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Sommersession: Diese Geschäfte betreffen die Auslandschweizer:innen

Bild aus dem Parlament in Bern
Keystone


Die Abschaffung der Kinderrenten, die Gewährleistung der ausserordentlichen Invalidenrenten im Ausland und das Recht auf Familienzusammenführung: Die Sommersession, die vom 27. Mai bis zum 14. Juni stattfindet, hat viele direkte Auswirkungen auf die Auslandschweizer:innen. Ein Überblick.

Der politische Kampf um die Finanzierung der 13. Rente der Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV), die am 3. März in einer eidgenössischen Abstimmung angenommen wurde, ist in vollem Gange.

Die Schweizerische Volkspartei ist entschlossen, die Ausgaben für das Rentensystem in anderen Sparten zu begrenzen. Speziell greift die grösste Partei des Landes die Renten an, die Rentner (hauptsächlich Männer) bekommen, die minderjährige oder in Ausbildung befindliche Kinder haben und im Ausland wohnen.

In der Sommersession wird der Nationalrat über zwei MotionenExterner Link des SVP-Parlamentariers Andreas Glarner abstimmen, die vorschlagen, die Sozialversicherungsabkommen mit mehreren Ländern zu kündigen und neu zu verhandeln, um die Zahlung von Kinderrenten auszuschliessen.

Betroffen wären Thailand, die Philippinen, die Türkei, Brasilien, die Dominikanische Republik sowie die Staaten des ehemaligen Jugoslawiens.

Die Kinderrenten hängen bereits am seidenen Faden, zumal der Nationalrat in der Frühjahrssession beschlossen hat, sie ersatzlos zu streichen. Ein Beschluss, den der Ständerat aber noch bestätigen muss.

Insgesamt kosten diese Zulagen den Bund rund 230 Millionen Franken pro Jahr, was nur einen kleinen Teil der von der AHV ausgezahlten Beträge von insgesamt fast 50 Milliarden Franken ausmacht.

In den letzten Jahrzehnten ist die Zahl der Empfänger jedoch stark gestiegen, vor allem ausserhalb der Schweizer Grenzen. Heute beziehen rund 32’000 Personen diese Unterstützung, von denen ein Drittel im Ausland wohnt.

Missbrauchsanfällig oder nicht?

Andreas Glarner ist der Ansicht, dass diese Situation oft zu Missbrauch führt. «Diese Regelung ermöglicht es einigen im Ausland lebenden Personen, ihr Leben im Ausland zu finanzieren. So erkennen im Ausland lebende Begünstigte Kinder vor Ort als ihre eigenen an, um Zulagen zu erhalten», sagt er.

Der Bundesrat empfiehlt dem Nationalrat jedoch, den Text des SVP-Politikers abzulehnen. Sie erinnert daran, dass die Voraussetzungen für den Anspruch auf eine Rente bereits detailliert und streng geprüft werden, um Missbrauch zu verhindern.

Ausserdem wäre eine Kündigung der Verträge nach Ansicht des Bundesrates unverhältnismässig und würde das Ziel der Motionen verfehlen.

Mehr zu den Auswirkungen einer Abschaffung der Kinderrenten für Auslandschweizer:innen lesen Sie hier:

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Personen, die eine Schweizer Rente beziehen, sind auch Gegenstand einer MotionExterner Link, die im Ständerat diskutiert wird.

Beat Rieder von der Mitte-Partei fordert den Bundesrat auf, die AHV-Renten für bedürftige Personen zu erhöhen. Der Vorstoss wurde jedoch vor dem Volksentscheid für eine 13. Rente eingereicht und dürfte daher schnell abgeschrieben werden.

Mobilitätshindernis oder Leitplanke?

Der Nationalrat wird auch über die ausserordentlichen InvalidenrentenExterner Link debattieren. Diese werden an Personen ausgerichtet, die seit ihrer Geburt an einer Behinderung leiden, oder noch vor ihrem 20. Lebensjahr.

Dieser Gruppe war es nicht möglich, drei Jahre lang Beiträge an die Invalidenversicherung (IV) zahlen, was die Mindestvoraussetzung für den Anspruch auf eine ordentliche Rente ist. Deshalb haben sie das Recht auf eine ausserordentliche Rente.

Das Gesetz verbietet jedoch die Auszahlung dieser Renten ins Ausland. Für den Bezug ist ein Wohnsitz in der Schweiz Voraussetzung.

Die sozialdemokratische Abgeordnete Barbara Gysi hält die Situation für ungerecht. Dies könne dramatische Auswirkungen haben, wenn beispielsweise Schweizer Bürger:innen, die eine ausserordentliche Invalidenrente beziehen, in ein anderes Land ziehen wollten, das aber nur könnten, wenn die Rente weiter fliesse.

Mit ihrem Vorstoss fordert sich die Regierung auf, den sogenannten Export von ausserordentlichen Invalidenrenten zu ermöglichen.

Die Auslandschweizer-Organisation (ASO) unterstützt die Motion. Sie vertritt die Ansicht, dass die aktuelle Situation ein Hindernis für die internationale Mobilität darstellt, das man beseitigen sollte.

Der Bundesrat ist jedoch dagegen. Ohne das Exportverbot für diese Leistungen ist er unter anderem der Ansicht, dass Personen versucht sein könnten, in die Schweiz einzureisen, nur um eine Rente zu erhalten.

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Schweizer:innen zu Hause diskriminiert

Das Parlament stimmt auch über eine Diskriminierung von Schweizer:innen im Inland ab, über die wir hier bereits berichtet haben.

Auslandschweizer:innen, die sich entschliessen, mit Familienmitgliedern in ihr Heimatland zurückzukehren, haben nicht die gleichen Rechte wie Bürger der Europäischen Union und der EFTA-Länder (Europäische Freihandelsassoziation), wenn es um die Familienzusammenführung geht.

Das bedeutet zum Beispiel, dass eine EU-Bürgerin mit Wohnsitz in der Schweiz, die mit einem Drittstaatsangehörigen verheiratet ist, ihre Schwiegereltern in die Schweiz holen kann. Dieses Recht wird einer Schweizerin in der gleichen Situation jedoch nicht gewährt.

Eine parlamentarische InitiativeExterner Link des ehemaligen sozialdemokratischen Abgeordneten Angelo Barrile will dieser Ungleichbehandlung ein Ende setzen. Die Regierung unterstützt die Initiative, ebenso die ASO.

Steuerfragen

Der Ständerat hat auf seiner Agenda die Verabschiedung eines Zusatzabkommens zum Doppelbesteuerungsabkommen mit Frankreich. Der Nationalrat hatte dazu bereits seine Zustimmung gegeben.

Der Zusatz ist von grosser Bedeutung, da er vor allem die Besteuerung der Telearbeit von Grenzgänger:innen regelt. Gemäss einer Vereinbarung zwischen Bern und Paris ist vorgesehen, dass Grenzgänger:innen in der Schweiz die Quellensteuer auf ihren gesamten Lohn zahlen, sofern sie nicht mehr als 40% ihrer Jahresarbeit in Telearbeit verrichten.

Voraussichtlich werden die Parlamentarier:innen auch ein Abkommen zwischen der Schweiz und Slowenien zur Vermeidung von Doppelbesteuerung genehmigen. Der Entwurf hat bereits den Nationalrat passiert und hat auch die Zustimmung der Wirtschaft.

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