Schweiz will Duvalier-Gelder an Haiti zurückgeben
Nach jahrelangem Seilziehen will die Schweiz gesperrte Duvalier-Gelder in der Höhe von rund 7 Millionen Franken an Haiti zurückgeben. Der Clan des früheren Diktators hat die rechtmässige Herkunft des Geldes nicht beweisen können.
Das Bundesamt für Justiz (BJ) hat die Herausgabe der Gelder angeordnet, wie es am Donnerstag mitteilte.
Die haitianischen Behörden werfen dem ehemaligen Staatspräsidenten «Baby Doc» Jean-Claude Duvalier vor, von seinem Amtsantritt 1971 bis zu seiner Flucht nach einem Volksaufstand 1986 mit Hilfe seiner Entourage die Staatskasse geplündert und die veruntreuten Gelder über mehrere hundert Millionen US-Dollar im Ausland angelegt zu haben, darunter auch in der Schweiz.
Im Rahmen eines Rechtshilfeverfahrens hat das BJ betroffene Konten gesperrt und von den Inhabern verlangt, die rechtmässige Herkunft des Geldes nachzuweisen. Dieses Vorgehen stützt sich auf die Rechtsprechung des Bundesgerichts im Fall des nigerianischen Diktators Sani Abacha.
Voraussetzungen erfüllt
Die Konteninhaber hätten nun aber keinerlei Hinweise oder Klärungen auf die rechtmässige Herkunft der gesperrten Vermögenswerte vorlegen können, heisst es zur Begründung des Entscheids.
Die Voraussetzungen, um Rechtshilfe zu gewähren, sind zudem laut BJ erfüllt, weil der Duvalier-Clan bei der Veruntreuung der Staatsgelder wie eine kriminelle Organisation im Sinn des Schweizerischen Strafgesetzbuchs vorgegangen ist.
Das Geld, das die Schweiz nun also an Haiti herausgeben will, soll gemäss Entscheid des BJ unter Einbezug von Nichtregierungs-Organisationen mit einschlägigen Erfahrungen für humanitäre oder soziale Projekte zugunsten der haitianischen Bevölkerung verwendet werden.
Noch nicht rechtskräftig
Das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) habe bereits Kontakte mit interessierten Organisationen geknüpft und werde über die Schweizer Vertretung in Port-au-Prince die Umsetzung der Projekte und die transparente Verwendung der Mittel vor Ort verfolgen, heisst es.
Vorläufig bleiben die Gelder aber noch in der Schweiz, da der Entscheid des BJ noch nicht rechtskräftig ist. Die Betroffenen können ihn innert 30 Tagen beim Bundesstrafgericht anfechten.
Für öffentliche Interessen
Der Bundesrat hatte Duvaliers Konten im Jahr 2002 eingefroren. Die Blockade wurde zweimal verlängert. Ziel war es, in der dadurch gewonnenen Zeit mit den Vertretern Haitis eine Einigung zu finden, damit wenigstens ein Teil der Gelder für öffentliche Interessen verwendet werden könnte.
Jean-Claude Duvalier und seine Entourage sind in Port-au-Prince angeklagt, über 100 Millionen Dollar unter dem Deckmantel von sozialen Aktivitäten unterschlagen zu haben.
Systematische Abzüge von Staatsunternehmen wurden zum Teil auf Schweizer Banken überwiesen. Haiti verlangt die Rückgabe der Potentatengelder seit dem Sturz von «Baby Doc» 1986.
swissinfo und Agenturen
Die Schweiz lancierte 2001 den «Lausanne-Prozess», der den Dialog zwischen den betroffenen Ländern fördern soll. In den letzten Jahren erstattete sie 1,6 Mrd. Dollar zurück.
Die Gelder waren von ehemaligen Diktatoren wie Vladimiro Montesinos aus Peru, Ferdinand Marcos aus den Philippinen, Sani Abacha aus Nigeria und Raul Salinas aus Mexiko in die Schweiz gebracht worden.
Die Vermögenswerte des verstorbenen kongolesischen Diktators Mobutu bleiben noch bis Ende Februar 2009 in der Schweiz blockiert. Damit will der Bundesrat der Republik Kongo ermöglichen, die Gelder auf transparente Weise an das kongolesische Volk zurückzuerstatten.
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