Umstrittener Anwalt für Tiere
Besserer Rechtsschutz für wehrlose Tiere oder unnötige Aufblähung des Staates? – Die Volksinitiative "Gegen Tierquälerei und für einen besseren Rechtsschutz der Tiere" verlangt die landesweite Einführung von Tierschutzanwälten.
Das würde bedeuten, dass in Strafverfahren wegen Tierquälerei oder anderen Verstössen gegen das Tierschutzgesetz ein Tierschutzanwalt die Interessen der misshandelten Tiere verträte.
Die Initiative wurde am 26. Juli 2007 mit 144‘844 gültigen Unterschriften eingereicht. Lanciert hatte sie der Schweizer Tierschutz, nachdem das Parlament bei der Revision des Tierschutzgesetzes die Einführung von Tierschutzanwälten abgelehnt hatte.
Vorbild ist der Kanton Zürich, der das weltweit einmalige Amt des Tierschutzanwalts bereits 1992 eingeführt hat. Der Anwalt hat bei einem Gerichtsverfahren alle Rechte eines Geschädigtenvertreters, wie Akteneinsicht oder die Teilnahme bei den Verhören. Weiter kann er Zeugen und Gutachter benennen.
Bundesrat und Parlament lehnen ab
Über vergleichbare prozessuale Besonderheiten im Tierschutzrecht verfügen auch die Kantone Bern und St. Gallen: Laut bernischem Recht kann sich die Dachorganisation der Berner Tierschutzorganisationen als Privatklägerin an Tierschutz-Strafverfahren beteiligen. In St. Gallen kann das kantonale Veterinäramt bei Widerhandlungen gegen das Tierschutzgesetz die Rechte eines Klägers ausüben.
Das geltende Tierschutzrecht gibt den Kantonen die Kompetenz, einen Tierschutzanwalt zu ernennen oder andere Massnahmen zur besseren Wahrnehmung der Rechte der Tiere zu ergreifen.
Deshalb, und weil das neue Tierschutzgesetz eine weitere Verschärfung zugunsten der Tiere mit sich bringe, lehnen Bundesrat und die Mehrheit des Parlaments die Initiative ab.
Unterschiedlicher Vollzug
Die Interessen misshandelter Tiere müssten besser geschützt werden, argumentiert hingegen das Initiativkomitee. Denn: Tatverdächtigte könnten sich durch einen Anwalt vertreten lassen, betroffene Tiere jedoch nicht.
Die Befürworter bemängeln den von Kanton zu Kanton unterschiedlichen Vollzug des Tierschutzgesetzes. So hat der Kanton Zürich im vergangenen Jahr 190 Tierschutz-Straffälle ausgewiesen. In den Kantonen Wallis und Genf gab es lediglich je einen einzigen Fall.
Tierschutzanwälte seien ein altes Anliegen des Tierschutzes, sagt die grüne Nationalrätin Maya Graf im Gespräch mit swissinfo.ch: “Bis heute haben die Tiere in Strafverfahren bei Tierquälerei oder Tierversuchen keine Vertretung ihrer anwaltlichen Rechte. Das hat zur Folge, dass lediglich 20% aller eingeleiteten Strafverfahren überhaupt verfolgt werden.“
Eingriff in Privatsphäre
Felix Müri, Nationalrat der Schweizerischen Volkspartei (SVP) hingegen ist gegen die landesweite Einführung von Tierschutzanwälten: “Da will man wieder einmal übertreiben. Selbstverständlich muss Tierquälerei angezeigt und verfolgt werden, aber dazu reichen die geltenden Gesetze. Zudem wäre das ein Eingriff in die Privatsphäre, nicht nur auf den Bauernhöfen, sondern auch in den privaten Haushalten.“
Doppeltes Mehr
Graf hält dem Entgegen, dass “ein Tierschutzanwalt erst dann eingeschaltet wird, wenn bereits ein Straftatbestand fest steht. Es geht also weder um eine Kontroll-, noch um eine Schnüffel-Funktion, wie es die Bauern befürchten“.
Beim Bundesbeschluss über die Volksinitiative “Gegen Tierquälerei und für einen besseren Rechtsschutz der Tiere“ handelt es sich um eine Verfassungsänderung. Eine Annahme der Vorlage durch das Volk setzt deshalb am 7. März ein doppeltes Ja, also die Mehrheit von Volk und Ständen voraus.
Andreas Keiser, swissinfo.ch
Am 7. März stimmen die Schweizer Stimmberechtigten über drei Vorlagen ab: Über die Herabsetzung des Umwandlungssatzes bei der beruflichen Vorsorge, über die Tierschutzanwalt-Initiative und über den Verfassungsartikel über die Forschung am Menschen.
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