Szenario 1: Unveränderte Liste
Im hier gezeigten, fiktiven Kanton sind vier Nationalratssitze zu vergeben. Die Wahlzettel dürfen dementsprechend maximal vier Kandidaten enthalten. Wirft man die Liste der Partei A unverändert ein, erhält die Partei vier Listenstimmen und jeder Kandidat der Partei eine Kandidatenstimme.
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Szenario 2: Ersatzloses Streichen von Kandidaten
Durchgestrichene Kandidaten erhalten naturgemäss keine Stimmen. Für leere, nicht ersetzte Listenplätze erhält Partei A jedoch trotzdem Listenstimmen – in diesem Fall nach wie vor deren vier.
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Szenario 3: Ersetzen von Kandidaten ("Panaschieren")
Streicht man einen Kandidaten auf einer vorgedruckten Liste und ersetzt ihn handschriftlich mit einem einer anderen Partei, nennt man dies "panaschieren". Die Partei der vorgedruckten Liste verliert eine Listenstimme, die des eingefügten Kandidaten gewinnt eine zusätzliche.
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Szenario 4: Verdoppeln eines Kandidaten ("Kumulieren")
Will man einen Kandidaten besonders unterstützen, kann man seinen Namen doppelt aufführen. Dafür muss jedoch ein Kandidat gestrichen werden. Dieser verliert eine Stimme. An den Listenstimmen für die Partei ändert sich nichts.
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Szenario 5: Leere Liste mit Parteibezeichnung
Im Wahlcouvert findet sich auch eine "leere Liste". Bei dieser kann man oben die Bezeichnung einer bestehenden Liste einfügen, unten jedoch beliebige Kandidaten aufführen. Leer bleibende Listenplätze werden als Listenstimmen der bezeichneten Partei zugerechnet. Achtung: Führt man gar keine Kandidaten auf, ist die Liste ungültig.
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Szenario 6: Leere Liste ohne Parteibezeichnung
Lässt man auf einer leeren Liste die Bezeichnung weg, verfallen die nicht ausgefüllten Listenplätze. Jede Partei erhält so viele Listenstimmen, wie Kandidaten von ihr aufgeführt sind. Übrigens: Es darf maximal eine Liste eingereicht werden, ob vorgedruckt oder nicht.
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