Neuverteilung von Geld und Aufgaben
Der Bund will die Aufgaben von Bund und Kantonen entflechten und die Unterschiede in der Finanzkraft der Kantone ausgleichen.
Dies soll mit der Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen (NFA) erreicht werden.
Mit dem seit 1959 gültigen Finanzausgleich werden heute jährlich rund 2,4 Mrd. Franken zwischen den Kantonen umverteilt. Mit der neuen Vorlage sollen es laut Modellrechnungen ab 2008 rund 3,2 Mrd. werden.
Die NFA soll aber bei den Kantonen zu keiner Mehrbelastung führen. Damit dies ermöglicht werden kann, sollen die Aufgaben von Bund und Kantonen besser aufgeteilt und Doppelspurigkeiten eliminiert werden.
Da es sich bei der Vorlage um eine Verfassungsänderung handelt, kommt sie automatisch vors Volk.
Neugestaltung des Finanzausgleichs
Die zentrale Massnahme des Finanzausgleichs ist der Ressourcenausgleich zwischen den Kantonen: Ressourcenstarke Kantone sollen dabei den ressourcenschwachen unter die Arme greifen.
Um Ungerechtigkeiten zu verhindern, sollen Gebirgskantone in den Genuss eines «geografisch-topografischen» Lastenausgleichs des Bundes kommen. Die Zentrumskantone sollen für ihre Sonderlasten durch einen «soziodemographischen» Lastenausgleich entschädigt werden.
Für ressourcenschwache Kantone ist ein befristeter Härteausgleich von anfänglich 240 Mio. Franken vorgesehen, damit diese beim Übergang zur NFA nicht schwächer gestellt sind.
Insgesamt sollen für die NFA 27 Verfassungsartikel abgeändert werden. Zudem muss das bestehende Bundesgesetz über den Finanzausgleich total revidiert werden.
Aufgabenteilung Bund/Kantone
Der Bundesrat, die Kantone und eine Parlamentsmehrheit versprechen sich von der NFA eine Stärkung des Föderalismus und mehr Solidarität zwischen den Kantonen.
In der Schweiz als Musterbeispiel eines föderalistischen Staates (im Gegensatz zum zentralistischen Staat) kann jede Ebene (Bund, Kanton, Gemeinde) autonom über gewisse Aufgaben entscheiden.
Durch die Entflechtung der Aufgaben sollen nun klare Zuständigkeiten geschaffen werden. Der Bund soll neu nur die Aufgaben wahrnehmen, welche die Kraft der Kantone übersteigen oder gesamtschweizerisch einheitlich geregelt werden müssen.
So sollen von 20 bisher gemeinsam verantworteten Bereichen deren sieben dem Bund übertragen werden, für 11 sollen die Kantone allein zuständig sein. Darunter fallen auch die Leistungen für Behinderte.
Pro und Kontra
Diese wehren sich jedoch dagegen, weil sie befürchten, dass die Kantone unterschiedliche Standards setzen werden. Die NFA sei unsozial, weil der «jährliche Verteilkampf» in den Kantonen kaum zugunsten behinderter Menschen ausfallen werde.
Auch aus den ressourcenstarken Kantonen kommt Widerstand. «Die wirtschaftsstarken Kantone werden durch ihre gute politische Arbeit der Vergangenheit bestraft», beklagt sich Toni Bortoluzzi, Nationalrat der Schweizerischen Volkspartei (SVP).
Für Urs Schwaller, christlichdemokratischer Ständerat und ehemaliger Finanzdirektor des Kantons Freiburg, ist das heutige System unbefriedigend. Daher sei die NFA dringend nötig.
Auch die Entflechtung der Aufgaben sei eine wichtige Massnahme: «Die Kantone, aber vielfach auch die Gemeinden, werden heute zu blossen Zahlstellen oder Ausführungs-Organen.» Daher soll neu auch befehlen können, wer bezahlt.
Korrekturen auf Gesetzesstufe möglich
Bei einem Ja ist sich Bortoluzzi noch unschlüssig, ob seine Partei das Referendum gegen die dazu gehörenden Gesetzesänderungen ergreifen wird. «Dann geht es eher darum, in den kommenden Jahren darauf zu achten, allenfalls Korrekturen anzubringen.»
Für Schwaller ist die NFA ein «Schritt in die richtige Richtung», obwohl auch er nicht rundum glücklich ist: «Ich bin überzeugt, dass wir es im Parlament, in der Hand haben, gewisse Korrekturen noch einmal anzubringen.»
Da es sich bei der Vorlage um eine Verfassungsänderung handelt, sind am 28. November 2004 das Volks- und das Ständemehr ausschlaggebend.
Stimmen Volk und Stände der NFA zu, so kann danach gegen das neue Finanzausgleichs-Gesetz das Referendum ergriffen werden. Die gesamte NFA soll am 1. Januar 2008 in Kraft treten.
swissinfo, Christian Raaflaub
Mit der NFA sollen ressourcenschwache Kantone mehr Geld erhalten.
Diese Mittel können sie frei nach ihren Bedürfnissen einsetzen.
Die Höhe der Beiträge von Bund und Kantonen soll alle 4 Jahre durch die Eidg. Räte bestimmt werden.
Mit der Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen (NFA) sollen die finanziellen Unterschiede zwischen den Kantonen begrenzt werden.
Eine zweite Massnahme sieht vor, die Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen neu und klarer zu regeln. Zudem sollen Doppelspurigkeiten und unklare Zuständigkeiten in diesen Aufgaben eliminiert werden.
Mit diesen Massnahmen sollen staatliche Aufgaben effizienter erfüllt und der Föderalismus gestärkt werden. Die NFA soll ab 2008 in Kraft treten.
In Übereinstimmung mit den JTI-Standards
Einen Überblick über die laufenden Debatten mit unseren Journalisten finden Sie hier. Machen Sie mit!
Wenn Sie eine Debatte über ein in diesem Artikel angesprochenes Thema beginnen oder sachliche Fehler melden möchten, senden Sie uns bitte eine E-Mail an german@swissinfo.ch