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Schengen: Hauptstreitfragen weiterhin offen

Die Schweiz und die EU haben bei den Schengen-Verhandlungen die Vertragsentwürfe weiter bereinigt.

In den Hauptstreitfragen richtet sich der Blick derweil auf die Beratungen unter den EU-Mitgliedstaaten.

Die Delegationen der Schweiz und der Europäischen Union (EU) haben sich am Montag in Brüssel zur zehnten Verhandlungsrunde über einen Schweizer Beitritt zu den Schengen/Dublin-Abkommen getroffen.

Dabei wurden Vertragsentwürfe zu Schengen (Polizei- und Justizkooperation) wie auch Dublin (Asylwesen) beraten. Diese Übereinkommen machen einen wichtigen Teil des gegenwärtig noch in Verhandlungen befindlichen zweiten Pakets der bilateralen Verträge zwischen der Schweiz und der EU aus.

Hauptstreitpunkte ausgeklammert

Der Vertragsentwurf zu Schengen sei dabei “bis auf wenige Punkte” bereinigt worden, teilte die von Monique Jametti Greiner geleitete Schweizer Delegation nach dem Treffen mit. Am nächsten Treffen vom 2. Juni in Brüssel sollen die Arbeiten am Vertragsentwurf zu Dublin fortgesetzt werden.

Bei Schengen erneut nicht eingehend diskutiert wurden aber die Hauptstreitpunkte, wie es in Brüssel zudem hiess: Die Schweiz will die Rechtshilfe nach Artikel 51 des Abkommens nicht auf einfache Steuerhinterziehung erstrecken, und im Hinblick auf die Übernahme künftigen Schengen-Rechts möchte sie eine Konsultationsklausel.

EU-interne Beratungen

Die EU-Justizminister hatten dazu am 8. Mai weitere EU-interne Abklärungen unter den EU-Mitgliedstaaten vorgesehen. Dabei sollen Experten aller drei noch strittigen bilateralen Dossiers zusammen kommen: Der Umfang der Rechts- oder Amtshilfe im Steuerbereich ist heikler Punkt auch bei Zinsbesteuerung und Betrugsbekämpfung.

Ein entsprechendes Treffen ist für Mittwoch vorgesehen. Am 8. Mai hatten sich verschiedene Minister gegen eine Sonderbehandlung der Schweiz gewandt, derweil andere ein gewisses Verständnis dafür zeigten, dass die Schweiz auch bei Schengen will, was sie bei der Zinsbesteuerung zum Schutz ihres Bankgeheimnisses schon erreicht hat.

Bei den Verhandlungen über das Zinsdossier mit den EU hatte die Schweiz den Angriff auf das Bankgeheimnis abgewehrt, indem sie eine Quellensteuer von maximal 35% offerierte.

Geklärt ist inzwischen laut Mitteilung der Schweizer Delegation, dass zwischen der Schweiz und der EU sowie zwischen der Schweiz und den weiteren Staaten Norwegen und Island separate Verträge geschlossen werden sollen. Diese beiden Länder gehören zum Schengen/Dublin-Raum, sind aber nicht Mitglieder der EU.

Auns kündigt Referendum an



Letzten Samstag ist bekannt geworden, dass die “Aktion für eine unabhängige und neutrale Schweiz” (Auns) beschlossen hat, das Referendum gegen das zweite Paket der bilateralen Verträge zu ergreifen. Die Auns befürchtet, dass die Bilateralen nicht als Ersatz, sondern als Vorstufe für einen EU-Beitritt benutzt würden.

Das Abkommen mit der EU untersteht ohnehin dem fakultativen Staatsvertragsreferendum. Schengen könnte deshalb im besten Fall nicht vor dem Jahr 2006 in Kraft treten. Wichtig für die Schweiz ist, dass sie auf diesen Zeitpunkt ins “Schengen Information System” (SIS) einsteigen könnte. Dies ist ein europaweites Fahndungssystem, dem bald nicht nur EU-Länder angehören.

swissinfo und Agenturen

Schengener Übereinkommen: Justiz- und Polizeikooperation, Abbau der Grenzkontrollen.

Dubliner Abkommen: Zusammenarbeit im Asylbereich.

Beide Abkommen sind Teil des zweiten Pakets der bilateralen Verträge zwischen der Schweiz und der EU.

Die “Auns” hat kürzlich das Referendum gegen dieses Paket beschlossen.

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