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Seilziehen um die Höhe der Altersrenten

Der Umwandlungssatz wirkt sich direkt auf die Höhe der Renten aus. Lisa Schäublin

Rentenklau und Bückling vor den Pensionskassen oder nachhaltige Sicherung der zweiten Säule und Solidarität mit der jungen Generation? – Am 7. März stimmt die Schweiz über den Mindest-Umwandlungssatz der Pensionskassen ab.

Der Mindest-Umwandlungssatz ist die entscheidende Grösse für die Umrechnung des Alterskapitals in eine lebenslange Rente.

Heute gilt ein Umwandlungssatz von 7% für Männer und von 6,95% für Frauen. Das heisst: Aus einem Alterskapital von 100‘000 Franken ergibt sich eine Jahresrente von 7000, respektive 6950 Franken. Je tiefer der Umwandlungssatz, desto tiefer die Rente.

Das Parlament hat im Dezember 2008 beschlossen, den Umwandlungssatz für Neurentner bis ins Jahr 2016 sukzessive auf 6,4% zu senken.

In einer ersten BVG-Revision hatte das Parlament bereits im Jahr 2003 beschlossen, den Satz bis 2014 sukzessive von 7,2 auf 6,8 Prozent zu reduzieren. Der Umwandlungssatz ist für alle Schweizer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer verbindlich. Er gilt auch für Auslandschweizer, die bei einer schweizerischen Pensionskasse versichert sind.

Erfolgreiches Referendum

Im Frühjahr 2009 haben Gewerkschaften und die Konsumentenpresse (K-Tipp, Saldo) erfolgreich das Referendum gegen die zweite BVG-Revision ergriffen. Deshalb kommt die Senkung des Mindest-Umwandlungssatzes nun vors Volk.

Ein Ja am 7. März hätte zur Folge, dass der Zinssatz ab 2016 auf 6,4% gesenkt würde. Bei einem Nein würde er auf 6,8% bleiben.

Keine Auswirkungen hat das Abstimmungsergebnis auf den Mindestzinssatz. Dieser ist massgebend für die Verzinsung der angesparten Pensionskassen-Guthaben. Zurzeit beträgt der Mindestzinssatz 2%.

Sorge um die künftigen Generationen

«Wenn man berücksichtigt, dass sich die Lebenserwartung alle zehn Jahre um weitere zehn Jahre erhöht, dann wird einem klar, dass das gleiche angesparte Kapital länger ausreichen muss», sagt der Freisinnig-liberale Nationalrat Pierre Triponez gegenüber swissinfo.ch und begründet damit sein Ja für eine Senkung des Mindest-Umwandlungssatzes.

Triponez räumt ein, dass eine Senkung zur Folge hätte, dass die Neurentner der kommenden Jahre mit tieferen Renten würden leben müssen, warnt jedoch vor “zu hohen Renten“, weil “dann die künftigen Generationen zu wenig Reserven haben“.

Ein hoher Umwandlungssatz zwinge die Pensionskassen dazu, hohe und damit gefährliche Anlagerisiken einzugehen, warnen die Befürworter einer Senkung. Ausgerechnet die Gewerkschaften würden damit “die Vorsorgeeinrichtungen zum Casino-Kapitalismus zwingen». Mit einer Senkung hingegen würden gefährliche Anlagerisiken vermieden.

Gebrochene Versprechen

Die erneute Senkung des Umwandlungssatzes sei unnötig, argumentieren hingegen die Gegner der Vorlage. Die Alterung der Gesellschaft sei bereits bei der früheren Anpassung berücksichtigt worden. Auch fallende Renditen am Kapitalmarkt müssten nicht auf Vorrat kompensiert werden.


“Mit einer erneuten Senkung werden die Rentenversprechen gebrochen. Das ist fatal, denn die Leute müssen von den Renten leben können“, sagt der Präsident des Gewerkschaftsbundes, Paul Rechsteiner, gegenüber swissinfo.ch.

Kampf mit Schlagworten

“Die Argumente der Versicherungsgesellschaften sind faule Ausreden. Sie wollen lediglich ihre Rendite und die Boni ihrer Manager vergrössern“, so Rechsteiner.

Im Abstimmungskampf setzen die Gegner mit dem Schlagwort «Rentenklau» auf die sinkenden Renten. – Die Kampagne der Befürworter warnt vor einem “Rentenloch“ durch einen “Beitragsklau“.

Bei der Abstimmung zu dem im BVG verankerten Mindestumwandlungssatz handelt es sich um eine Referendumsabstimmung. Für ein Ja genügt deshalb das einfache Volksmehr. Das Ständemehr ist nicht nötig.

Andreas Keiser, swissinfo.ch

Am 7. März stimmen die Schweizer Stimmberechtigten über drei Vorlagen ab: Über die Herabsetzung des Umwandlungssatzes bei der beruflichen Vorsorge, über die Tierschutzanwalt-Initiative und über den Verfassungsartikel über die Forschung am Menschen.

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