«Die Lex Netflix könnte Schweizer Serien international sichtbarer machen»
Das neue Filmgesetz wird nicht zu höheren Abo-Preisen bei den Streamingdiensten in der Schweiz führen, sagt die grüne Nationalrätin Sophie Michaud Gigon. Für die Generalsekretärin des Westschweizer Konsumentenverbandes sind die Befürchtungen, die vom Nein-Lager geschürt werden, unbegründet.
Filme und Serien werden immer häufiger online geschaut. Die Streamingdienste lassen jedoch wenig Raum für einheimische Produktionen.
Das neue Filmgesetz, das am 15. Mai vors Volk kommt, will Streamingplattformen dazu verpflichten, das Schaffen von Schweizer Filmen und Serien mit 4% ihres im Inland erzielten Umsatzes zu finanzieren. Ähnliche Massnahmen sind in den Nachbarländern bereits in Kraft. Besonders weit gehen Frankreich mit einer Reinvestitionspflicht von 26% und Italien mit 20%.
Um zu erfahren, was bei der Abstimmung über das neue Filmgesetz auf dem Spiel steht, lesen Sie unseren Explainer:
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Abstimmung: «Lex Netflix» für Abgaben von Streamingdiensten
Die Jungsektionen der rechten Parteien haben das Referendum gegen das Gesetz ergriffen. Sie sind der Meinung, dass Filme und Serien bereits ausreichend subventioniert werden. Das Gesetz gehe an den Bedürfnissen der Konsument:innen vorbei.
Sophie Michaud Gigon, grüne Nationalrätin und Generalsekretärin des Westschweizer Konsumentenverbandes, lässt die Befürchtungen der Gegner:innennicht gelten.
swissinfo.ch: Wenn das neue Filmgesetz am 15. Mai angenommen wird, werden die Streaming-Plattformen die Konsument:innen mit höheren Abo-Preisen zur Kasse bitten, wie die Gegner:innen behaupten?
Sophie Michaud Gigon: Nein, es gibt keinen Zusammenhang zwischen der Einführung von Investitionsverpflichtungen und den Preisen der Plattformen. In Ländern wie Frankreich, Spanien oder Italien, die diese Massnahme bereits eingeführt haben, sind die Abonnementpreise günstiger geblieben als in der Schweiz.
Die Streamingdienste passen ihre Preise an die Kaufkraft der Bevölkerung an. Aus diesem Grund zahlen die Schweizer schon jetzt fast die teuersten Abonnements der Welt. Netflix hat übrigens Anfang des Jahres seine Preise erhöht.
Die Plattform braucht dafür keine Investitionsverpflichtung. Das eigentliche Problem, das wir bekämpfen müssen, ist die Hochpreisinsel, die die Schweiz darstellt und die alle Produkte betrifft. Das hat nichts mit dem Filmgesetz zu tun.
Besteht nicht die Gefahr, dass die Streaming-Giganten ihr Angebot in der Schweiz einschränken, um weniger reinvestieren zu müssen, wenn sie schon die Preise nicht erhöhen?
Die Plattformen entscheiden frei, was sie in den einzelnen Ländern ausstrahlen wollen. Die verschiedenen Dienste stehen in einem harten Wettbewerb um die Zuschauer. Netflix wird das Angebot nicht einschränken und damit Apple oder Amazon Marktanteile überlassen. Aus kommerzieller Sicht würde dies keinen Sinn machen. Darüber hinaus kennen viele europäische Länder bereits entweder eine Investitionspflicht, die zwischen 1% und 26% [in Frankreich] liegt, oder eine direkte Steuer. Mit der Forderung nach einer Reinvestitionsquote von 4% ist die Schweiz somit eher bescheiden. Es gibt keinen Grund, warum diese Massnahme einen Einfluss auf das Angebot der Anbieter haben sollte. Im Übrigen führen die Plattformen selbst keine Kampagne gegen das neue Gesetz. Sie sind bereit, es umzusetzen – wie sie es in vielen anderen Ländern bereits tun.
Die bürgerlichen Jungparteien, die das Referendum eingereicht haben, sind der Meinung, dass ihnen vorgeschrieben werde, was sie auf den Streaming-Plattformen zu sehen bekommen. Können Sie diese Befürchtungen nachvollziehen?
Haben sie Angst, dass sie auf ihrer Streaming-Plattform nur noch Heidi schauen können? Das wird nicht passieren, denn sonst werden sich die Jugendlichen einfach für einen anderen Dienst entscheiden. Das Ziel des Gesetzes ist es nicht, Netflix zu zwingen, ausschliesslich Schweizer Filme anzubieten. Die Plattformen werden weiterhin selbst entscheiden, welche Produkte sie ausstrahlen, um Nutzerinnen und Nutzer anzulocken.
Allerdings erzielen sie derzeit grosse Gewinne in der Schweiz, die alle ins Ausland abfliessen. Dank der neuen Gesetzgebung wird ein kleiner Teil ihrer Einnahmen hierzulande investiert. Der Mechanismus existiert bereits für Fernsehsender. Es gibt keinen Grund, warum Video-on-Demand-Dienste davon ausgenommen werden sollten. Ausserdem hilft es vielleicht einigen Schweizer Serien, internationale Sichtbarkeit zu erlangen.
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Die Finanzierung der unabhängigen audiovisuellen Produktion in der Schweiz beläuft sich heute auf rund 105 Millionen Franken pro Jahr. Ist das nicht genug?
Nein, es handelt sich um bescheidene Beträge, mit denen die Branche angesichts der hohen Kosten der Filmproduktion nicht ausreichend entwickelt werden kann. Darüber hinaus wird dieser Mechanismus nicht nur den audiovisuellen Sektor stärken, sondern sich auch positiv auf die gesamte Schweizer Wirtschaft auswirken. Wenn in der Schweiz gedreht wird, werden die Teams vor Ort konsumieren. Somit werden das Hotel- und Gastgewerbe sowie regionale Unternehmen davon profitieren.
Die Gegner:innen des Gesetzes sagen, dass die Verpflichtung, 30% europäische Filme auszustrahlen, diskriminierend sei. Was sagen Sie dazu?
Im Gegenteil, diese Quote sorgt für mehr Vielfalt. Es ist normal, eine Form der Unterstützung für Produktionen zu leisten, die sich in unserer Nähe befinden. Für die Konsumentinnen und Konsumenten ändert sich dadurch nichts. Nichteuropäische Produktionen werden dennoch nicht aus dem Programm verschwinden. Internationale Streamingdienste erfüllen diese Anforderung bereits, da es sich um eine Richtlinie der Europäischen Union handelt, die 2019 verabschiedet wurde. Was die Schweizer Fernsehsender betrifft, so wenden sie bereits heute eine Quote von 50% an.
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