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Bundesrat ist skeptisch gegenüber Unverjährbarkeit von Mord

Keystone-SDA

Der Bundesrat steht der Unverjährbarkeit von Mord skeptisch gegenüber. Gewichtige Gründe würden gegen die von einer Ständeratskommission vorgelegte Reform sprechen. Die Landesregierung erachte es jedoch als politisch opportun, die Fragestellung zu prüfen.

(Keystone-SDA) Das kommunizierte der Bundesrat am Mittwoch in einer Stellungnahme. Er hält fest, dass das Interesse der Hinterbliebenen an der Aufklärung und Bestrafung einer schweren Tat ernst zu nehmen sei. Die Unverjährbarkeit könne aber nicht in jedem Fall das Interesse des Opfers befriedigen. Gerade dann, wenn die Abschaffung der Verjährungsfrist bei den Hinterbliebenen falsche Hoffnungen auf eine Verurteilung des Täters wecken könnte.

Im Oktober des vergangenen Jahres hat die Rechtskommission des Ständerats (RK-S) beschlossen, ihrem Rat einen umstrittenen Entwurf zur Verankerung der Unverjährbarkeit von Mord im Strafgesetzbuch zu unterbreiten. Die Vorlage geht zurück auf eine Standesinitiative des Kantons St. Gallen.

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