Was müssen Krankenkassen bezahlen?
Sollen Homöopathie, Chinesische Medizin und andere, nicht schulmedizinische Behandlungsformen in der Verfassung verankert werden? – Darüber entscheiden die Stimmberechtigten am 17. Mai. Eine Abstimmung mit unklaren Folgen.
Seit 2005 werden medizinische Behandlungen ausserhalb der Schulmedizin nicht mehr von der obligatorischen Krankenkassen-Grundversicherung bezahlt. Damals kippte Gesundheitsminister Pascal Couchepin die Komplementärmedizin kurzerhand aus dem Leistungskatalog der Krankenkassen-Grundversicherung.
Als Folge dieses Entscheides wurde im September 2005 die Volksinitiative «Ja zur Komplementärmedizin eingereicht. Sie forderte eine «umfassende Berücksichtigung» alternativer Therapieformen.
Im Herbst 2008 zogen die Initianten das Volksbegehren zurück, da sich das Parlament auf einen direkten Gegenvorschlag geeinigt hatte. Der Gegenvorschlag verzichtet auf das Wort «umfassend».
Der Gegenvorschlag kommt am 17.Mai vors Volk. Es handelt sich um eine Verfassungsänderung, welche die bei breiten Bevölkerungskreisen beliebte Komplementärmedizin in der Verfassung verankern will.
2,5 Millionen Versicherte ausgeschlossen
Konkret sollen Homöopathie, Anthroposophische Medizin, Traditionelle Chinesische Medizin, Phytotherapie und Neuraltherapie wieder krankenkassenpflichtig werden, falls diese Therapieformen von Schulmedizinern mit entsprechender Zusatzausbildung praktiziert werden.
«Es gibt bestimmte Methoden in Komplementärmedizin, deren Effizienz und Wirksamkeit erwiesen ist. Wenn das so ist und wenn Experten die Wirksamkeit bezeugen, dann muss das von der Grundversicherung abgedeckt werden», begründet der sozialdemokratische Nationalrat Jean Francois Steiert sein Ja am 17. Mai.
«Etwa 2,5 Millionen Versicherte haben heute keine Versicherung für diese Methoden. Das ist in einem System, in dem alle gleichberechtigt Zugang zu den wesentlichen Dienstleistungen des Gesundheitssystems haben sollen, nicht zulässig», so Steiert.
Günstige Zusatzversicherungen
«Es geht darum, den Katalog der Grundversicherung auszudehnen mit Elementen, die meines Erachtens in der Eigenverantwortung des Einzelnen liegen», sagt SVP-Nationalrat und Gegner Toni Bortoluzzi. «Die Komplementärmedizin kann auch mit günstigen Zusatzversicherungen abgedeckt werden.
Nicht einig sind sich Gegner und Befürworter auch in der Frage der Kosten. Die Ausweitung des Leistungskatalogs auf die Komplementärmedizin verteuere die Krankenkassenprämien, sagen die Gegner.
Komplementärmedizin werde in den meisten Fällen nicht anstelle der Schulmedizin angewendet, sondern als Ergänzung, argumentieren sie.
Die Befürworter hingegen argumentieren, die Komplementärmedizin sei günstiger ist als die Schulmedizin. Somit fielen die Gesundheitskosten tiefer aus, denn grundsätzlich konsultierten die Patienten für dieselbe Krankheit nicht sowohl einen Schul- als auch einen Komplementärmediziner.
Frage der Wirksamkeit
Bei der Abstimmung am 17. Mai geht es um eine Änderung der Bundesverfassung. Darum braucht es dafür ein Volks- und ein Ständemehr.
Auch bei einem Ja werden die Methoden der Komplementärmedizin nicht automatisch wieder für kassenpflichtig erklärt. Laut Gesundheitsminister Pascal Couchepin steht der wissenschaftliche Nachweis der Wirksamkeit, der Zweckmässigkeit und der Wirtschaftlichkeit nach wie vor aus.
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Krankenversicherung
Parlament muss Details regeln
Wenn der allgemein formulierte Verfassungsartikel angenommen wird, muss das Parlament entscheiden, welche konkreten Massnahmen zugunsten der Komplementärmedizin getroffen werden sollen.
«Es gibt gute und wirksame komplementäre Methoden, aber es gehört nicht alles rein, sonst haben wir dann auch die letzten Scharlatane noch drin. Das Parlament wird klare Kriterien erarbeiten müssen», sagt Befürworter Steiert.
«Wir werden im Falle einer Annahme darauf bestehen, dass der Nachweis der Wissenschaftlichkeit und der Wirksamkeit einer Überprüfung standhält, sonst gibt es keine Aufnahme in die Grundversicherung», sagt Gegner Bortoluzzi.
swissinfo, Andreas Keiser
Die Schweizer Bevölkerung hat über die obligatorische Krankenpflegeversicherung (Grundversicherung) Zugang zum Gesundheitswesen.
Dieses beruht im Wesentlichen auf den Erkenntnissen und Errungenschaften der modernen natur-wissenschaftlich fundierten Medizin, der sogenannten Schulmedizin.
Deshalb sieht das Krankenversicherungsgesetz vor, dass medizinische Behandlungen und Heilmittel von der Grundversicherung nur übernommen werden, wenn nachgewiesen ist, dass sie wirksam, zweckmässig und wirtschaftlich sind.
Daneben bieten in der Schweiz zahlreiche Ärzte sowie nicht ärztliche Therapeuten vielfältige komplementärmedizinische Leistungen an.
Dieses Angebot wird von einem grossen Teil der Schweizer Bevölkerung
in Anspruch genommen.
Zurzeit sind in der Schweiz gegen 200 verschiedene komplementär-medizinische Methoden bekannt, die von gut 20 000 Therapeutinnen und Therapeuten und etwa 3000 Ärztinnen und Ärzten praktiziert werden.
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