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Wahlplakat stösst auf internationale Kritik

Botschafter Blaise Godet hat in Genf dem UNO-Sonderberichtserstatter Doudou Diène geantwortet. Keystone

Der UNO-Sonderberichterstatter für Rassismus verlangt den Rückzug des Wahlplakates mit den weissen Schafen, die ein schwarzes Schaf aus der Schweiz bugsieren. Die Forderung wird von vielen Staaten unterstützt.

In seinem Bericht zuhanden des Menschenrechtsrates er die Schweizer Regierungsparteien, keine Bündnisse mit Parteien einzugehen, die den Rassismus fördern.

In seinem Bericht zuhanden des Menschenrechtsrates empfiehlt Doudou Diène den Schweizer Regierungsparteien, keine Bündnisse mit Parteien einzugehen, die den Rassismus fördern.

«Die Islamophobie ist die schlimmste Art, eine Religion zu diffamieren», hält der UNO-Sonderberichterstatter für Rassismus, Doudou Diène fest.

«Die Tendenz ist in einem Kontext steigend, der Rassismus und Xenophobie verharmlost.»

Als Beispiele für die Entwicklung führte Diène vor dem Menschenrechtsrat in Genf drei Beispiele an, darunter die Minarett-Verbotsinitiative der rechtskonservativen Schweizerischen Volkspartei (SVP).

Diène begrüsste grundsätzlich die demokratische Debatte in der Schweiz, welche von den Wahlplakaten der SVP ausgelöst worden sei. Das Plakat mit den drei weissen Schafen, die ein schwarzes Schaf aus der Schweiz bugsieren, sei jedoch geeignet, «den Rassenhass zu schüren».

Diène hielt aber auch fest, die Meinungsäusserungs-Freiheit dürfe nicht als Vorwand für die Hetze zum Rassenhass missbraucht werden. «Ein Rückzug dieses Plakates wäre dem Image der Schweiz als Land, welches die Menschenrechte achtet, zuträglich.»

Den selben Appell lancierten an der Sitzung des Menschrechtsrates Ägypten im Namen der afrikanischen Länder und Pakistan im Namen der Islamischen Konferenz.

Direkte Demokratie

Botschafter Blaise Godet vertrat die Haltung der Schweizer Regierung. Diese hat vor wenigen Tagen erklärt, die direkte helvetische Demokratie schütze die Meinungsäusserungsfreiheit im Rahmen politischer Debatten.

Godet, Chef der Schweizer Mission bei der UNO in Genf, erinnerte weiter daran, dass das Schweizer Volk die Rassismus-Strafnorm gutgeheissen hat. Diese erlaubt es, rassistische und xenophobe Äusserungen strafrechtlich zu verfolgen.

Die Frage bleibt, ob die Norm auf die Dauer genügen wird. Doudou Diène jedenfalls hält die rassistischen Tendenzen in der Schweiz für problematisch.

«Das Leitmotiv des kriminellen Ausländers taucht vor Abstimmungen und in gewissen Medien immer stärker in den Vordergrund. Auch in der kollektiven Mentalität spielt es zusehends eine Rolle», schreibt der unabhängige Experte.

«Das Leitmotiv gibt nicht nur gewissen feindseligen Verkrampfungen gegenüber der kulturellen Vielfalt Auftrieb, sondern auch dem diskriminierenden und willkürlichen Verhalten von gewissen amtlichen Stellen», schreibt Diène weiter.

Kampagne postwendend hochfahren

In seinen Empfehlungen ruft Diène die Parteien auf «eine treibende Rolle zu spielen im Kampf gegen Rassismus». Sie sollen zudem konkrete Massnahmen ergreifen, um die Solidarität mit und den Respekt vor schwachen Bevölkerungsgruppen zu fördern.

Schliesslich fordert Diène die Regierungsparteien auf, keine Bündnisse mit Parteien einzugehen, die den Rassismus fördern.

SVP-Sprecher Roman Jäggi reagierte empört auf die Forderung des UNO-Berichterstatters. Es sei der Gipfel, dass sich nun ausländische Organisationen in den Schweizer Wahlkampf einmischten, sagte er auf Anfrage.

Diène wolle die Meinungsäusserungsfreiheit beschneiden. Als Reaktion auf den Angriff werde die SVP die Kampagne mit den Schafen nun gleich wieder hochfahren.

swissinfo, Frédéric Burnand, Genf

Doudou Diène ist einer der unabhängigen Experten der UNO, welche für ein spezielles Thema zuständig sind.

In sein Zuständigkeitsgebiet fallen Rassismus, Folterungen oder Zwangs-Verschleppungen.

Die Sonderberichtserstatter entscheiden selbständig, mit welchen Ländern sie sich befassen wollen.

Die betroffene Regierung muss ihr Einverständnis geben.

Das ist nicht immer der Fall. So hat Diène beispielsweise immer noch keine Erlaubnis, sich mit den USA zu befassen.

Im Jahr 2002 hat die Schweiz die UNO-Sonderberichtserstatter eingeladen, in der Schweiz Nachforschungen anzustellen.

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