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Schweiz wegen der UBS erneut im Dilemma

Die UBS-Schalterhalle in Zürich. Keystone

Das Nein des Bundes-Verwaltungsgerichts zur Amtshilfe in der UBS-Steueraffäre sorgt für Irritation. Gesucht wird ein Szenario, das den unterhöhlten Staatsvertrag mit den USA retten könnte. Im Parlament zeichnet sich allerdings eine Mehrheit dafür ab, den Schwarzen Peter der UBS zu überlassen.

Die Schweiz dürfe nicht zu einem Notrechts-Staat verkommen, sagt Nationalrat Pirmin Bischof von der Christlich Demokratischen Volkspartei (CVP) gegenüber swissinfo.ch: “Die UBS muss für ihr rechtswidriges Verhalten selber gerade stehen. Die Schweiz hat im Zusammenhang mit der UBS genügend unternommen, um ein einziges Unternehmen zu schützen.“

“Man könnte sagen, die Scheisse ist angerichtet“, sagt der freisinnig-liberale Nationalrat Philipp Müller in einem Interview mit dem Zürcher Tages- Anzeiger. Der UBS bleibe nur noch die Möglichkeit, die Kundendossiers den Amerikanern zu liefern und damit einen Rechtsbruch zu begehen, so Müller.

Der bisherige Weg habe sich als falsch erwiesen, denn er habe “aus dem Fall UBS einen Fall Schweiz gemacht“. Störend sei dabei, “dass die ehemalige UBS-Führung, die Herren Wuffli, Ospel, Kurer und Rohner, nicht zur Verantwortung gezogen werden“.

Weitreichender Entscheid

Am vergangenen Freitag hat das Bundesverwaltungs-Gericht entschieden, dass die Schweiz keine UBS-Kundendaten von US-Bürgern, die der Steuerhinterziehung verdächtigt werden, ausliefern darf. Das Gericht bezieht sich auf das geltende Doppelbesteuerungs-Abkommen mit den USA. Demnach ist die Schweiz lediglich bei Steuerbetrug, nicht aber bei Steuerhinterziehung zur Amtshilfe verpflichtet.

Die Kompetenz, Amtshilfe auch bei Steuerhinterziehung anzuwenden, habe allein das Parlament und nicht der Bundesrat, so das Gericht. Mit dem Gerichtsentscheid wurde der im vergangenen August vom Bundesrat unterzeichnete Staatsvertrag mit den USA de facto ausser Kraft gesetzt, da mehr als 4000 der 4450 UBS-Kunden der Steuerhinterziehung und nicht des -betrugsverdächtigt werden.

Einmaliger Vorgang

Nun sucht die Politik ein Szenario, um den Vertrag doch noch zu retten. Theoretisch könnte der Bundesrat Notrecht anwenden und die Kundendaten wie im Vertrag vorgesehen dennoch herausgeben oder das Parlament könnte den Vertrag rückwirkend sanktionieren und damit im Nachhinein eine neue Rechtssituation beschliessen. “Ich kann nicht mit Sicherheit sagen, dass dies seit 1848 ein einmaliger Vorgang wäre, aber meines Wissens hat es das bis anhin nicht gegeben“, sagt Nationalrat Bischof.

Finanzminister Hans-Rudolf Merz kann sich vorstellen, den Staatsvertrag mit den USA nachträglich vom Parlament absegnen zu lassen. Doch im Parlament zeichnet sich Widerstand aus den verschiedensten Parteien ab. Die grösste Partei, die rechtskonservative Schweizerische Volkspartei (SVP) hat bereits angekündet, dass sie dieses Szenario, das einer Aushebelung des Bankgeheimnisses gleichkommt, nicht billigt. “Dann gibt es eine Volksabstimmung über das Bankgeheimnis“, sagt SVP-Stratege Christoph Blocher.

“Ich sehe überhaupt keinen fachlichen und juristischen Grund, weshalb wir die Probleme lösen sollten, die uns die UBS und ihre raffgierigen Manager eingebrockt haben“, doppelt SVP-Ständerat This Jenny nach.

Kniebeuge vor dem Rechtsstaat

“Das wäre eine erneute Beugung vor dem Rechtsstaat und schlecht für das Vertrauen der internationalen Kunden in den Finanzplatz Schweiz“, sagt Pirmin Bischof. “Ein guter Teil der CVP-Fraktion hat grosse Zweifel, dass dies der richtige Weg ist.“ Die Politik müsse sich endlich aus den Fängen der UBS befreien, fordert Daniel Vischer, Nationalrat der Grünen: “Das ist ein Rechtsverständnis einer Bananenrepublik. Die Rettung der UBS darf nicht mehr oberstes Ziel sein.“

Die Schweiz würde “widerrechtlich handeln“, wenn das Parlament das Abkommen rückwirkend sanktionieren würde, urteilt der sozialdemokratische Nationalrat Daniel Jositsch. Die Anwendung von Notrecht durch den Bundesrat sei “heikel“, denn das Bundesverwaltungsgericht habe die Amtshilfe für nicht zulässig befunden. Das rechtswidrige Vorgehen dürfe nicht per Notrecht versteckt werden, so Jositsch.

“Es war die UBS, die eine Katastrophe geschaffen hat. Deshalb bin ich verärgert, dass man immer wieder die Schuldigen in Politik und Behörden sucht“, sagt der Präsident der freisinnig-liberalen Partei, Fulvio Pelli. Schuldig sei die UBS und Schuldige müssten zur Verantwortung gezogen werden.

Klar ist aber auch, dass die bürgerlichen Parteien das Bankgeheimnis und die Unterscheidung zwischen Steuerbetrug und –hinterziehung während Jahrzehnten verteidigt haben. Die UBS hat auch dank diesem Geschäftsvorteil in den USA jahrelang erfolgreich geschäftet.

Prinzip Hoffnung

Die Möglichkeit, dass es noch zu einer andern Lösung als zu einem Rechtsbruch der UBS mit schwer abschätzbaren Konsequenzen kommt, liege im Bereich des Möglichen, sagt CVP-Nationalrat Bischof. Das wäre der Fall, wenn sich 10‘000 amerikanische UBS-Kunden in der Zwischenzeit selbst angezeigt hätten. Damit hätten die US-Steuerbehörden ihr Ziel erreicht. “Unsere Diplomaten müssen nun abklären, wie gross das Problem noch ist. Zurzeit wissen wir es nicht“, so Bischof.

Andreas Keiser, swissinfo.ch

Das zurzeit gültige Doppelbesteuerungs-Abkommen (DBA) zwischen der Schweiz und den USA schliesst die Amtshilfe bei Steuerhinterziehung aus.

Das Bundes-Verwaltungsgericht stützte sich bei seinem Entscheid auf dieses DBA.

Im September 2009 haben die Schweiz und die USA ein neues DBA nach dem OECD-Standard unterzeichnet. Es sieht auch bei Steuer-Hinterziehung Amtshilfe vor.

Damit es in Kraft treten kann, muss es vom Parlament ratifiziert werden. Das Parlament entscheidet zudem, ob das Abkommen dem fakultativen Referendum unterstellt wird.

Wenn dies der Fall ist, wird höchstwahrscheinlich das Volk das letzte Wort haben: Die SVP hat bereits das Referendum gegen das neue DBA mit den USA angekündet.

April 2008: Die US-Behörden verdächtigen UBS-Kundenberater, Amerikaner zum Steuerbetrug animiert zu haben, und leiten ein Verfahren ein.

Juni 2008: Die US-Behörden verlangen von der UBS die Kundendaten von bis zu 20’000 Amerikanern.

Februar 2009: Die UBS zahlt 780 Mio. Dollar an die US-Justiz, um den Steuerstreit zu beenden, und händigt die Daten von rund 250 Kunden aus.

Dies hat die Finanzmarktaufsicht (Finma) angeordnet. Die US-Behörden forderten unterdessen die Herausgabe von weiteren 52’000 UBS-Kunden-Daten. Das Bundesverwaltungsgericht beurteilte den Entscheid der Finma im Januar 2010 als rechtswidrig. Nun muss das Bundesgericht urteilen.

März 2009: Die Schweiz lockert ihr Bankgeheimnis. Der Bundesrat beschliesst, die OECD-Standards bei der Amtshilfe in Steuersachen zu übernehmen.

Juni 2009: Die Schweiz und die USA paraphieren ein revidiertes Doppelbesteuerungs-Abkommen.

Juli 2009: Der Bundesrat verbietet der UBS in einem Grundsatzentscheid die Herausgabe von Kundendaten.

August 2009: Im Streit zwischen der UBS und der US-Steuerbehörde unterzeichnen die Schweiz und die USA einen Vergleich. Danach muss die Schweiz Informationen von 4450 Konten an die USA ausliefern (und nicht 52’000).

Jan. 2010: Das Bundesverwaltungsgericht heisst die Beschwerde einer Amerikanerin gut und stoppt mit diesem Pilotentscheid die Lieferung von Kontendaten amerikanischer UBS-Kunden an die USA.

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