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Ständerat sagt Nein – UBS-PUK gescheitert

Weibeln für ein Ständerats-Nein: This Jenny (SVP, mitte) diskutiert mit Pankraz Freitag (FDP, links) sowie Rolf Schweiger (FDP). Keystone

Zur UBS-Affäre und zur Finanzmarktkrise wird es keine Parlamentarische Untersuchungskommission (PUK) geben. Der Ständerat hat am Montagabend den Antrag bachab geschickt, mit den Nein-Stimmen der SVP-Vertreter.

Wie sich bereits im Vorfeld der Debatte abgezeichnet hatte, war eine PUK in der kleinen Kammer chancenlos: Der Ständerat lehnte eine Parlamentarische Initiative aus dem Nationalrat deutlich mit 28 zu 15 Stimmen ab.

Obwohl der Nationalrat am letzten Mittwoch einer PUK zugestimmt hatte, ist die UBS-PUK mit der wiederholten Absage der kleinen Kammer vom Tisch.

Die Mehrheit – insbesondere Vertreter aus den Reihen der Mitteparteien FDP und der CVP – war der Ansicht, dass der vor zwei Wochen veröffentlichte Bericht der Geschäftsprüfungskommissionen (GPK) zum Verhalten der Behörden in der UBS-Affäre und während der Finanzmarktkrise ausreiche, um die nötigen Lehren zu ziehen.

Alles geklärt

«Alle relevanten Fragen sind geklärt worden», sagte GPK-Präsident Hans Hess von den Christdemokraten (CVP). Die umfangreichen Arbeiten der GPK hätten einen «tiefen und detaillierten Einblick in die Tätigkeit der politischen Behörden» verschafft. An den wesentlichen Schlussfolgerungen der GPK würde sich deshalb auch mit einer PUK nichts ändern, sagte er.

Das Parlament könne zudem nicht die UBS zum Gegenstand einer PUK-Untersuchung machen. Einzig das Behördenverhalten könne untersucht werden. Schon alleine deshalb könne eine PUK nicht mehr Erkenntnisse bringen als der GPK-Bericht, lautete der Grundtenor.

Symbolkraft

Vor allem linke Politiker, aber auch einzelne Vertreter von Freisinn (FDP) und CVP, vertraten dagegen die Ansicht, dass die Arbeit der GPK nicht genüge und nur eine PUK über das nötige politische Gewicht verfüge, um alle offenen Fragen zu klären. Mit einer PUK signalisiere man der Bevölkerung, dass man den Fall mit letzter Konsequenz aufklären wolle, sagte der Grüne Robert Cramer.

Offene Fragen sieht Sozialdemokratin Simonetta Sommaruga etwa zur Rolle der UBS: Das Parlament müsse sich dafür interessieren, welchen Einfluss die UBS auf gewisse Einschätzungen des Bundesrats und der Finanzmarktaufsichtsbehörde gehabt habe.

Nicht beantwortet sei, wie der Bundesrat zum Schluss gekommen sei, dass die Grossbank mit einem Rechtsbruch vor einer Anklage geschützt werden müsse.

SVP-Vertreter gegen PUK

Gegen weitere Aufklärung sprachen sich neben den meisten FDP- und CVP-Vertretern auch die Ständeräte der Schweizerischen Volkspartei (SVP) Maximilian Reimann, This Jenny und Alex Kuprecht aus. Deren Partei hatte letzten Mittwoch im Nationalrat (grosse Kammer) zusammen mit der SP und den Grünen für einer Zweidrittels-Mehrheit zugunsten einer PUK gesorgt.

Verschiedene Redner von FDP und CVP räumten indes ein, dass zur UBS tatsächlich noch zahlreiche Fragen bestünden. Antworten liefern soll aber – wie von der GPK empfohlen – eine Expertenkommission.

Expertenkommission solls richten

«Die UBS steht nach wie vor in der Kritik. Die Volksseele grollt», sagte Konrad Graber von der CVP. Die UBS tue deshalb gut daran, dass sie sich auf das von der GPK skizzierte Vorgehen einlasse. Die UBS habe in einem Brief signalisiert, dass sie darauf eingehen wolle. Erst die nächste Zeit werde aber zeigen, ob die UBS diesen Penalty «versenke oder verschiesse», sagte er.

SP-Vertreterin Sommaruga hielt dagegen, dass sich die Politik nicht so aus der Verantwortung stehlen dürfe. «Wir haben die Verantwortung, die richtigen Fragen zu stellen und für die vorbehaltlose Aufklärung zu sorgen», sagte sie.

Vergeblich plädierte sie dafür, der Initiative zuzustimmen und danach bei der Ausarbeitung des Mandats der PUK ein engeres Korsett zu verpassen, als dies der Nationalrat vorschlug. Doch auch von diesem Kompromissvorschlag wollte die Mehrheit nichts wissen, so dass mit der Ablehnung der Parlamentarischen Initiative durch den Zweitrat das Geschäft nun vom Tisch ist.

swissinfo.ch und Agenturen

Eine Parlamentarische Untersuchungskommission (PUK) ist das höchste Aufsichtsgremium in der Parlamentarischen Demokratie in der Schweiz.

Wichtigster Unterschied: Im Gegensatz zur Geschäftsprüfungskommission (GPK) kann die PUK Zeugen einvernehmen.

Ein Zeuge muss vor der PUK Auskunft oder Unterlagen geben, sonst drohen ihm wie auch bei einer Falschaussage strafrechtliche Konsequenzen.

Einzige Ausnahme: Ein Zeuge muss keine Informationen abgeben, die ihn selber belasten könnten.

Die GPK dagegen darf nur Auskunftspersonen befragen. Im Klartext: Wer gegenüber der GPK Red und Antwort stehen muss, darf die Auskunft auch verweigern.

1964 in der so genannten Mirage-Affäre, als es um überzogene Ausgaben ging.

1989 wurde eine PUK gebildet, um Klarheit über die Gründe zu erhalten, weshalb Bundesrätin Elisabeth Kopp demissioniert hatte.

1990 gab es eine PUK rund um die Fichenaffäre, um die Verantwortlichkeiten innerhalb des Staatsapparats darzulegen.

1995 musste eine PUK die Gründe finden, weshalb es innerhalb des Pensionskasse des Bundes zu einem derart grossen Defizit kommen konnte.

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