Schweiz entscheidet über Los-Wahl der Richter:innen
Eine Volksinitiative verlangt, dass Bundesrichter:innen künftig per Los bestimmt werden, damit sie unabhängig von der Politik richten. Das Anliegen ist chancenlos, obwohl die Kritik am Schweizer System berechtigt ist.
Was in manchen Ländern verboten ist, gehört in der Schweiz zum System: Richter:innen sind Parteimitglied und werden vom Parlament gewählt. Eine Volksinitiative will das ändern.
Um was geht es?
Ganz grundsätzlich geht es um die Unabhängigkeit der Schweizer Justiz. Diese ist eng mit der Politik verflochten. Das gilt für alle Richter:innen, die Initiative zielt aber auf die höchsten, die Bundesrichter:innen. Sie sollen zukünftig von einer Fachkommission aufgrund ihrer Qualifikationen nominiert und anschliessend per Los bestimmt werden.
Auch sollen Bundesrichter:innen sich nicht mehr der Wiederwahl stellen müssen, sondern bis 70 im Amt bleiben. Nur bei schweren Verletzungen der Amtspflicht oder Krankheit soll eine Abberufung durch das Parlament möglich sein.
Welches Problem soll gelöst werden?
Bisher vergibt das Schweizer Parlament die Stellen von Bundesrichter:innen nach Parteienstärke. Parteilose Richter:innen haben keine Chance auf ein Amt.
Wird eine Richterin gewählt, muss sie ihrer Partei Geld abliefern – die so genannte Mandatssteuer, ein weltweites Unikum. Für die Parteien sind Mandatssteuern eine wichtige Finanzierungsquelle. Im Gegenzug kann die Richterin bei ihrer Wiederwahl mit der Unterstützung ihrer Partei rechnen.
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Richter am Gängelband der Parteien
Mit diesem System wird die Rechtsprechung politisiert: Richter:innen lassen sich bei der Rechtsprechung von ihrer Parteizugehörigkeit beeinflussen, wie Auswertungen gezeigt haben. Nicht nur aus weltanschaulichen Gründen. Zuweilen üben Parteien auch handfesten Druck aus: Ist ein Urteil einer Partei nicht genehm, wird mit Nicht-Wiederwahl gedroht.
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Politisch unabhängige Richter: Die Schweiz tastet sich vor
Diese gegenseitige Abhängigkeit stellt die richterliche Unabhängigkeit und die Gewaltenteilung in Frage. Die Kritik der Initiant:innen am System der Schweiz ist also berechtigt. Auch die Staatengruppe des Europarats gegen Korruption (GRECO) hat die Schweiz gerüffelt. Dennoch dürfte die Initiative chancenlos sein – zu extrem erscheint der Vorschlag der Auslosung.
Wer steht hinter der Initiative?
Hinter der Initiative steht ein Bürger:innenkomitee rund um die schillernde Unternehmerfigur Adrian Gasser, Inhaber der Lorze-Gruppe. Als einer der reichsten Firmeninhaber der Schweiz hat er eigene Erfahrungen mit der Schweizer Justiz gemacht – nicht nur gute, versteht sich. Gasser wirft dem Schweizer Parlament «Klüngeleien» bei den Richter:innenwahlen vor.
Im Interview mit swissinfo.ch begründete Adrian Gasser, inwiefern die Justiz-Initiative die Unabhängigkeit der Richter:innen gewährleiste:
Die Hauptargumente für die Initiative
Das wichtigste Anliegen der Initiant:innen ist die Entpolitisierung der Justiz. Mit dem heutigen System gebe es keine Gewaltentrennung. Die Judikative werde zum verlängerten Arm der Legislative.
Ein Losverfahren würde laut Initiant:innen die Unabhängigkeit der Justiz von den politischen Parteien sicherstellen und zu einer Bestenauslese bei Richter:innen führen: Die fachliche Eignung sei neu ausschlaggebend und nicht die Parteizugehörigkeit. Sogar die Diversität auf der Richterbank werde mutmasslich verbessert, da beispielsweise Frauen und Männer die gleichen Chancen auf ein Amt hätten.
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Richter per Los bestimmen
Mit der Abschaffung der Wiederwahl könne zusätzlich verhindert werden, dass das Parlament durch Abwahl-Drohungen politischen Druck auf die Justiz ausübe.
Die Hauptargumente gegen die Initiative
Der Gegnerschaft ist die Initiative zu extrem. Das bestehende System funktioniere gut, und die Wahl durch das Parlament verschaffe dem Verfahren demokratische Legitimität, lautete der Tenor im Parlament. Demokratie sei besser als Lotterie, brachte es ein Parlamentarier auf den Punkt.
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Die Gegner:innen der Initiative sind zudem der Meinung, das Parlament könne heute bei der Wahl Kriterien wie Alter, Geschlecht oder Herkunft berücksichtigen und insofern eine gesellschaftliche Ausgewogenheit in der Rechtsprechung gewährleisten.
Laut der Justizministerin wäre die Einführung des Losentscheides systemfremd. Losverfahren würden der politischen Tradition der Schweiz widersprechen und wären Fremdkörper in der Gesetzgebung, befand sie. «Gewählt würden nicht die fähigsten Personen, sondern die mit dem meisten Glück.»
Wer ist dafür, wer dagegen?
Regierung und Parlament lehnen die Volksinitiative fast einstimmig und ohne Gegenvorschlag ab. Von den Parteien kamen bis jetzt ausschliesslich Nein-Parolen.
Von 38 hauptamtlichen Richter:innen am Bundesgericht sind aktuell 15 Frauen und 23 Männer. Drei Richter:innen sind italienischsprachig, zwölf frankophon und 23 deutschsprachig. Die rätoromanische Sprache ist zurzeit nicht vertreten.
Die Bundesversammlung nimmt bei der Wahl freiwillig Rücksicht auf die Proporzansprüche der grossen politischen Parteien. Am meisten Sitze hat die Schweizerische Volkspartei (SVP, 12), gefolgt von Die Mitte (8) und FDP.Die Liberalen (7), an vierter Stelle kommt die Sozialdemokratische Partei (SP, 5), abgeschlagen liegen die Grüne Partei (4) sowie die Grünliberalen (2).
Quelle: Website des BundesgerichtsExterner Link und GerichtskommissionExterner Link.
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