CH/Bundesrat beschliesst mehr Lohnabzug für Arbeitslosenversicherung
Bern (awp/sda) – Der Lohnabzug für die Arbeitslosenversicherung (ALV) wird 2011 steigen. Das hat der Bundesrat beschlossen. Ob der Abzug von 2 auf 2,5 oder auf 2,2% angehoben wird, hängt davon ab, ob das Referendum gegen die Revision der ALV zu Stande kommt und ob das Volk es unterstützt.
Gelingt die Revision, ist eine Erhöhung des Lohnabzuges um lediglich 0,2% nötig, wie dies auch die Revisionsvorlage vorsieht. Mehr wäre nicht nötig, weil die Vorlage gleichzeitig Kürzungen bei den Leistungen der Arbeitslosenkasse vorsieht.
Scheitert die Revision, muss der Lohnabzug vom kommenden Jahr an um 0,5% erhöht werden. Dies ist nötig, um die Verschuldung des Ausgleichsfonds der ALV nicht weiter wachsen zu lassen und die Kasse zu stabilisieren. Bis das Parlament eine neue Revision verabschieden wird, dürfte es mindestens drei Jahre dauern.
Das Referendum gegen die ALV-Revision wurde von Links lanciert. Die Unterschriftensammlung dauert bis 8. Juli, eine allfällige Urnenabstimmung findet am 26. September statt.
Im einen wie im andern Fall eingeführt wird ein Solidaritätsprozent auf hohen Einkommen. Höchstens ein zusätzliches Lohnprozent würde auf Lohnbestandteilen zwischen dem maximalen versicherten Verdienst von 126’000 und 315’000 Franken – dem Zweieinhalbfachen davon – erhoben.
Grund der Erhöhung ist die Verschuldung des Ausgleichsfonds der Arbeitslosenkasse. Übersteigt diese die gesetzlich festgeschriebene Grenze von 2,5% der versicherten Lohnmenge, muss der Bundesrat die Lohnabzüge rasch erhöhen. Die Schuldenobergrenze von derzeit 6,7 Mrd CHF wurde am 7. April 2010 erreicht.
ch