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Schweizweite Anti-Hooligan-Regelungen

Mit einem Stadionverbote belegte Hooligans sollen künftig in der ganzen Schweiz gleich behandelt werden. Ein verhängtes Fussballstadionverbot gilt gleichzeitig auch für Eishockeystadien und umgekehrt.

Ein Verbot aussprechen dürfen nur die Klubs und der Verband, beziehungsweise im Eishockey die Liga. Das gemeinsame Vorgehen hat eine Arbeitsgruppe beschlossen, die sich aus Mitgliedern der Fussball- und Eishockeyverbände sowie der Schweizerischen Zentralstelle Hooliganismus (SZH) und des Fachbereichs Hooliganismus des Bundesamtes für Polizei (fedpol) zusammensetzt .

Die verhängten Stadienverbote sind zivilrechtlicher Natur und werden bei Swiss Olympic, dem Dachverband der Schweizer Sportverbände, erfasst. Danach stehen sie allen Fussball- und Eishockeyklubs sowie den 29 dezentralen Fachstellen der kantonalen und städtischen Polizeikorps zur Verfügung.

Gewalttätige Fussballfans werden ins Polizeiinformationssystem Hoogan eingetragen. Ein Stadionverbot, das im Zusammenhang mit Gewalt ausgesprochen wurde, gilt jeweils während 3 Jahren. Für die Bewirtschaftung von Hoogan ist das Fedpol zuständig.

Die Kontrolle der Verbote erfolgt einerseits durch die Klubs selbst, anderseits sind bei Matches stets auch Szenekenner der Polizei vor Ort. Dass der eine oder andere Hooligan trotz Verbot ein Stadion betritt, kann man jedoch nicht ganz ausschliessen.

Laut der Konferenz der Kantonalen Polizeikommandanten der Schweiz (KKPKS) und der SZH waren Anfang Jahr in der Schweiz 974 Personen mit einem Stadionverbot belegt, 645 betreffen den Fussball, 329 das Eishockey.

swissinfo.ch und Agenturen

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