Myanmar und Weissrussland: Schweiz auf EU-Linie
Die Schweizer Regierung verstärkt ab Donnerstag die Sanktionen gegen Myanmar (Burma). Dies wegen der unzureichenden Einhaltung der Menschenrechte im südostasiatischen Land.
Sie schwenkt auch im Fall von Weissrussland auf die Linie der EU ein, indem sie die Gelder rund um Präsident Alexander Lukaschenko und sein Umfeld einfriert.
Der Bundesrat hat wegen der prekären Menschenrechtslage die Sanktionen der Schweiz gegen Myanmar (Birma) verschärft.
Im Einklang mit der EU hat die Landesregierung am Mittwoch unter anderem die Finanzsanktionen und die Einreisesperren ausgedehnt, wie das Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement (EVD) mitteilte.
Sperre für Regime-Angehörige erweitert
Die bisherige Sperrung von Geldern und des Zahlungsverkehrs wird auf sämtliche Vermögenswerte erweitert. Neu gelten die Finanzsanktionen sowie auch die Ein- und Durchreisesperren für 392 Angehörige des Militärregimes und nicht mehr nur für 270.
Das geltende Rüstungsembargo wird auch auf Dienstleistungen erstreckt. Seit Donnerstag wird es Schweizer Unternehmen verboten sein, Dienstleistungen aller Art im Zusammenhang mit Rüstungs- oder Repressionsgütern anzubieten.
Kreditverbot und Meldepflicht
Neu wird überdies die Beteiligung an 39 staatlich kontrollierten Unternehmen in Myanmar verboten. Auch Kredite dürfen diesen Firmen nicht mehr gewährt werden. Mit dieser Sanktionsverschärfung will der Bundesrat die militärischen Machthaber in Myanmar dazu anhalten, Reformen in Richtung mehr Demokratie und Rechtsstaatlichkeit einzuleiten und die Menschenrechte zu achten.
Personen und Firmen, die Gelder verwalten, welche mutmasslich unter die Finanzsanktionen fallen, müssen dies dem Staatssekretariat für Wirtschaft (seco) melden. Gegenüber swissinfo bestätigte Roland Vock, Vorsteher der Sanktionsabteilung im seco, dass die Schweiz diese Massnahmen jetzt durchsetzt, weil sie nicht ausserhalb der EU-Politik stehen möchte.
«Wir möchten nicht zum sicheren Hafen für Gelder werden, die gemäss EU-Sanktionen eingefroren sind.» Laut Vock sorgt sich der Bundesrat um die Einhaltung der Menschenrechte in Myanmar, besonders da der Hausarrest für die Oppositionspolitikerin Aung San Suu Kyi im vergangenen Monat verlängert worden sei.
Systematische Verletzungen, auch in Weissrussland
Die Aktion der Schweiz basiert auch auf den Resolutionen, die jährlich von der UNO-Vollversammlung und ihren Menschenrechts-Organen verabschiedet werden, was die Situation in Myanmar betrifft. Im gleichen Zug hat die Schweiz auch Sanktionen gegen Weissrussland ins Auge gefasst.
Die Schweiz werde auch im Fall dieses Landes Regierungsmitgliedern die Einreise verbieten und die Gelder sperren, im Anschluss an die Missachtung rechtsstaatlicher Prinzipien während der Präsidentschafts-Wahlen im letzten März.
Bereits vor zehn Jahren hat die Schweiz ihre Finanzhilfe für Weissrussland aus diesen Gründen eingestellt.
swissinfo und Agenturen
Der Bund kann Zwangsmassnahmen erlassen, um Sanktionen durchzusetzen, die von der Organisation der Vereinten Nationen, der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa oder von den wichtigsten Handelspartnern der Schweiz beschlossen worden sind.
Diese Zwangsmassnahmen dienen der Einhaltung des Völkerrechts, namentlich der Respektierung der Menschenrechte (Art. 1, Abs. 1 Embargogesetz).
Für den Erlass der Zwangsmassnahmen ist der Bundesrat zuständig (Art. 2, Abs. 1 Embargogesetz).
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