Verschärftes Asylgesetz verabschiedet
Nach dreijähriger Beratung hat das Schweizer Parlament das Asylgesetz verschärft. Die Linke hat bereits das Referendum angekündigt.
Die Ausschaffungshaft für abgewiesene Asylbewerber ist neu maximal 18 Monate. Wer keine Dokumente vorweisen kann, verliert das Recht auf Fürsorgeleistungen.
Am letzten Tag der Wintersession des Schweizer Parlaments haben unter der Bundeshauskuppel die traditionellen Schlussabstimmungen stattgefunden.
Vor allem die Grünen und Sozialdemokraten (SP) kritisierten das verschrärfte Asylgesetz als verfassungs- und völkerrechtswidrig. Sie hatten bereits angekündigt, das Gesetz mit einem Referendum an der Urne zu bodigen. Dennoch unterlag die Ratslinke klar. Die Bürgerlichen drangen mit den Anspruch durch, das Schweizer Asylwesen vor Missbräuchen zu schützen.
Der Nationalrat (grosse Kammer) stimmte dem Asylgesetz letztlich mit 108 zu 69 Stimmen zu, der Ständerat (kleine Kammer) mit 33 zu zwölf Stimmen. Damit hat sich der national-konservative Justizminister Christoph Blocher von der Schweizerischen Volkspartei (SVP) durchgesetzt.
Eineinhalb Jahre Ausschaffungshaft
Asylbewerber, deren Gesuch abgelehnt wird, weht künftig ein kalter Wind ins Gesicht, denn sie können neu für 18 statt wie bisher für 9 Monate in Ausschaffungshaft gesetzt werden. Neu ist zudem eine so genannte Durchsetzungshaft von 18 Monaten.
Wer künftig ein Asylgesuch einreicht, ohne persönliche Dokumente wie Pass oder Identitätskarte vorweisen zu können, muss beweisen, dass er oder sie am Verlust der Papiere unschuldig ist. Gelingt dies nicht, wird nicht mehr auf das Gesuch eingetreten. Ein solcher Nichteintretens-Entscheid hat neu zur Folge, dass die Asylsuchenden kein Anrecht mehr auf Unterstützung durch die Fürsorge haben.
Linke kämpfen gegen «Lex Blocher»
Im Nationalrat kündigte Ueli Leuenberger an, die Grünen würden die «Lex Blocher» vehement bekämpfen. Es sei unzumutbar, dass Personen, die keine Delikte begangen hätten, bis zu zwei Jahre eingesperrt werden könnten.
Hildegard Fässler (SP) bezeichnete das Asylgesetz als Gesetz gegen Asylbewerber, das die Verfassung ritze. Die SP hat sich bereits die Unterstützung ihrer Delegierten geholt, um ein Referendum zu lancieren. Cecile Bühlmann (Grüne) sagte, die Bürgerlichen müssten eigentlich ehrlicherweise sagen, dass sie gar kein schweizerisches Asylwesen mehr wollten.
«Echte Flüchtlinge schützen»
Die bürgerlichen Parteien sehen im neuen Gesetz jedoch eine wirksame Handhabe gegen Missbrauch im Asylwesen. Die Vorlage entspreche dem gesunden Rechtsempfinden und gefährde die bewährte Asyltradition keineswegs, sagte Hans Fehr (SVP).
Felix Gutzwiller, Fraktionschef der freisinnigen Partei (FDP) sagte, der Schutz echter Flüchtlinge werde verbessert, der Missbrauch des Asylwesens hingegen gestoppt. Und Brigitte Häberli (CVP/TG) sagte, das Asyl- und das Ausländergesetz gäben eine gute Antwort auf die heutigen Probleme in diesen Bereichen.
Das neue Gesetz bringt aber auch Erleichterungen, so punkto Arbeitsmöglichkeit und Familiennachzug von vorläufig Aufgenommenen. Passiert hat die letzte Hürde auch das Ausländergesetz. Es beschränkt die Zulassung von Erwerbstätigen von ausserhalb der EU auf spezialisierte Fachkräfte und wurde vom Nationalrat mit 106 zu 66 Stimmen, vom Ständerat mit 33 zu acht Stimmen verabschiedet.
swissinfo und Agenturen
Bis November 2005 sind 9256 Personen neu in ein Asylverfahren eingetreten (Gesuche und Geburten). Das sind 31% weniger als in der Vorjahresperiode.
Auch die Zahl der Ausgetretenen nahm ab und betrug 13’000 (-29%).
Gesuche: 1313 positive Entscheide (-8%).
Negative Entscheide: 6’349 (32%).
Zurückgeschickt: 13’009 (-29%).
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