Sicherung der Bundesfinanzen
Die Grundlage zur Erhebung der direkten Bundessteuer und der Mehrwert-Steuer, der beiden wichtigsten Einnahmequellen der Schweiz, soll bis 2020 verlängert werden.
Dies soll mit der neuen Finanzordnung (NFO) sichergestellt werden. Bundesrat und Parlament sind einstimmig dafür.
Die wichtigsten Einnahmequellen des Bundes, die direkte Bundesssteuer und die Mehrwertsteuer (MWSt), sind bis Ende 2006 befristet. Diese beiden Steuern machen mit knapp 30 Milliarden Franken pro Jahr zusammen rund 60 Prozent der gesamten Einnahmen des Bundes aus.
Während der Bundesrat vorgesehen hatte, die zeitliche Befristung aufzuheben, sprach sich das Parlament für eine erneute Befristung aus.
Die neue Finanzordnung (NFO) soll nun dem Bund die Kompetenz erteilen, die Bundesfinanzen auf eine neue Verfassungsgrundlage zu stellen und die beiden Einnahmequellen bis 2020 zu verlängern.
Da es sich bei der Vorlage um eine Verfassungsänderung handelt, kommt sie automatisch vors Volk.
Nur kleine Korrekturen
Mit der NFO wird mehr oder weniger das geltende Steuersystem in der Verfassung weitergeführt. Mit einigen kleinen Änderungen bei direkter Bundessteuer und Mehrwertsteuer.
Bei der direkten Bundessteuer für Unternehmen wurden seit der letzten Revision der Finanzordnung die Kapitalsteuer abgeschafft und der Höchstsatz der Gewinnsteuer von 9,8 auf 8,5% gesenkt.
Die heute gültigen Mehrwertsteuer-Sätze sollen unverändert übernommen werden: 7,6% für Güter und Dienstleistungen, 2,4% für Nahrungsmittel, Medikamente, Publikationen und Bücher.
Zwischen dem Normalsatz und dem reduzierten Satz kann das Gesetz weiterhin einen Sondersatz für Beherbergungs-Leistungen vorsehen. Dieser beträgt heute 3,6%.
Auch der Prozentsatz zur Entlastung unterer Einkommensschichten aus den nicht zweckgebundenen Erträgen der Mehrwertsteuer soll unverändert bei 5% liegen. Er wird heute für die Prämienverbilligung in der Krankenversicherung eingesetzt.
Mit diesen Massnahmen sollen die Haupteinnahme-Quellen des Bundes gesichert werden, damit dieser seine Kernaufgaben weiterhin wahrnehmen kann.
Zustimmung von links bis rechts
Für einmal war sich das gesamte Parlament einig: Die Schweiz muss sich ihre finanzielle Zukunft sichern. «Da ist ja grundsätzlich nichts dagegen einzuwenden», sagt Toni Bortoluzzi, Nationalrat der Schweizerischen Volkspartei (SVP), gegenüber swissinfo.
«Ohne Steuern kommt auch der Bund nicht aus», betont Urs Schwaller, Ständerat der Christlichdemokratischen Volkspartei (CVP). Er habe sich jedoch für eine befristete Verlängerung der Kompetenz ausgesprochen.
«Dies gibt uns die Gelegenheit, wiederum darüber zu diskutieren, ob wir dieses System einfach fortschreiben oder allenfalls umgestalten werden», so Schwaller.
Auch Bortoluzzi teilt die Meinung der zeitlichen Befristung: «Sie gibt dem Parlament immer wieder Gelegenheit, diese Grundsätze wieder aufzulisten und darüber zu diskutieren.»
Da es sich bei der Vorlage um eine Verfassungsänderung handelt, sind am 28. November 2004 das Volks- und das Ständemehr ausschlaggebend.
swissinfo, Christian Raaflaub
Einnahmen des Bundes durch direkte Bundessteuer und Mehrwertsteuer: rund 30 Mrd. Fr. pro Jahr
Dies entspricht ungefähr 60% aller Einnahmen.
Die Neue Finanzordnung (NFO) soll eine neue Verfassungsgrundlage für die Bundesfinanzen ermöglichen.
Sie gibt dem Bund das Recht, die direkte Bundessteuer und die Mehrwertsteuer (MWSt) bis 2020 zu erheben, die beiden wichtigsten Einnahmequellen des Bundes.
Im Parlament war die Vorlage unbestritten.
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