Genf will Grenzgänger-Kindern die Schultüre zuschlagen
Der Kanton Genf will die Ausnahmeregelung, die Kindern von Genfer Grenzgängern den Schulbesuch in der Schweiz erlaubt, nicht mehr anwenden. Sie müssen dort zur Schule gehen, wo ihre Familie lebt. Von der Massnahme betroffen sind knapp 1500 Schülerinnen und Schüler, die im benachbarten Frankreich wohnen.
Man kann an einem Ort wohnen und seine Kinder in einem Nachbarkanton oder sogar auf der anderen Seite der Landesgrenze zur Schule schicken. Dies ist in Genf üblich, einem Kanton mit einer 100 km langen Grenze zu Frankreich. Viele Schulkinder, die im benachbarten Frankreich wohnen, verbringen ihre Schulzeit auf der anderen Seite der Grenze, also in Genf.
Der Zwist dauert schon seit Jahren. Der Staatsrat (Regierung) hat soeben einen restriktiven Beschluss erlassen: «Schüler, die im benachbarten Frankreich leben, können im Rahmen der verfügbaren Plätze (…) zur Primarschule in Genf zugelassen werden, falls mindestens ein Elternteil in Genf Einkommensteuern bezahlt.»
Diese Massnahme wird ab Beginn des Schuljahres 2019 eingeführt, um die Einschreibung an Genfer Schulen zu regeln (Grundschule und Orientierungsstufe bis zum 15. Altersjahr). Konkret werden nur diejenigen Kinder und deren Geschwister aufgenommen, die bereits vor dem Umzug in Genf mit der Schule begonnen haben.
Einsparungen von 3,4 Millionen jährlich
Die von der Genfer Exekutive beschlossene Sparmassnahme ist Teil des Vierjahres-Finanzplans. In Genf werden so 3,4 Millionen Euro eingespart, während die französischen Gemeinden mehr Genfer Kinder aufnehmen müssen.
«Der Kanton hat diese Wahl getroffen, ohne uns zu informieren. Das ist ungeheuerlich. Ich bin wirklich wütend.»
Antoine Vieillard, Gemeindepräsident Saint-Julien
In Troinex stammen 19,5% der Schulkinder aus Frankreich. In Bardonnex liegt der Anteil bei 12,14%. Ende 2016 waren 1502 Schülerinnen und Schüler in der Grundschule und in der Orientierungsstufe des Kantons Genf eingeschrieben, die in Frankreich wohnhaft sind.
Und die Zahlen steigen stetig. Es gibt Grenzgänger-Eltern, die sich aus praktischen Gründen für die Schweiz entscheiden, etwa wegen dem Anfahrtsweg oder der Qualität des Unterrichts, die für Über-15-Jährige in Genf besser sein soll.
Der Platzmangel an den Genfer Schulen ist jedoch laut Regierungspräsident François Longchamp nicht der einzige Grund für diese Einschränkung. Er vertritt die Ansicht, dass ein Kind dort die Schule besuchen sollte, wo es lebt und Beziehungen hat. Auch ein Genfer könne aus purer Bequemlichkeit nicht frei wählen, wo sein Kind zur Schule gehe.
Reaktionen im benachbarten Frankreich
Auf der französischen Seite ist man alles andere als zufrieden. In Saint-Julien-en-Genevois etwa, einem Grenzort mit 15’000 Einwohnern im Departement Haute-Savoie, wären fast hundert Kinder betroffen. «Wenn Eltern ihre Kinder in Saint-Julien zur Schule schicken wollen, dann können sie das. Für uns ist es eine Verpflichtung. Der Kanton hat diese Wahl jedoch getroffen, ohne uns zu informieren. Das ist ungeheuerlich. Ich bin wirklich wütend», sagte Antoine Vieillard.
Der Gemeindepräsident von Saint-Julien findet das Projekt umso überraschender, als es sich um Kinder von Familien handelt, die den Grossteil ihrer Steuern in Genf abliefern. Tatsächlich haben Bern und Paris 1973 ein Abkommen unterzeichnet, das es dem Kanton erlaubt, bei in Genf arbeitenden Grenzgängern eine Quellensteuer zu erheben, gegen eine Rückzahlung von 3,5% der Bruttolöhne an französische Gemeinden.
Dort, wo die Kinder wohnen
Grundsätzlich sollten Kinder die Schule in jener Gemeinde besuchen, in der sie wohnen. Diese Regel gilt für Genf und Frankreich. Doch Genf begann damit, dass Schülerinnen und Schüler aus anderen Kantonen die Schule im Kanton besuchen durften, und die Ausnahme wurde quasi zur Regel. Es wurden Klassen an den Anreiserouten nach Genf eröffnet, und die Grenzgänger-Eltern gewöhnten sich daran, ihren Nachwuchs auf dem Weg zur Arbeit dort abzusetzen.
«Die Entscheidung des Staatsrates betrifft nur neue Schüler», beruhigt der Genfer Regierungspräsident François Longchamp. «Kein Kind wird von der Schule geworfen. Es geht nur darum, sich auf die Nähe zu konzentrieren.» Genfer Eltern würden es auch vorziehen, dass ihr Kind in der Schweiz eine Lehre absolvieren kann, eine besser anerkannte Ausbildung als in Frankreich.
«Ich bin sehr schockiert. Diese Entscheidung ist erschütternd und ungerecht», kritisierte Anne-Marie von Arx, christlich-demokratische Abgeordnete im Genfer Parlament. «Der Entscheid bestraft Familien, die sich einen Wohnsitz in der Schweiz nicht leisten können. Diese falsche Einsparung hat keine Rechtfertigung.»
Von Arx prangert «einen politischen Coup» an, der von Anne Emery-Torrracinta, der Leiterin des Genfer Erziehungsdepartements, inszeniert worden sei. Genf befindet sich in der Tat mitten in einem Wahlkampf zur Erneuerung der kantonalen Behörden, und die Frage der Grenzgänger steht wieder einmal im Mittelpunkt.
Genfer ohne Grenzen
«Die Bundesverfassung garantiert das Recht auf kostenlose Grundschulbildung. Es handelt sich um ein Grundrecht», betont Paolo Lupo, Präsident des Vereins «Genfer ohne Grenzen»Externer Link (Genevois sans frontières), der eine Online-PetitionExterner Link gegen den Beschluss der Genfer Behörden lanciert hat.
Lupo ist empört, dass die Schweizer Grenzgänger Frankreichs als Bürger zweiter Klasse gelten, obwohl sie im Kanton alle Steuern und Sozialversicherungs-Beiträge zahlen, im Gegensatz etwa zum Regime, das für Waadtländer Pendler gilt. «Genf bietet den Inhabern eines L-Ausweises (Kurzaufenthaltsbewilligung) und sogar den Sans-Papiers mehr Vorteile und Rechte als den Landsleuten in Frankreich», sagt Lupo.
Der Präsident von Genevois sans frontières fordert eine gerechtere Verteilung der Quellensteuer für Schweizer Grenzbewohner aus Frankreich in Form eines spezifischen Beitrags an die Gemeinden, die Kinder von Grenzgängern aufnehmen, um die Infrastruktur in den Schulen anzupassen. Er beabsichtigt auch, den Schweizer Konsul in Lyon zu kontaktieren, um ihn über seinen Ärger zu informieren.
(Übertragung aus dem Französischen: Gaby Ochsenbein)
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