Nationalbank-Gold: Entscheidung gefällt
Der Erlös aus dem Verkauf des überschüssigen Nationalbank-Goldes im Wert von rund 21 Mrd. Franken wird an Bund und Kantone verteilt.
Der Bundesrat beschloss, für die Verteilung den verfassungsmässigen Schlüssel «zwei Drittel zu ein Drittel» anzuwenden.
Die Kantone werden gemäss diesem Schlüssel zwei Drittel oder rund 14 Mrd. Franken erhalten. Dem Bund verbleibt ein Drittel oder gut 7 Mrd.
Der Bundesrat sehe nach dem Scheitern der Goldvorlage in der Wintersession 2004 im Parlament keine rechtliche Möglichkeit mehr, das Vermögen länger bei der Nationalbank zu blockieren, schreibt das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD).
Der Bundesrat hat deshalb das EFD beauftragt, mit der Nationalbank eine Ausschüttungsvereinbarung zu treffen.
Die Ausschüttung des Erlöses aus den 1’300 Tonnen Gold sei aber erst ab Frühling 2006 umsetzbar. Der Bundesanteil von rund sieben Milliarden Franken ist laut EFD prinzipiell für den Schuldenabbau zu verwenden. Es stehe dem Parlament aber frei, einen anderen Verwendungszweck festzulegen.
Volksabstimmung im September 2002
Im Vorfeld der Volksabstimmung vom 22. September 2002 über zwei Goldvorlagen hatte der Bundesrat eine Verteilung des Goldvermögens ohne den Einbezug von Parlament und eventuell auch des Volkes ausgeschlossen.
Für den Fall eines doppelten Neins versprach er, dem Parlament eine neue Rechtsgrundlage zu unterbreiten. Dieses Versprechen habe er eingelöst, doch sei die Vorlage im Parlament gescheitert, schreibt das EFD.
Keine ewige Suche nach Kompromissen
Da die Meinungen im Parlament zu weit auseinander lägen, sei der Bundesrat der Ansicht, dass die Suche nach einem parlamentarischen Kompromiss nicht ewig weitergeführt werden könne.
Begonnen hatte die Diskussion um die Gold-Verteilung 1997, als die Idee einer Solidaritätsstiftung lanciert wurde, vor dem Hintergrund der Kritik am Verhalten der Schweiz im Zweiten Weltkrieg (Raubgold, nachrichtenlose Vermögen).
Im Oktober 2000 reichte die Schweizerische Volkspartei (SVP) ihre «Goldinitiative» ein, die alles überschüssige Gold der Altersvorsorge AHV zufliessen lassen wollte.
Es folgten ein Gegenvorschlag und im September 2002 dann ein doppeltes Nein an der Urne. Darauf folgten noch einige weitere Vorschläge, mit Richtung Zinserträge, Bildungspolitik oder IV-Sanierung.
Doch ein Konsens konnte nicht gefunden werden. Die Ausschüttung des Goldvermögens zu einem Drittel an den Bund und zu zwei Dritteln an die Kantone stelle deshalb die logische Konsequenz dar. Eine spezielle Rechtsgrundlage sei dafür nicht nötig.
Kein Bezug zur KOSA-Initiative
Mit Nachdruck lehnt es der Bundesrat ab, mit der Verteilung der Golderträge bis nach der Volksabstimmung über die KOSA-Initiative zu warten, die einen Teil der Gewinne in die AHV umleiten will (KOSA: Komitee für eine sichere AHV).
Eine hängige Volksinitiative dürfe keine Vorwirkung entfalten, da sonst politische Prozesse vollständig lahm gelegt werden könnten. Die KOSA-Initianten hätten zudem selber jeweils geltend gemacht, dass ihre Initiative die künftigen Nationalbankgewinne betreffe, und ausdrücklich nicht das Goldvermögen.
swissinfo und Agenturen
Wegen der Abschaffung festgelegter Paritäten des Frankens zum Gold sind der Nationalbank mehr Goldreserven verblieben, als nötig ist, um Geldpolitik zu führen.
Es stehen deshalb rund 1300 Tonnen Gold, die geldpolitisch nicht mehr gebraucht werden, für eine öffentliche Verwendung zur Verfügung.
Über diese Verwendung wurde nun sieben Jahre lang debattiert, Ideen lanciert und verworfen, und abgestimmt – alles ohne Erfolg.
Die Kantone reagieren erfreut auf den Goldentscheid des Bundesrates.
Die Konferenz der Kantonsregierungen (KdK) bekräftigt die Auffassung, dass der Kantonsanteil von rund 14 Mrd. Franken für einen nachhaltigen Schuldenabbau zu verwenden sei.
Sozialdemokraten und SVP jedoch ärgern sich gemeinsam über den Bundesrats-Entscheid.
Die SP werde bei der Geschäftsprüfungs-Delegation Beschwerde erheben.
Auch die SVP prüfe nun, ob sie die KOSA-Initiative unterstützen soll.
Die Freisinnig-Demokratische Partei ist zufrieden mit dem Entscheid. Er respektiere die Verfassung und den politischen Volkswillen.
In Übereinstimmung mit den JTI-Standards
Einen Überblick über die laufenden Debatten mit unseren Journalisten finden Sie hier. Machen Sie mit!
Wenn Sie eine Debatte über ein in diesem Artikel angesprochenes Thema beginnen oder sachliche Fehler melden möchten, senden Sie uns bitte eine E-Mail an german@swissinfo.ch