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Bundesrat will Grenzwerte für Mobilfunk-Antennen lockern

Bald wird 5G eingeführt. Die Leistung der bestehenden Antennen reicht für ein flächendeckendes Netz nicht aus. Der Bundesrat will daher die Grenzwerte lockern. (Archivbild) KEYSTONE/MARTIN RUETSCHI sda-ats

(Keystone-SDA) Der Bundesrat will die Strahlenschutzvorschriften für Handyantennen lockern. Der Druck kommt von den Mobilfunkanbietern: Eine flächendeckende Einführung der fünften Mobilfunk-Generation (5G) ist ihrer Meinung nach mit den geltenden Regeln nicht möglich.

Swisscom hat am Donnerstag angekündigt, den Start von 5G um zwei Jahre vorzuverlegen. Schon gegen Ende 2018 soll der neue Standard punktuell eingeführt werden. Verglichen mit der heute verbreiteten vierten Generation ist 5G eine Daten-Rennbahn: Das Surfen im Internet wird etwa 100 Mal schneller. Der Inhalt einer DVD lässt sich damit in wenigen Sekunden laden. Zudem werden die Antwortzeiten viel kürzer. Erst mit 5G wird autonomes Fahren mit vernetzten Autos möglich.

Von der neuen Technologie werden in der Schweiz aber vorerst nur Städterinnen und Städter profitieren. Eine flächendeckende Abdeckung peilt Swisscom erst 2020 an. Voraussetzung ist, dass der Bundesrat die Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV) anpasst, die Strahlungsgrenzwerte für Antennen und andere Regel für die Anlagen festlegt.

Höherer Grenzwert

Für den Aufbau flächendeckender und voll leistungsfähiger Netze der neusten Generation brauche es angepasste Rahmenbedingungen, teilt Swisscom auf Anfrage mit. Konkret fordert die Branche einen Emissionsgrenzwert, der je nach Frequenz etwa drei- bis fünfmal höher ist als der geltende Wert. Ohne höhere Grenzwerte werde der Aufbau des 5G-Netzes länger dauern und lückenhaft bleiben, warnt Swisscom.

Beim Bundesrat stossen die Telekom-Anbieter auf offene Ohren. Er ist bereit, eine Motion der ständerätlichen Fernmeldekommission (KVF) anzunehmen. Diese fordert eine Lockerung der geltenden Vorschriften. In der Begründung ihres Vorstosses verweist sie auf Angaben von Swisscom, wonach schweizweit rund 50 Prozent aller Antennen die bewilligte Sendeleistung bereits zu mehr als 90 Prozent auslasteten.

Die Mobilfunkinfrastruktur stehe «kurz vor einem Kollaps», warnt die Kommission. Die Schweiz drohe den Anschluss an die Digitalisierung zu verlieren. Der Vorstoss kommt am 5. März in den Ständerat. Dieser hatte 2016 einen ähnlichen Vorstoss aus dem Nationalrat noch knapp abgelehnt. Selbst wenn er bei seiner Meinung bleibt: Über die Grenzwerte entscheidet der Bundesrat in eigener Kompetenz.

Mehr Antennen

Erste technische Voraussetzungen für die Einführung von 5G hat die Regierung bereits 2017 geschaffen, indem sie verschiedene hohe Frequenzbänder zwischen 1,4 und 3,8 Gigahertz für den Mobilfunk freigegeben hat. Die neuen Frequenzen sollen in der zweiten Jahreshälfte 2018 vergeben werden.

Bei Frequenzen über 1 Gigahertz handelt es sich um Mikrowellen, deren gesundheitliche Auswirkungen auf den Menschen nicht restlos geklärt sind. Hinzu kommt, dass mit steigender Frequenz die Reichweite sinkt. Zudem dringen kurze Wellen weniger gut durch Wände und Mauern als lange. Die Mobilfunkanbieter werden für 5G also zusätzliche Antennen aufstellen müssen.

Möglicherweise krebserregend

Die Organisation Ärztinnen und Ärzte für den Umweltschutz ist besorgt. Laut Weltgesundheitsorganisation WHO sei Mobilfunkstrahlung möglicherweise krebserregend. Internationale Studien ergäben Hinweise auf eine Rolle bei der Förderung von Krebs, auf die Beeinflussung von Hirnströmen und -durchblutung, die Spermienqualität und eine Destabilisierung der Erbinformationen.

Gesundheitliche Auswirkungen der fünften Mobilfunkgeneration, die mit ihren Strahlen bis in den Millimeterbereich vor allem die Haut belaste, seien kaum erforscht, schreibt die Organisation in einer Mitteilung. Statt neue und leistungsstärkere Antennen fordert sie eine Versorgung über Kleinstzellen. Der Schweizer Bauernverband, der Hausverein Schweiz und der Dachverband Schweizerischer Patientenstellen haben sich der Forderung angeschlossen.

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