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CH/Bundesrat will neues Gesetz für den Schutz von Informationen

Bern (awp/sda) – Für Unternehmen, die mit vertraulichen oder geheimen Informationen des Bundes und der Armee zu tun haben, soll ein einheitliches Geheimschutzverfahren gelten. Der Bundesrat hat am Montag das VBS beauftragt, neue gesetzliche Grundlagen für den Informationsschutz zu schaffen.
Erst wenn eine Firma vom Eidgenössischen Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) geprüft worden ist, darf sie klassifizierte, also geheime oder vertrauliche Aufträge des Bundes, ausführen. Auch Firmen, die sich im Ausland um klassifizierte Aufträge bewerben, benötigen solche Zertifikate.
Bisher konnte das VBS diese Betriebssicherheitserklärungen nur für Unternehmen im militärischen Bereich ausstellen. Neu sollen auch Firmen solche Sicherheitserklärungen erhalten, die sich um klassifizierte, nicht-militärische Projekte im Ausland bewerben.
Damit wolle der Bund verhindern, dass Schweizer Firmen im Ausland Aufträge bloss deshalb nicht erhalten, weil sie keine Betriebssicherheitserklärungen vorweisen können, teilte das VBS mit.
Vor rund drei Jahren hatte der Bundesrat eine neue Informationsschutzverordnung erlassen. Darin wurde neben den beiden Klassifizierungsstufen «geheim» und «vertraulich» die dritte Stufe «intern» beschlossen. Diese sollte Informationen, die einen erhöhten Schutz benötigen, aber nicht «geheim» oder «vertraulich» sind, bezeichnen.
Der Bundesrat stellt gemäss Mitteilung vom Montag fest, dass die Verordnung noch nicht vollständig umgesetzt worden sei. So habe sich etwa die Klassifizierungsstufe «intern» noch nicht durchgesetzt. Handlungsbedarf bestehe weiter bei der elektronischen Bearbeitung von schutzwürdigen Informationen.

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