Ständemehr
Bei Abstimmungen über Verfassungsänderungen ist neben dem Volksmehr auch das Ständemehr der 26 Kantone ausschlaggebend (Doppeltes Mehr). Das Ergebnis der Volksabstimmung in jedem Kanton gilt als dessen Standesstimme (Ja/Nein).
Die Kantone Obwalden, Nidwalden, Basel-Stadt, Basel-Landschaft, Appenzell Ausserrhoden und Appenzell Innerrhoden haben je eine halbe Standesstimme. Es gibt keine Abstimmung, bei der nur das Ständemehr allein erforderlich wäre.
In Übereinstimmung mit den JTI-Standards
Einen Überblick über die laufenden Debatten mit unseren Journalisten finden Sie hier. Machen Sie mit!
Wenn Sie eine Debatte über ein in diesem Artikel angesprochenes Thema beginnen oder sachliche Fehler melden möchten, senden Sie uns bitte eine E-Mail an german@swissinfo.ch