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Keine Kontingente für Studierende aus Drittstaaten

Junge Leute im Gegenlicht aufgenommen sitzten an runden Tischen und arbeiten an Laptops.
Noch liegt einiges im Dunkeln, weshalb nur wenige Hochschulabsolventen aus Drittstaaten nach dem Studium in der Schweiz arbeiten. © Keystone / Christian Beutler

Im Kampf um die weltweit besten Fachkräfte möchte sich die Schweiz verbessern. Im Weg stehen Zuwanderungsbeschränkungen für Personen aus Staaten ausserhalb der EU/Efta. Nun will das Parlament diese Beschränkungen lockern. Wie viele dieser begehrten Hochschul-Absolventen die Schweiz verlassen und warum, weiss niemand genau.

So reibungslos wie die MotionExterner Link des freisinnigen Politikers Marcel Dobler ging seit Jahren kein politischer Vorstoss mehr durch beide Parlamentskammern, bei dem es um eine Lockerung einer Zuwanderungsbeschränkung ging. Von Mitte-Links bis ins bürgerliche Lager war sich die grosse Mehrheit der Parlamentarier einig: Das Ausländergesetz soll so geändert werden, dass Hochschul-Absolventen aus Drittstaaten – insbesondere mit Diplomen in Bereichen mit Fachkräftemangel – die Schweiz nicht mehr verlassen müssen, «sondern einfach und unbürokratisch in der Schweiz bleiben können». Nun muss die Schweizer Regierung die Verordnung über Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit (VZAE) entsprechend ändern.

Was steckt dahinter?

Derzeit sind in der Schweiz rund 13’000 Studierende aus Drittstaaten immatrikuliert. Etwa 3000 erlangten im Jahr 2017 einen Bachelor-, Master- oder Doktorabschluss. Aber nach dem Abschluss arbeiteten laut dem Wirtschaftsdachverband Economiesuisse nur 10 bis 15% von ihnen in der Schweiz, obwohl es auf dem hiesigen Arbeitsmarkt vor allem an Mathematikern, IT-Spezialisten, Naturwissenschaftlern und Technikern mangelt. In diesen sogenannten MINT-FächernExterner Link werden an den Hochschulen hierzulande verhältnismässig viele Studierende aus Drittstaaten (ausserhalb der EU/EFTA-Staaten) ausgebildet. Diese Ausbildungen kosten die Schweizer Steuerzahler rund 180 Millionen Franken pro Jahr, rechnet EconomiesuisseExterner Link vor. 

«Dadurch gehen der Wirtschaft jedes Jahr fast 3000 sehr gefragte Fachkräfte verloren.» (Rudolf Minsch)

Für diese Absolventen werden in der Schweiz pro Jahr nur 150 bis 200 Arbeitsbewilligungen ausgestellt. «Dadurch gehen der hiesigen Wirtschaft jedes Jahr fast 3000 dieser auf dem Arbeitsmarkt sehr gefragten Fachkräfte verloren», bedauert Rudolf Minsch, Chefökonom von Economiesuisse. Den wichtigsten Grund des Übels sieht der Wirtschaftsdachverband im Ausländergesetz.

Warum arbeiten nur wenige hierzulande?

Im Unterschied zu Hochschulabsolventen aus EU/Efta-Staaten, die von der Personenfreizügigkeit profitieren, sind jene aus Drittstaaten grundsätzlich einem restriktiveren Ausländergesetz mit Kontingenten unterstellt. «Während Hochschulabsolventen in anderen Ländern bis zu drei Jahren Zeit für die Stellensuche haben, müssen sie in der Schweiz einen Antrag stellen, damit ihnen dafür allenfalls sechs Monate gewährt werden», kritisiert Economiesuisse. Und wenn sie keinen Arbeitgeber finden, der für sie eine Arbeitsbewilligung bekommt, müssen sie die Schweiz verlassen.

Arielle Fakhraee aus Philadelphia fand nach ihrem Master of Science an der ETH Zürich eine Stelle bei einem Spin-off-Unternehmen. Probleme mit der Arbeitsbewilligung gab es aber bei ihrem Stellenwechsel.

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Dieser Inhalt wurde am veröffentlicht Nach dem Abschluss arbeitete sie in einem ETH-Spin-off-Unternehmen, das elektromagnetische Systeme für biomedizinische Anwendungen entwickelte. Nach einigen Jahren scheiterte das Startup. Während der Arbeit beim diesem Unternehmen gab es keine Probleme für eine Arbeitsbewilligung. Komplizierter wurde es bei ihrem Eintritt in ein grosses Beratungsunternehmen, wo sie im Bereich Medizinaltechnik-Beratung tätig war.

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Ken Tsay aus Taiwan hätte nach dem Master in «Rechnergestützten Wissenschaften» an der ETH Zürich eine Stelle bei einem privaten Schweizer Unternehmen bekommen. Aber der Antrag auf eine Arbeitsbewilligung sei abgelehnt worden, erklärt er gegenüber swissinfo.ch. «Wegen Problemen mit der Arbeitsbewilligung ging ich nach Deutschland, das sich gegenüber Expats als freundlicher erwiesen hat.»

Tsay ist kein Einzelfall. «Wir haben ein Potential von jungen Leuten, die dringend gesucht werden, aber fast keine Chance haben, im Arbeitsmarkt Fuss zu fassen», kritisiert Minsch.

Weshalb lehnt die Regierung den Vorstoss ab?


Drei skeptische FDP-Ständeräte

Drei von zwölf FDP-Ständeräten (Kleine Parlamentskammer) lehnten die MotionExterner Link ihres Parteikollegen Marcel Dobler ab. Die Argumente von Bundesrätin Keller-Sutter hätten sie überzeugt, antworten sie auf Anfrage. Andrea CaroniExterner Link sieht in der Motion sogar eine Verletzung der Bundesverfassung (BV), in der für alle Ausländerkategorien Kontingente verlangt werden. «Leider fordert die Motion explizit Kontingentfreiheit», schreibt der Ständerat und Rechtsanwalt. BV-konform wären laut Caroni hingegen die Schaffung von Sonderkontingenten oder allgemeine Kontigentserhöhungen.   

Die zuständige Justizministerin, FDP-Bundesrätin Karin-Keller Sutter, wehrte sich erfolglos gegen die Motion ihres Parteikollegen Dobler. 

Sie hatte vor dem Parlament argumentiert, dass Drittstaaten-Angehörige mit Schweizer Hochschulabschluss schon heute erleichtert zugelassen werden könnten, wenn ihre Erwerbstätigkeit für die Wirtschaft und Wissenschaft von hohem Interesse sei. 

Und sie wies daraufhin, dass bisher keine Bewilligungen für Hochschul-Absolventen aus Drittstaaten wegen fehlender Kontingente verweigert worden seien. Die Kontingente seien ausreichend gewesen.

Wo also liegt das Problem? «Auf dem Arbeitsmarkt haben diese jungen Leute kaum eine Chance, weil sie über keine Berufserfahrung verfügen», sagt der Chefökonom von Economiesuisse dazu. Eine auf dem AusländergesetzExterner Link basierende RegelungExterner Link verbiete ihnen nämlich, während des Studiums mehr als 15 Stunden pro Woche zu arbeiten. Diese Einschränkung mache ein Praktikum fast unmöglich, sagt Minsch. Für ein Unternehmen, das eine Stelle besetzen möchte, sei jedoch oft erst nach dem Praktikum ersichtlich, ob eine Person geeignet wäre oder nicht.

Warum dürfen diese Studierenden höchstens 15 Stunden arbeiten?

Das Amt für Wirtschaft und Arbeit des Kantons Zürich (AWA) schreibt dazu auf Anfrage: «Es handelt sich um Personen, deren Aufenthaltsbewilligung in der Schweiz mit dem Zweck der Aus- und Weiterbildung erteilt worden ist – und eben nicht mit dem Zweck der Erwerbstätigkeit.» Damit solle auch sichergestellt werden, dass die Studiendauer nicht unnötig verlängert werde, so das AWA.

Dass Praktika für diese Studierenden dadurch de facto verhindert würden, lässt das AWA nicht gelten. «Bewilligungen für Praktika sind dann möglich, wenn die jeweilige Hochschule bestätigt, dass es sich um ein Pflichtpraktikum handelt, das integraler Bestandteil des jeweiligen Studiums ist. Praktika gelten dann nicht als Nebenbeschäftigung.»

Was sagt zum Beispiel die ETH Zürich dazu?

Dass Studierende aus Drittstaaten wegen der 15-Stunden-Regel keine Praktika machen könnten, treffe bei der Eidgenössischen Technischen Hochschule Zürich (ETHZ), nicht zu, erklärt deren Medienstelle auf Anfrage: «In einigen Studiengängen sind Praktika obligatorisch, in anderen sind sie empfohlen. Das erlaubt eine kompakte Studienplanung und einen schnellen Eintritt ins Berufsleben.»

«Zumindest Schweizer KMU verlangen für eine Anstellung meist Deutschkenntnisse.» (ETH-Medienstelle)

Die ETHZ nennt andere Hinderungsgründe für eine Anstellung als der Wirtschaftsdachverband: «Es ist weniger die fehlende Berufspraxis als die Sprache. Während das Studium vollständig auf Englisch absolviert werden kann, verlangen zumindest Schweizer KMU für eine Anstellung meist Deutschkenntnisse.»

Die ETHZ, eines der renommiertesten Bildungsinstitute weltweit, geht davon aus, dass eine deutliche Mehrheit ihrer Hochschul-Absolventen aus Drittstaaten keine Mühe hat, in der Schweiz eine Stelle zu finden: «Zwei Drittel der ausländischen Absolventinnen und Absolventen der ETHZ finden ihre erste Arbeitsstelle in der Schweiz, und fast alle davon sind auch fünf Jahre nach Abschluss noch hier. Dieser Anteil ist bei Personen aus Drittstaaten nur geringfügig niedriger als bei EU-Bürgern», schreibt die Medienstelle mit Hinweis auf die Absolventen-Befragung des Bundesamts für Statistik (BfS).

Was stimmt jetzt? Wie gross ist der Anteil der Hochschulabsolventen aus Drittstaaten, die in der Schweiz eine Stelle finden, tatsächlich?

Das BfS relativiert auf Anfrage die Resultate seiner Befragung und bezeichnet sie als Schätzung. Es sei schwierig, Absolventen aus Drittstaaten für die Befragung zu erreichen, vor allem, wenn diese die Schweiz verlassen hätten. Ein weiterer Grund für die unterschiedlichen Aussagen zwischen ETHZ und Economiesuisse sei das Weiterbildungsverhalten: Fast 9 von 10 Bachelorabsolventen aus Drittstaaten setzten ihr Studium fort, wodurch sie nicht unter die Kontingentsregel fallen würden, so das BfS.

Auch die Studie nccr  – on the moveExterner Link des Nationalen Forschungsschwerpunkts von 2018 über die Integration ausländischer Hochschul-Absolventen auf dem Schweizer Arbeitsmarkt verfügt nicht über genaue Angaben zur Arbeitsquote. Die Autorin Annique Lombard kommt aber zum Schluss, dass rund die Hälfte der ausländischen Masterabsolventen in der Schweiz bleiben. Bei den Absolventen aus Drittstaaten liege die Verbleibsquote drei Jahre nach dem Abschluss bei 44%.

Was bringt eine Aufhebung der Kontingentsregel?

In einer weiteren StudieExterner Link vom März 2019 gehen die Autoren Lombard und Zufferey davon aus, dass eine Aufhebung der Kontingente den Zugang auf den Schweizer Arbeitsmarkt für Absolventen aus Drittstaaten durchaus erleichtern könnte. Bisher mussten die Arbeitgeber nämlich für diese Absolventen eine Arbeitsbewilligung beantragen. 

«Drittstaaten-Bürger sind bei der Stellensuche überdurchschnittlich mit Problemen konfrontiert.» (Annique Lombard)

Diesen Mehraufwand würden viele scheuen, zumal die Informationen dazu nicht leicht auffindbar seien: «Massnahmen für eine bessere Informationsgrundlage zu den rechtlichen Grundlagen – an Universitäten, bei Behörden, auf zentralen Informationsplattformen – könnten  einen positiven Effekt auf die Rekrutierung von gefragten Fachkräften auf dem Schweizer Arbeitsmarkt haben.»

Auch Lombard nennt gestützt auf die Befragungen noch weitere Gründe, weshalb viele die Schweiz verlassen. Drittstaaten-Bürger seien bei der Stellensuche überdurchschnittlich mit Problemen konfrontiert. «Sie begründen dies in den meisten Fällen mit ihrer Nationalität und der Wahl des Studienfachs.»

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