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Das kuriose Referendum des Bürgers Stojanovic

Nenad Stojanovic
Der Politologe Nenad Stojanovic hat viel Verständnis für die zwei (oder mehr) Herzen in der Brust von Schweizer Fussballspielern mit Migrationshintergrund. Keystone

Erstmals in der Schweizer Geschichte sammeln nicht Gegner, sondern Befürworter eines Gesetzes Unterschriften für ein Referendum. Es geht um das umstrittene Anwendungsgesetz zur Masseneinwanderungs-Initiative, das aus staatspolitischen Gründen vors Stimmvolk kommen soll. Die Verteidiger der direkten Demokratie sind der Ansicht, dass nur eine Ja-Mehrheit in einer Volksabstimmung das Gesetz legitimieren kann.

Dieser Beitrag ist Teil von #DearDemocracy, der Plattform für direkte Demokratie von swissinfo.ch.

Bei der Masseneinwanderungs-Initiative (MEI), die vom Schweizer Stimmvolk am 9. Februar 2014 angenommen worden war, handelt es sich gemäss dem Politologen Nenad Stojanovic «um das wichtigste politische Thema der Schweiz in den letzten drei Jahren». Seiner Meinung nach birgt die vom Parlament im Dezember 2016 entschiedene Umsetzung dieser Initiative «ein Problem für die Verfassungstreue und die Legitimität der demokratischen Institutionen».

Aus diesem Grund ist Stojanovic überzeugt, dass sich das Volk zur Vorlage äussern muss. Am 28. Dezember kündigte er die Lancierung des Referendums an. Seine Ankündigung via Twitter löste ein mediales Gewitter aus und versetzte die politische Welt der Schweiz in höchste Aufregung.

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Der Fall ist in der Tat kurios. Denn Nenad Stojanovic teilt die Ansichten der Schweizerischen Volkspartei (SVP) absolut nicht. Die SVP hatte die Initiative «gegen Masseneinwanderung» lanciert und das Anwendungsgesetz im Dezember im Parlament zurückgewiesen. Die SVP sprach bei der Abstimmung von einem «Verfassungsbruch».

Tatsächlich spiegelt die Gesetzesrevision kaum etwas von dem Verfassungsartikel, wie er vom Volk angenommen worden war. Das Anwendungsgesetz wurde namentlich dank einer parlamentarischen Mehrheit von Sozialdemokraten und Freisinnigen angenommen, die Christlichdemokraten enthielten sich der Stimme, während die SVP – wie erwähnt – die Vorlage ablehnte.

Stojanovic ist Mitglied der Sozialdemokratischen Partei (SP). Doch der 40-jährige Politologe, der an der Universität Luzern unterrichtet, hat kein Mandat mehr inne. Er war Gemeinderat in Lugano und Kantonsrat im Tessin, ausserdem Mitglied des nationalen Vorstands.

Referendum von unten

Als SP-Mann war Nenad Stojanovic denn auch ein Gegner der Masseneinwanderungs-Initiative. Und in groben Linien stimmte er auch der Umsetzung durch das Parlament zu. Warum also das Referendum? Warum ein Plebiszit? Will er Matteo Renzi oder David Cameron imitieren, die meinten, zu besonders wichtigen Vorlagen müsse sich das Volk äussern?

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Referendum: Volksabstimmung als Vetorecht

Dieser Inhalt wurde am veröffentlicht Das Referendum, 1874 in der Verfassung verankert, ist untrennbarer Teil der direkten Demokratie in der Schweiz. Es ist das Vetorecht, mit dem das Volk Entscheide des Parlaments ablehnen kann. Es gibt ein fakultatives und ein obligatorischen Referendum. Die Details dazu liefert die folgende Animation. (Michele Andina, swissinfo.ch)

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Stojanovic verneint. «Ein Plebiszit liegt dann vor, wenn ein politischer Leader, ein Präsident oder Premierminister, alleine oder gemeinsam mit einigen Vertrauten, entscheidet, ein Referendum durchzuführen. Es wird also von oben verordnet. Wer ein solches Referendum initiiert, ist in der Regel überzeugt, dieses zu gewinnen. Mein Fall liegt ganz anders. Ich bin ein Parteimitglied wie viele andere auch, aber ich bin nicht gewählt. Dieses Referendum kommt von unten, von der Basis», präzisiert der Politologe.

Stojanovic betont, dass das vom Parlament verabschiedete Gesetz vorgibt, «den Verfassungsartikel umzusetzen, aber dies eindeutig nicht macht». Denn der vom Volk gutgeheissene Verfassungsartikel besagt, dass für die Steuerung der Zuwanderung gemäss Artikel 121a in der Bundesverfassung Kontingente und jährliche Höchstzahlen für erwerbstätige Ausländer sowie einen Inländervorrang festgelegt werden. «Doch keine dieser drei Vorgaben wird durch das Gesetz erfüllt», so Stojanovic.

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Der Politologe weiss, dass das Parlament so vorgegangen ist, um das – ebenfalls vom Volk angenommene – Abkommen zum freien Personenverkehr zwischen der Schweiz und der Europäischen Union (EU) nicht zu verletzen. Doch für ihn steht gleichwohl ausser Frage, dass der Verfassungsauftrag, der mit der Annahme der Masseneinwanderungs-Initiative erteilt wurde, nicht erfüllt ist. Daher ist er der Meinung, dass das Volk das letzte Wort haben sollte, um zu entscheiden, ob das Gesetz in dieser Form akzeptabel sei.

«Volksreaktion der Massen»?

Die Einschätzung von Stojanovic wird von einer kleinen Bürgergruppe geteilt, die unter dem Namen «Nein zum Verfassungsbruch» ein eigenes Referendumskomitee konstituiert hat. Jean-Marc Heim, Sprecher des Komitees für die französische Schweiz, sagt: «Es war schockierend zu sehen, was im Parlament abgelaufen ist. Mit einem halben Dutzend Personen haben wir daher ganz spontan entschieden, ein Referendum zu lancieren.» Seiner Meinung nach braucht es jetzt «eine Volksreaktion der Massen». Allerdings räumt er ein, dass es nicht einfach sein wird, die nötigen mindestens 50’000 gültigen Unterschriften zu sammeln. Daher werden verbündete Verbände und Organisationen gesucht.

Referendum der Aktion «Die Schweiz zuerst!»

Die Schweizerische Volkspartei (SVP) hat kein Interesse, sich offiziell am Referendum gegen das Umsetzungsgesetz für die Masseneinwanderungs-Initiative zu beteiligen.

Doch in der Wählerschaft gibt es durchaus Abweichler, darunter der mittlerweile parteilose Willi Vollenweider aus Zug, ein ehemaliger SVP-Gemeinde- und Kantonsrat. Unter dem Namen Bürgerbewegung Aktion «Die Schweiz zuerst!»Externer Link sammelt er in Eigenregie Unterschriften.

Im Gegensatz zur SVP haben die Schweizer Demokraten (SD), eine kleine patriotische Rechtspartei, entschieden, das Referendum zu unterstützen. Die Unterschriften der unterschiedlichen Komitees werden von der Bundeskanzlei zusammengezählt.

Stojanovic erklärt sich seinerseits «verhalten optimistisch», dass das Referendum zustande kommt. Er habe sehr viele Anfragen für die Unterschriftenbögen erhalten. Unterstützt wird sein Anliegen nun auch von der Bürgerrechtsbewegung Schweiz, die sich für «eine wirklich liberale, soziale und rechtsstaatliche Schweiz» einsetzt. Die Gruppe ist auf Facebook aktiv und zählt rund 700 Mitglieder.

Wer hat Angst vor Referendum?

Keine Unterstützung für das Referendum kommt von den politischen Parteien, die im Schweizer Parlament vertreten sind. Ganz im Gegenteil: Das Referendum wird kritisiert. Besonders erstaunlich ist indes, dass die SVP das Referendum nicht unterstützt, obwohl die Partei das Gesetz im Parlament heftigst kritisiert hat.

Die Vertreter der Volkspartei argumentieren, dass im Falle einer Rückweisung des Gesetzes durch das Volk keine Garantie bestehe, dass eine bessere Version komme, die den Verfassungsartikel wortgetreu umsetze. Die SVP will einen anderen Weg gehen. Sie will die Volksinitiative unterstützen, die eine Aufkündigung des Freizügigkeits-Abkommens mit der EU anstrebt.

Bis zum 7. April haben die Befürworter des Referendums Zeit, die nötigen Unterschriften zu sammeln. Und wenn es nicht gelingt? «Dann war es in jedem Fall eine positive Übung. Und wenn nicht einmal ein Prozent der Stimmberechtigten das Anliegen unterschreibt, kann man vielleicht schlussfolgern, dass die Mehrheit mit dem Umsetzungsgesetz einverstanden ist», stichelt Stojanovic.

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SRF 10von10 vom 5. Januar 2017: Wer ist Nenad Stojanovic? (Teile in Dialekt; für Untertitelung «UT» anklicken)

Durcheinander geht weiter

Am 9. Februar 2014 hat das Schweizer Stimmvolk mit 50,3 Prozent Ja-Stimmen die Volksinitiative «Gegen Masseneinwanderung» (MEI) angenommen. Der neue Verfassungsartikel 121a sieht vor, dass innert drei Jahren (9. Februar 2017) jährliche Kontingente und Höchstzahlen festgelegt werden, um die Einwanderung zu steuern. Auf dem Arbeitsmarkt gilt laut Verfassung der Inländervorrang.

Internationale Verträge wie die Personenfreizügigkeit hätten neu verhandelt werden sollen. Doch die EU ist darauf nicht eingegangen.

Nach jahrelangen Diskussionen hat das Parlament in der Session im Dezember 2016 daher entschieden, die MEI nicht buchstabentreu umzusetzen. Das Gesetz sieht einfach eine Meldeplicht für freie Stellen bei den regionalen Arbeitsvermittlungsstellen vor, wenn die Arbeitslosigkeit ein gewisses Limit überschreitet. Damit soll dem Inländervorrang auf dem Arbeitsmarkt Genüge getan werden. Von Kontingenten und Höchstzahlen für Ausländer ist keine Rede.

Sollten 50‘0000 Stimmberechtigte bis 7. April das Referendum unterzeichnen, wird dieses Gesetz dem Volk zur Abstimmung vorgelegt.

Doch die Odyssee um die MEI ist auch mit einer allfälligen Referendumsabstimmung zum Gesetz noch lange nicht beendet: Zur Abstimmung kommt noch die Volksinitiative RASA (Raus aus der Sackgasse), die den Artikel 121a schlicht wieder aufheben will. Der Bundesrat will die RASA-Initiative mit einem Gegenvorschlag bekämpfen, dessen Inhalt allerdings noch nicht im Detail bekannt ist.

Was halten Sie vom Einsatz eines Referendums, um das Volk zu befragen, wenn sein Mandat nicht wörtlich umgesetzt wird? Schreiben Sie uns Ihre Meinung in den Kommentaren und tragen sie damit zur demokratischen Debatte bei.

(Übertragung aus dem Italienischen: Gerhard Lob)

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