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Bundesrat verschärft Eigenmittelanforderungen für Grossbanken

(Keystone-SDA) Der Bundesrat will die Anforderungen für systemrelevante Banken verschärfen. Damit soll verhindert werden, dass der Staat bei einer Finanzkrise einspringen muss. Die ungewichtete Eigenkapitalquote (Leverage Ratio) für Grossbanken wird von 3,1 auf 5 Prozent erhöht.

Am Mittwoch hat der Bundesrat die Eckwerte für eine entsprechende Verordnungsänderung verabschiedet und das Finanzdepartement (EFD) beauftragt, die Details zu den neuen «Too-big-to-fail»-Bestimmungen auszuarbeiten und eine Anhörung durchzuführen.

Die Banken müssen die neuen Anforderungen bis Ende 2019 erfüllen. Durch die Massnahmen werde sich die Widerstandsfähigkeit der systemrelevanten Banken weiter erhöhen, schreibt das Finanzdepartement (EFD) in einer Mitteilung. Laut der Finanzmarktaufsicht (FINMA) beträgt die Leverage Ratio der UBS gegenwärtig 3,6 Prozent und jene von Credit Suisse 3,7 Prozent.

Die Leverage Ratio soll den Bankensektor vor einer übermässigen Verschuldung bewahren. Sie setzt die ungewichtete Bilanzsumme ins Verhältnis zum regulatorischen Eigenkapital.

Empfehlungen der Brunetti-Gruppe

Der Bundesrat hatte im Februar angekündigt, die Bestimmungen zu verschärfen. Dabei stützte er sich auch auf die Empfehlungen der Expertengruppe unter Leitung von Professor Aymo Brunetti. Minimallösungen genügten nicht, hielt der Bundesrat fest.

Die Schweiz stehe vor einer besonderen Herausforderung, weil sie im internationalen Vergleich und im Verhältnis zur Grösse des Landes sehr grosse Banken beheimate. Dies rechtfertige Massnahmen, die über den internationalen Durchschnitt hinausgingen. Der internationale Minimalstandard für alle Banken liege bei 3 Prozent, die künftigen Anforderungen in den USA für systemrelevante Banken bei 5 bis 6 Prozent.

Die Banken hatten sich in der Folge dafür stark gemacht, dass die Schweiz sich nicht an den US-Regeln orientiert. Als Medien vor rund einer Woche über eine mögliche Erhöhung auf 5 Prozent berichteten, gab der Aktienkurs von UBS und CS nach.

Anforderungen je nach Systemrelevanz

Die nun vom Bundesrat beschlossenen Massnahmen hat eine Arbeitsgruppe unter der Leitung des Finanzdepartements mit Vertretern der Finanzmarktaufsicht (FINMA) und der Schweizerischen Nationalbank (SNB) erarbeitet.

Durch die Erfüllung von so genannten Going-concern-Anforderungen sollen systemrelevante Banken über ausreichend Kapital zur Weiterführung ihrer Dienstleistungen verfügen, so dass sie auch in einer Stresssituation weder einer staatlichen Unterstützung bedürfen, noch saniert werden müssen. Zusätzlich müssen sie so genanntes Gone-concern-Kapital halten.

Die Going-concern-Anforderungen bestehen aus einer Grundanforderung für alle systemrelevanten Banken sowie aus einer zusätzlichen Komponente je nach Grad der Systemrelevanz. Neben der UBS und der CS zählen auch die Zürcher Kantonalbank, die Postfinance und Raiffeisen zu den systemrelevanten Banken.

5 Prozent für UBS und CS

Die Grundanforderung für die Leverage Ratio beträgt 4,5 Prozent und für die risikogewichteten Aktiven 12,9 Prozent. Bei den beiden Grossbanken führt dies zu Going-Concern-Anforderungen von insgesamt 5 Prozent für die Leverage Ratio und 14,3 Prozent bei den risikogewichteten Aktiven. Heute betragen die Going-Concern-Anforderungen 3,1 Prozent für die Leverage Ratio und 13 Prozent bei den risikogewichteten Aktiven.

Ergänzend müssen international tätige systemrelevante Banken zusätzliches Kapital halten, um ihre Sanierung zu gewährleisten oder die systemrelevanten Funktionen in einer funktionsfähigen Einheit weiterzuführen und die anderen Einheiten ohne Inanspruchnahme öffentlicher Mittel abzuwickeln (Gone Concern).

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