Wenn Schweizer Forscher Politik machen
Im Kanton Zürich verlangen renommierte Umwelt- und Energiewissenschaftler, dass alte Öl- und Erdgasheizungen durch neue, nachhaltigere Systeme ersetzt werden. Ins Parlament eingebracht haben sie ihr Anliegen mit einer Einzelinitiative. Das einfache und urdemokratische Volksrecht gibt es nur in drei der 26 Kantone der Schweiz.
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Dass es um die Schweizer Wissenschaftlerinnen und Forscher grundsätzlich ruhig wäre, lässt sich nun wirklich nicht sagen. Sie verbreiten spektakuläre Entdeckungen aus dem Kernforschungszentrum Cern in Genf, entwickeln wichtige Roboterteile – oder fliegen wie jüngst Bertrand Piccard im Solarflugzeug um die Welt. In der politischen Debatte allerdings halten sich die klugen Köpfe meist zurück. Treten sie einmal ins Licht der Öffentlichkeit, dann meist als neutrale Experten.
In Zürich hat nun aber der promovierte Architekt Niklaus Haller eine Gruppe gebildet, die aktiv Politik machen will. Der 36-Jährige ist überzeugt, dass auch die Wissenschaft Teil der Gesellschaft ist und dass Expertinnen und Experten ihr Wissen aktiv einbringen sollen.
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Zukunft anpacken –
mit Einzelinitiative
Unterstützung aus höchsten Kreisen der Forschung
Haller wird dabei von 42 Fachleuten unterstützt, darunter befinden sich viele namhafte Professoren aus unterschiedlichsten Fachgebieten und auch Sarah Springman, Rektorin der Eidgenössischen Technischen Hochschule Zürich (ETH), der Nummer 1 der Schweizer Hochschulen. Gemeinsam verlangen sie, dass im Kanton Zürich bis Mitte dieses Jahrhunderts Gas- und Ölheizungen schrittweise durch Systeme ersetzt werden, die kein CO2 aus fossilen Brennstoffen mehr ausstossen. Denn: «Die Anstrengungen zum Klimaschutz sind auch in der Schweiz ungenügend», sagt Professor und Klimaforscher Reto Knutti, einer der Unterstützer der Idee.
Im Gebäudesektor seien Technologien seit langer Zeit vorhanden, um fossile Brennstoffe vollständig zu eliminieren. Das zeigt beispielsweise das von der Firma Viridén+Partner umgebaute Haus in der Stadt Zürich, dessen Fassade ausschliesslich aus Photovoltaik-Elementen besteht.
Um die Idee einzubringen, hat Haller zu einem der einfachsten demokratischen Instrument gegriffen: Er reichte eine Einzelinitiative ein. Jede stimmberechtigte Person im Kanton Zürich kann so beim kantonalen Parlament ein Anliegen deponieren und damit am Ende Gesetze ändern oder gar die Verfassung – sofern sie den Rat überzeugen kann.
Zürich gehört mit Appenzell Innerrhoden und Glarus zu den drei Kantonen der Schweiz (siehe Box), die dieses Instrument kennen. Wie Thomas Widmer, Politikwissenschaftler der Universität Zürich, erklärt, ist sie in Zürich Mitte des 19. Jahrhunderts durch die damals aufkommende Demokratie-Bewegung entstanden. Diese überlegte sich, wie die elitäre Herrschaft einiger grosser Familien überwunden werden könnte – und schuf unter anderem die Einzelinitiative als direktdemokratische Innovation. 1869 wurden die Volksinitiative und die Einzelinitiative schliesslich in die Zürcher Verfassung geschrieben.
Sehr direkt, sehr schnell, aber meist chancenlos
Mit einer Einzelinitiative können Stimmberechtigte im Kanton Zürich ihr Begehren schriftlich beim Büro des Kantonsrates eingeben. Das Anliegen wird vorgängig nicht geprüft, sondern direkt ans Parlament überwiesen. Wird der Vorstoss von einem Drittel der 180 Parlamentarierinnen und Parlamentarier unterstützt, bedeutet das eine vorläufige Annahme, und er wird an die Kantonsregierung weitergeleitet.
Versagt das Parlament die vorläufige Unterstützung, wird die Initiative als erledigt abgeschrieben. Ein Schicksal, das in den letzten Jahrzehnten die meisten Einzelinitiativen ereilte. Rund 10 bis 20 werden pro Jahr eingereicht. Und nur eine bis vier werden auch tatsächlich überwiesen.
So auch der Vorstoss von Niklaus Haller, der im Herbst letzten Jahres mit 73 Stimmen die vorläufige Unterstützung schaffte. In den kommenden Monaten erarbeitet der Regierungsrat ein mögliches Modell für die Umsetzung. Darüber wird dann wiederum das Kantonsparlament abstimmen.
Einer der wichtigsten Gründe für die geringe Durchschlagskraft der Zürcher Einzelinitiativen besteht darin, dass sich die Vorstösse oft um individuelle Probleme drehen. Oder sich mit Anliegen befassen, die auf Bundesebene geregelt sind und damit nicht in die Zuständigkeit des Kantonsparlamentes fallen. Das zeigen die folgenden Beispiele aus dem letzten Jahr. Das Zürcher Kantonsparlament hat über Einzelinitiativen beschlossen, die den zeitlichen Umfang und die Lautstärke von läutenden Kirchenglocken stark reduzieren und das Bankgeheimnis im In- und Ausland abschaffen wollten.
Die Einzelinitiative
Sie ist ein sehr spezielles Instrument der direkten Demokratie in der Schweiz. Sie ermöglicht es einem/r einzelnen Stimmbürger/in, den Gesetzgebungsprozess zu beeinflussen.
Nur die drei Kantone Zürich, Glarus und Appenzell Innerrhoden kennen sie.
In letzteren sind sie Anträge an die Landsgemeinde (so genannte Memorialanträge), wenn Bürger eine Änderung von Gesetzen oder der Kantonsverfassung verlangen. Damit in Glarus und Appenzell Innerrhoden eine Einzelinitiative durchkommt, braucht es das Mehr an der Landesgemeinde.
In Zürich dagegen muss zunächst eine Minderheit des Kantonsparlaments davon überzeugt werden. In einem zweiten Schritt muss die Mehrheit des Kantonsparlaments zustimmen, bevor es in den meisten Fällen zu einer Volksabstimmung kommt. Dazu sind 6000 Unterschriften von Zürcher Stimmberechtigten nötig.
Auch vor dem Hintergrund, dass Einzelinitiativen für den Ratsbetrieb und für die parlamentarischen Dienste immer auch Aufwand bedeuten, stellt sich die Frage: Ist dieses so schnelle und direkte demokratische Instrument überhaupt sinnvoll, wenn die Vorstösse am Ende kaum je durchkommen?
Indirekte, «nachhaltige» Wirkung
Politikwissenschaftler Thomas Widmer sagt: «Betrachtet man ausschliesslich das direkte Resultat, ist der Leistungsausweis der Einzelinitiative tatsächlich sehr beschränkt.» Es ist fast 15 Jahre her, seit eine Einzelinitiative Einfluss auf die kantonale Verfassung nehmen konnte.
Doch Widmer betont auch auf die indirekte Wirkung des demokratischen Instruments. Ein solcher Vorstoss kann noch nicht erkannte Probleme aus den Tiefen der Gesellschaft an die Oberfläche der Öffentlichkeit bringen und so eine Diskussion anregen. Nicht selten reagieren Kantonsparlamentarier bei der Ablehnung einer Einzelinitiative einige Zeit später mit einer Art indirektem Gegenvorschlag – was so viel bedeutet, als dass ein Politiker einen eigenen Vorstoss zum Thema in den Rat bringt, der möglicherweise mehrheitsfähiger ist.
Widmer verweist auch auf die Ventilfunktion der Einzelinitiative. Das schnelle demokratische Instrument ermöglicht den Bürgern, sich auf einfache Weise Gehör zu verschaffen – und Luft. «Ausserdem wirkt sich die reine Existenz der Mitwirkungsmöglichkeit positiv aus», sagt Wissenschaftler Thomas Widmer.
Über die Einzelinitiative können also auch Personen Ideen ins Parlament bringen, die über kein ausgeprägtes Netzwerk im Parlament verfügen – wie Architekt Niklaus Haller und sein Team. Haller hofft, dass seine Initiative nach der Ausarbeitung des Regierungsrats im Parlament durchkommt. Die Abstimmung wird im Laufe der nächsten neun Monate erfolgen.
Chancen rechnet sich Niklaus Haller dennoch wenige aus. «Visionäre Ideen brauchen immer mehrere Anläufe», sagt er. Er ist bereit, diese Anläufe zu nehmen. Beispielsweise, indem er bei einem allfälligen Nein des Kantonsrats zum Instrument der Volksinitiative, dem eigentlichen Volksrecht Nummer 1 greift. Denn: «Wir müssen unsere Zukunft in die Hand nehmen. Und zwar jetzt.»
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