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Mutterschaftsurlaub: Das Stimmvolk entscheidet

Die SVP wehrt sich gegen die Mutterschaftsversicherung. Keystone

Rechtsbürgerliche haben bei der Bundeskanzlei rund 72'000 Unterschriften gegen den neuen Vorschlag einer Mutterschafts-Versicherung eingereicht.

Es ist das erste Mal, dass die Schweizerische Volkspartei (SVP) die Unterschriften für ein Referendum ohne Unterstützung einer grossen Organisation gesammelt hat.

Über dreissig Kartonkisten mit ausgefüllten Unterschriftenbögen deponierten die Vertreter der politischen Rechten am Donnerstag in Bern. Mit rund 72’000 Unterschriften ist das Referendum gegen das Gesetz einer Mutterschafts-Versicherung deutlich zu Stande gekommen. Die offizielle Beglaubigung steht allerdings noch aus. Ein Referendum benötigt 50’000 gültige Unterschriften.

«Obwohl ihr zu Beginn wenig Chancen eingeräumt wurden, hat die Unterschriften-Sammlung reibungslos funktioniert», sagte SVP-Präsident Ueli Maurer stolz.

Ein staatlich finanzierter Mutterschaftsurlaub sei angesichts der katastrophalen Situation der Sozialwerke verantwortungslos, so Maurer weiter.

Das Volk habe begriffen, dass ihm mit dieser Vorlage etwas vorgemacht werde und längerfristig neue Steuern drohten, ergänzte der Zürcher SVP-Nationalrat Hans Fehr.

EO: Soldaten-Geld auch für Mütter

Das Projekt, gegen welches die SVP das Referendum ergriffen hat, sieht vor, dass erwerbstätige Frauen während 14 Wochen Mutterschaftsurlaub 80% ihres Lohnes erhalten.

Dabei handelt es sich nicht im eigentlichen Sinne um eine neue Versicherung, sondern um eine Neuverteilung der Gelder der Erwerbsersatz-Ordnung (EO). Für diese wird von jedem Arbeitsnehmer und jeder Arbeitsnehmerin ein Teil des Lohnes abgezogen. Bis anhin werden mit der EO vor allem die Ausgaben für den Sold der Wehrmänner beglichen.

Mutterschafts-Versicherung: Verfassungsauftrag nicht umgesetzt

Der Vorschlag des Parlaments ist eine Minimalvariante verglichen mit den Regelungen in den umliegenden Ländern.

Und: Um eine Mutterschafts-Versicherung wird in der Schweiz seit bald 60 Jahren gerungen. Insgesamt drei Mal schickte der Souverän dieses wichtige Anliegen vieler Frauen bachab.

1945 beschlossen die Stimmberechtigten – damals noch nur die Männer – einen Verfassungsartikel zur Einführung einer Mutterschafts-Versicherung. Erst fast 20 Jahre später wurde im Krankenversicherungsgesetz verankert, dass bei Geburt die gleichen Leistungen wie bei Krankheit ausgerichtet werden.

Zur ersten Volksabstimmung kam es 1984 auf Grund einer Initiative von Linken und Gewerkschaften. Sie wurde sehr deutlich verworfen. 1987 wurde auch ein Mutterschaftsgeld abgelehnt. Vor fünf Jahren, 1999, lehnte das Stimmvolk die bereits abgespeckte Vorlage eines umfassenden Vorschlages ab, den die damalige Bundesrätin Ruth Dreifuss verfochten hatte.

2004 ist alles anders

Im Gegensatz zu allen früheren Vorschlägen stammt der jetzt vorliegende Vorschlag von Wirtschaftskreisen, in Zusammenarbeit mit der Linken.

«Die Vorlage von 1999 wollte auch nichtverdienende Frauen berücksichtigen. Das diente dann als Entschuldigung für die Ablehnung des Projektes, weil es als zu teuer dargestellt wurde», erklärte Liliane Andrey vom Komitee zur Anerkennung der Mutterschaft gegenüber swissinfo.

Die gegenwärtige Vorlage gehe viel weniger weit. «Sie wurde sogar von einem Mann der Rechten vorgestellt», sagt sie und meint damit den freisinnigen Nationalrat Pierre Triponez, Chef des Schweizerischen Gewerbeverbandes, der die Mutterschafts-Versicherung im Parlament eingebracht hatte.

SVP fordert Umdenken der Wirtschaftsverbände

Der SVP geht aber auch diese Variante zu weit. Parteipräsident Maurer richtete vor den Medien harte Kritik an die Wirtschaft. Er forderte die Wirtschaftsverbände auf, ihre positive Haltung zur Mutterschafts-Versicherung zu überdenken und die «Drecksarbeit» nicht einfach der SVP zu überlassen. Es brauche nun endlich ein ordnungspolitisches Bekenntnis.

Hinter der Kritik steht auch der Wunsch nach finanzieller Unterstützung im Abstimmungskampf, für den die SVP noch kein Geld budgetiert hat.

Die Mutterschafts-Versicherung kommt voraussichtlich am 26. September vors Volk – zum vierten Mal.

swissinfo und Agenturen

Die vom Parlament im vergangenen Oktober verabschiedete Vorlage sieht einen 14-wöchigen Urlaub für erwerbstätige Mütter vor.
Sie sollen in dieser Zeit 80% ihres früheren Lohnes erhalten.
Finanziert werden soll dies via die Erwerbsersatz-Ordnung.

1945 entschieden sich die stimmberechtigen Männer mit 76% Ja grundsätzlich für eine Mutterschafts-Versicherung (MSV).

Die konkrete Umsetzung scheiterte aber drei Mal an der Urne.

Das letzte Mal lehnte der Souverän am 13. Juni 1999 mit 61% Nein-Stimmen die MSV ab, weil sie als zu teuer erachtet wurde.

Die neue Vorlage des Parlaments wurde von Wirtschafts-Kreisen mitlanciert. Sie berücksichtigt nicht mehr alle, sondern bloss erwerbstätige Mütter.

Der SVP geht jedoch auch diese Variante zu weit. Sie hat das Referendum dagegen ergriffen.

Die staatliche Mutterschafts-Versicherung sei nicht finanzierbar, behandle erwerbstätige Mütter anders als nicht verdienende und fördere ein fragwürdiges Familienbild mit Doppel-Verdienern, so die Kritik.

Die Volksabstimmung findet voraussichtlich am 26. September 2004 statt.

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