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Steuerentlastung für Ehepaare und Familien unbestritten

Die Steuerentlastung für Ehepaare und Familien ist im Grundsatz nicht bestritten. Über Umfang und Vorgehen waren die Meinungen in der Vernehmlassung aber geteilt.

Von fünf Modellen stehen das Familiensplitting und das Vollsplitting ohne Wahlrecht im Vordergrund. Grundsätzlicher Widerstand kommt von der Linken.

Mit der Reform der Familienbesteuerung will der Bundesrat Ehe- und Konkubinatspaare gleich besteuern und dem gesellschaftlichen Wandel Rechnung tragen. Die von der Regierung ins Auge gefassten Steuerausfälle von 900 Mio. Franken beim Bund und 400 Mio. Franken bei den Kantonen wurden in der Vernehmlassung mehrheitlich gutgeheissen.

Als zu teuer und als nicht prioritär wurde die Reform aber vom Gewerkschaftsbund und der Angestelltenvereinigung kritisiert. Die SVP fordert umgekehrt zusätzliche Steuersenkungen und sieht angesichts der guten Wirtschaftslage ein Potenzial für mindestens dreimal so hohe Entlastungen der Steuerzahler.

Im Modell Familiensplitting werden alle Steuerpflichtigen unabhängig vom Zivilstand individuell besteuert. Ehe- und Konkubinatspaare mit minderjährigen Kindern würden dabei begünstigt. Diese Besteuerungsform wurde von der CVP als einziger Bundesratspartei begrüsst. Mit dem zivilstandsneutralen Familiensplitting liessen sich die steuerlichen Ungleichbehandlungen von Ehe- und Konkubinatspaarenausmerzen, erklärte die CVP.

Auch die Pro Familia Schweiz ist für das Familiensplitting. Die Organisation kritisierte aber grundsätzlich, dass die geplante Reform ausschliesslich mittlere und höhere Einkommen entlaste, und verlangte einen Familienausgleich auf Bundesebene. Ähnlich äusserte sich auch pro juventute.

Die Vereinigung schweizerischer Angestelltenverbände und der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) favorisieren unter Vorbehalt ihrer grundsätzlichen Kritik ebenfalls das Familiensplitting. Allerdings sei hier ein Einverdienerabzug für Ehepaare ohne Kinder einzuführen, damit die Wahl der Aufgabenverteilung nicht zu stark steuerwirksam werde, erklärte der SGB.

Sukkurs erhält das Familiensplitting auch von den Arbeitgebern und vom Vorort. Aus sozialpolitischen Gründen sollten primär die Eltern-Paare profitieren, erklärte der Arbeitgeberverband und bekräftigte seinen Widerstand gegen Bundeskinderzulagen.

Der Spitzenverband der Wirtschaft betrachtet das Modell aus administrativer Sicht aber nicht als optimal. Zudem müsse die Reform der Familienbesteuerung in eine umfassendere Reform der direkten Bundessteuer zur Linderung der Progression eingebettet werden. FDP und Finanzdirektoren für Vollsplitting ohne Wahlrecht

Der Bundesrat bevorzugt das aus seiner Sicht ehefreundliche Vollsplitting ohne Wahlrecht. Damit würden Konkubinatspaare schlechter gestellt als Ehepaare, die 50 Jahre benachteiligt gewesen seien. Die FDP, die ihre Stellungnahme erst Ende August einreichen wird, gibt nach Auskunft des Parteisekretariats dieser Variante den Vorzug. Sie komme am ehesten dem neuen Eherecht gleich.

Auch die SVP tritt für das Vollsplitting ohne Wahlrecht ein. Das Familiensplitting entspräche einem radikalen Umbau des Steuersystems. Die Konferenz der kantonalen Finanzdirektoren bevorzugt laut Sekretär Kurt Stalder ebenfalls klar das Vollsplitting ohne Wahlrecht. Es sei am besten geeignet, die Ungerechtigkeiten der heutigen Familienbesteuerung zu korrigieren. Dieses Modell sei auch für die Steuerverwaltungen administrativ am einfachsten zu bewältigen.

Die SP hatte die Reform als Etikettenschwindel zurückgewiesen und als Alternative eine familienpolitische Offensive mit einer Kinderrente gefordert.

swissinfo und Agenturen

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