Kritik
De Alba hofft besonders, dass sein Vorschlag zu einer der wichtigsten Neuerungen des Rats gegenüber der früheren Kommission durchkommt: einheitliche Kriterien für die periodischen Überprüfungen der Menschenrechte in den einzelnen Ländern.
Von westlicher Seite her wird der Vorschlag allerdings als zu schwach beurteilt, weil er den Nichtregierungs-Organisationen (NGO) und den unabhängigen Experten nicht genug Raum gibt.
Bereits im ersten Jahr seines Bestehens steht der Menschenrechtsrat bei den USA und gewissen NGO in der Kritik wegen Parteilichkeit und weil er dem Palästinenserproblem zu viel Gewicht gebe.
Merkbare Fortschritte
Für den Schweizer Juristen Walter Kälin, der vor einem Jahr bei der Gründung des Menschenrechtsrats beteiligt war, sind durchaus Fortschritte greifbar.
In einem Interview mit der Neuen Zürcher Zeitung (NZZ) sagte der Menschenrechtsbeauftragte des UNO-Generalsekretariats, er habe immer noch die Hoffnung, dass der UNO-Menschenrechtsrat wirksamer arbeiten könne als die Kommission.
Der Rat tage häufiger und die Berichte der Sondergesandten würden seriöser diskutiert, «als das in der Menschenrechtskommission je möglich gewesen war», sagte Kälin.
swissinfo, Frédéric Burnand, Genf
(Übertragung aus dem Französischen: Susanne Schanda)
Der letztes Jahr gegründete Menschenrechtsrat hält vom 11. bis 18. Juni seine fünfte Session ab.
Der Rat besteht aus 47 Mitgliedern, die jeweils für 3 Jahre gewählt werden. Zur Zeit haben die Mitglieder Mandate zwischen 1 und 3 Jahren, damit jedes Jahr ein Drittel von ihnen ausgewechselt werden kann.
Obwohl der Menschenrechtsrat im System der UNO einen höheren Status geniesst als die ihm vorangegangene Menschenrechtskommission, hat er im Gegensatz zum UNO-Sicherheitsrat keine Entscheidungsgewalt.
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