Schweizer Perspektiven in 10 Sprachen

Domain-Namen auf .swiss stehen bald auch den Swiss Abroad offen

Ragazzi fotografano una scritta del suffisso Internet.swiss
Die Einführung der Endung ".swiss" hat in der Schweiz Begeisterung ausgelöst. Keystone / Johannes Diboky

Bislang für Unternehmen in der Schweiz reserviert, kann die begehrte Endung .swiss ab 2024 für Websites von Privatpersonen verwendet werden – auch von Auslandschweizer:innen.

Der Bundesrat hat Ende Juni eine Revision der Internet-Domain-Verordnung verabschiedet, die eine wichtige Neuerung vorsieht.

Seit ihrer Einführung im Jahr 2016 sind .swiss-Domains ausschliesslich für im Handelsregister eingetragene Unternehmen mit Verwaltungssitz in der Schweiz, für öffentlich-rechtliche Körperschaften und Organisationen sowie für Schweizer Vereine und Stiftungen reserviert. Rund 19’000 Websites mit dieser Endung gab es Anfang Mai 2023, wie die Bundesbehörden mitteilten. Jetzt soll die Endung auch Privatpersonen zur Verwendung offenstehen.

Mit der im letzten Monat angekündigten Revision der Domain-Verordnung liegt der Ball nun beim Bundesamt für Kommunikation (BAKOM), dem Betreiber des Domainregisters. Das BAKOM muss nun alle notwendigen Schritte unternehmen, um die Änderung umzusetzen.

Ziel ist, dass ab der ersten Hälfte des Jahres 2024 auch natürliche Personen mit Wohnsitz in der Schweiz sowie Auslandschweizer:innen die Möglichkeit haben, ihre Websites mit der Domain .swiss zu versehen.

Private oder wohltätige Zwecke

Diese Neuerung ist, das ist festzuhalten, mit einer Reihe von Bedingungen und Einschränkungen verbunden. Zunächst einmal muss der Name einer Website, die die Endung .swiss verwenden möchte, einen oder mehrere Nachnamen enthalten, die im Zivilstandsregister eingetragen sind.

Die Fünfte Schweiz kann nur für einen Internetauftritt mit privatem, gemeinnützigem oder wohltätigem Zweck auf die Domain zugreifen. Unternehmen, die von Auslandschweizern geführt werden und im Ausland ansässig sind, können die Domain also nicht nutzen.

Die Revision der Verordnung sieht auch Massnahmen zur verstärkten Bekämpfung der Internetkriminalität vor. Bisher hatte eine Person, die einen Domain-Namen mit der Endung .ch oder .swiss besitzt und des Missbrauchs verdächtigt wurde, 30 Tage Zeit, um sich zu identifizieren und den Schweizer Behörden eine Postadresse mit Wohnsitz in der Schweiz zu melden.

Mit der Neufassung der Verordnung hat sie stattdessen nur noch zehn Tage Zeit, um zu reagieren und ihr Recht auf die Verwendung von Schweizer Endungen nachzuweisen.

Für Internetseiten, die seit weniger als 90 Tagen registriert sind, gilt schliesslich eine zusätzliche Bestimmung, wonach das BAKOM die betreffende Domain bei Verdacht auf Missbrauch während zehn Tagen sperren und widerrufen kann, wenn der:die Inhaber:in sich in der Zwischenzeit nicht hat identifizieren lassen und keinen Nachweis über die Nutzungsberechtigung erbracht hat.

Die Frage der Endungen einer Internetseite ist ein zentrales Thema für die Branche und wird vor allem für kommerzielle Angebote als entscheidend angesehen.

Einige davon sind thematisch orientiert, d. h. sie sind an bestimmte Produktionsbereiche gebunden, z. B. .florist oder .news. In den letzten Jahren sind jedoch auch Suffixe wie .guru oder .ninja aufgetaucht, die ein Spezialpublikum ansprechen sollen.

Meistgelesen
Swiss Abroad

Meistdiskutiert

News

Mehr

Unfall mit Feuerwerk als Ursache der Explosion in Nussbaumen AG

Dieser Inhalt wurde am veröffentlicht Die Explosion in einer Tiefgarage am Donnerstagabend in Nussbaumen AG ist nach Erkenntnissen der Polizei auf einen Unfall mit Feuerwerk zurückzuführen. Bei der Explosion wurden ein 43-jähriger Italiener und ein 24-jähriger Schweizer getötet.

Mehr Unfall mit Feuerwerk als Ursache der Explosion in Nussbaumen AG
Robot

Mehr

Essbare Roboter könnten laut Schweizer Forschern bald Realität sein

Dieser Inhalt wurde am veröffentlicht Komplett essbare Roboter könnten bald auf unseren Tellern landen. In einer Analyse in der Fachzeitschrift "Nature Reviews Materials" zeigte ein Forschungsteam aus Lausanne, welche Zutaten für die verschiedenen Roboterteile genutzt werden könnten.

Mehr Essbare Roboter könnten laut Schweizer Forschern bald Realität sein

Mehr

Räte einigen sich bei Minderjährigenheiraten

Dieser Inhalt wurde am veröffentlicht Die Schweiz verschärft ihre Bestimmungen zu Ehen Minderjähriger. Unter anderem sind sogenannte Sommerferienheiraten künftig generell ungültig. Der Nationalrat hat am Mittwoch die letzte Differenz zum Ständerat bei der Vorlage ausgeräumt.

Mehr Räte einigen sich bei Minderjährigenheiraten

Mehr

Zuger Abstimmung zur Transparenz-Initiative wird wiederholt

Dieser Inhalt wurde am veröffentlicht Der Kanton Zug wird die Abstimmung zur Transparenz-Initiative am 22. September wiederholen. Dies hat der Regierungsrat am Mittwoch bekannt gegeben. Er hatte die Abstimmung am Sonntag wegen fehlerhafter Auszählung für ungültig erklärt.

Mehr Zuger Abstimmung zur Transparenz-Initiative wird wiederholt

Mehr

Krokodile aus Lausanne finden in Marokko eine neue Heimat

Dieser Inhalt wurde am veröffentlicht 16 junge vom Aquarium Aquatis in Lausanne gezüchtete Westafrikanische Krokodile sind am Mittwoch nach Marokko transportiert worden. 60 Jahre nach dem Verschwinden sollen die Reptilien dort schrittweise wieder in ihre natürliche Umgebung eingeführt werden.

Mehr Krokodile aus Lausanne finden in Marokko eine neue Heimat

Mehr

Ständerat will Schweizer Wappen auf Nati-Trikots erlauben

Dieser Inhalt wurde am veröffentlicht Schweizer Nationalmannschaften sollen künftig ganz legal mit dem Schweizer Wappen auf dem Trikot auflaufen dürfen. Der Ständerat hat eine Motion angenommen, mit der das Wappenschutzgesetz entsprechend angepasst werden soll.

Mehr Ständerat will Schweizer Wappen auf Nati-Trikots erlauben

Mehr

Nationalrat kritisiert das Klima-Urteil gegen die Schweiz

Dieser Inhalt wurde am veröffentlicht Auch der Nationalrat kritisiert das Klima-Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte. Wie schon der Ständerat will er keine zusätzlichen Massnahmen für den Klimaschutz. Die grosse Kammer hat am Mittwoch eine entsprechende Erklärung angenommen.

Mehr Nationalrat kritisiert das Klima-Urteil gegen die Schweiz

Mehr

Deepfake-Stimmen täuschen Menschen – nicht aber das Gehirn

Dieser Inhalt wurde am veröffentlicht Das Gehirn reagiert anders auf künstlich imitierte Stimmen als auf echte. Dies passiert, selbst wenn Menschen die sogenannten Deepfake-Stimmen nicht als Fälschung erkennen, wie eine Studie der Universität Zürich im Fachmagazin "Communications Biology" zeigt.

Mehr Deepfake-Stimmen täuschen Menschen – nicht aber das Gehirn

In Übereinstimmung mit den JTI-Standards

Mehr: JTI-Zertifizierung von SWI swissinfo.ch

Einen Überblick über die laufenden Debatten mit unseren Journalisten finden Sie hier. Machen Sie mit!

Wenn Sie eine Debatte über ein in diesem Artikel angesprochenes Thema beginnen oder sachliche Fehler melden möchten, senden Sie uns bitte eine E-Mail an german@swissinfo.ch

SWI swissinfo.ch - Zweigniederlassung der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft

SWI swissinfo.ch - Zweigniederlassung der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft