Sturmgewehr im Schrank: Bestimmungen leicht verschärft
Die Schweizer Regierung vertraut den Soldaten auch weiterhin: Wer die Armeewaffe nach Ende der Dienstzeit behalten will, muss an vier Schiesswettkämpfen teilnehmen.
Abtretende Armeeangehörige müssen aber deklarieren, dass sie mit dem Sturmgewehr oder der Pistole nichts Unrechtes vorhaben.
Damit die Schweizer Wehrpflichtigen nach der Dienstpflicht den Schiesssport weiter ausüben können, geht die Ordonnanzwaffe – Sturmgewehr oder Pistole – in ihr Eigentum über.
Voraussetzung ist eine Selbstdeklaration, dass dem Waffenbesitz nichts entgegensteht und kein Strafregistereintrag besteht. Diese Angaben können überprüft werden.
Dazu kommt die Auflage, dass die Wehrmänner in den letzten drei Jahren vor dem Ausscheiden aus der Armee zweimal das Obligatorische Schiessen und zweimal das Feldschiessen absolviert haben. Vor der Überlassung wird das Sturmgewehr zu einer halbautomatischen Einzelfeuerwaffe abgeändert.
Wie gehabt
Wie das Verteidigungsdepartement (VBS) dazu schreibt, wurde berücksichtigt, dass auch bei der Abgabe der Waffe zu Beginn der Rekrutenschule keine Abklärungen gemacht werden und die Wehrmänner ihre Waffe beim Austritt aus der Armee rund zehn Jahre als Leihwaffe besessen haben.
Diese einfache und kostengünstige Lösung sei auch in den meisten Kantonen gelebte Praxis. Den Armeeangehörigen dürfe weiterhin Vertrauen geschenkt werden. Die neue Verordnung gilt ab 2007. Der Schiessnachweis muss dagegen erst 2010 erbracht werden.
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Waffen gehören ins Zeughaus
Die Sozialdemokratische Partei (SP) kritisierte den Entscheid des Bundesrats heftig: Waffen gehörten ins Zeughaus und nicht nach Hause, schrieb sie in einem Communiqué.
Die SP werde sich nun in den Kantonen dafür einsetzen, dass abtretende Armeeangehörige einen Waffenerwerbsschein vorweisen müssten, wenn sie ihre Dienstwaffe behalten wollten.
Stossend sei der Entscheid insbesondere, weil der Bundesrat die Hälfte der Kantone ignoriert habe, sekundiert die Kampagne gegen Kleinwaffen. Diese hätten sich dafür ausgesprochen, dass Armeeangehörige nach dem Dienst einen Waffenerwerbsschein vorweisen müssten, um ihre Waffe behalten zu können.
Jahrhunderte alte Tradition
Durchwegs Verständnis zeigen dagegen die bürgerlichen Regierungsparteien: Der Entscheid des Bundesrats entspreche einer Jahrhunderte alten Tradition, sagte Roman Jäggi, Sprecher der Schweizerischen Volkspartei. Die SVP sehe kein Problem darin, da es in der Schweiz mit Armeewaffen erwiesenermassen nicht mehr Probleme gebe als in anderen Ländern.
Auch die Christlichdemokraten (CVP) sind grundsätzlich mit dem Bundesrat einverstanden. Sie kritisieren jedoch die neu eingeführte Selbstdeklaration. Diese bringe bürokratischen Aufwand und sei viel zu wenig griffig, sagte Sprecherin Marianne Binder. Die CVP sei enttäuscht, dass die Selbstdeklaration nicht in jedem Fall überprüft werde.
Christian Weber von der Freisinnig-Demokratischen Partei (FDP) begrüsste, dass der Bundesrat vorläufig den Status quo fortgeschrieben habe. So werde der laufenden politischen Diskussion um die Verwahrung der Armeewaffen nicht vorgegriffen.
Schützen zufrieden
Zufrieden ist auch Urs Weibel, Direktor des Schweizerischen Schiesssportverbandes (SSV). Es brauche eine bestimmte Administration und Einschränkung beim Waffenbesitz, gebe aber auch Grenzen.
Die Ausübung des Schiesssports wäre bei einem gegenteiligen Entscheid mit viel administrativem Aufwand und hohen Kosten verbunden gewesen. «Allein der Waffenerwerbsschein hätte 80 Franken gekostet», sagte Weibel auf Anfrage. Langfristig hätte das Auswirkungen auf die Mitgliederzahl des SSV gehabt.
swissinfo und Agenturen
Während des Kalten Krieges zählte die Schweizer Armee zwischen 600’000 und 800’000 Angehörige.
In der Reform 1995 wurde die Zahl auf 400’000 reduziert.
Heute umfasst die Armee XXI. 120’000 aktive Soldaten und 100’000 Reservisten.
2003 behielten noch 40% der ehemaligen Wehrpflichtigen ihre Armeewaffe.
Ende 2005 waren es nur noch 29%.
In der Schweiz wird seit einiger Zeit über Waffen diskutiert, namentlich die Aufbewahrung von Sturmgewehren und Pistolen der Schweizer zu Hause im Schrank.
Gemäss einer jüngst veröffentlichten Studie gibt es einen Zusammenhang zwischen der Zahl der Waffen, die im Umlauf sind, und der Anzahl der Tötungen und Selbstmorde.
Im September hatte die Frauenzeitschrift Annabelle beim Schweizer Parlament eine Petition mit 17’400 Unterschriften eingereicht, welche die Aufbewahrung von Armeewaffen zu Hause verbieten will.
Das neue Waffengesetz ist momentan im Parlament in der Beratung. Der Nationalrat wird in der Wintersession darüber beraten. Knackpunkt ist die Einführung eines nationalen Waffenregisters. Der Ständerat hatte ein solches bereits abgelehnt.
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