The Swiss voice in the world since 1935

CH/EU-Gerichtsurteil zu Pachtlandstreit mit Deutschland hilft Bauern (AF)

Schaffhausen/Luxemburg (awp/sda) – Erfolg für die Schweizer Bauern, die entlang der Grenze deutsches Land bewirtschaften: Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg hat entschieden, dass sie nicht gegen geltendes Recht und nicht gegen Abkommen zwischen der Schweiz und der EU verstossen.
Vom Urteil betroffen sind schätzungsweise rund 250 Schweizer Bauern, die meisten davon aus dem Grenzkanton Schaffhausen. Sie pachten oder besitzen deutsches Land, hauptsächlich in den Landkreisen Konstanz, Waldshut, Villingen-Schwenningen und Schwarzwald-Baar.
Die Produkte, die sie auf deutschem Land produzieren, importieren sie zollfrei in die Schweiz und verkaufen sie hier zu teureren Schweizer Preisen – sehr zum Unmut der deutschen Bauern, welche dies seit Jahren als klare Wettbewerbsverzerrung bezeichnen.
Sie kritisieren den Staatsvertrag von 1958, der den Schweizern diese Praxis erlaubt. Die Ausdehnung in Richtung Norden ist jedoch limitiert: Schweizer Bauern dürfen nur Land kaufen oder pachten, das nicht weiter als 10 Kilometer von der Grenze entfernt liegt.
Das Urteil, das vom EU-Gerichtshof gesprochen wurde, entkräftigt nun aber die Kritik der deutschen Bauern: Der Entscheid, über den am Mittwoch auch die «Schaffhauser Nachrichten» berichtete, stellt fest, dass die Schweizer Bauern gegen keine Gesetze verstossen und auch keine Wettbewerbsverzerrung vorliegt – eben weil der Staatsvertrag ihnen erlaubt, in Deutschland zu produzieren.
Grenzgängern müssten die selben Lebens-, Beschäftigungs- und Arbeitsbedingungen eingeräumt werden wie den Inländern, hält das Gericht fest. Die Schweizer Bauern dürften somit nicht aufgrund ihrer Staatsangehörigkeit diskriminiert werden.
Beim Urteil, das auf der Website des EU-Gerichtshofes aufgeschaltet ist, handelt es sich aber erst um einen so genannten Vorabentscheid. Der Entscheid ist nicht abschliessend, sondern gibt deutschen Gerichten lediglich eine Vorgabe, in dessen Rahmen sie über Einzelfälle urteilen sollen.
WALDSHUT VERWEIGERTE PACHTVERTRAG
Ausgelöst hatte das Verfahren ein Schweizer Bauer, der 360 Aren Land in Dettighofen D pachten wollte. Das Landratsamt Waldshut bewilligte den Pachtvertrag jedoch nicht und berief sich dabei auf ein neu eingeführtes Gesetz aus Baden-Württemberg, mit dem die Schweizer Bauern zurückgedrängt werden sollen.
Dieses Gesetz stellt sicher, dass deutsche Bauern bei Verkäufen oder Verpachtungen den Schweizern vorgezogen werden. Im konkreten Fall der 360 Aren zeigte denn auch ein Deutscher Interesse am Landstück und wurde somit dem Schweizer vorgezogen.
Weil er sich diskriminiert fühlte, wandte sich der Schweizer daraufhin an das Amtsgericht Waldshut-Tiengen, welches das Verfahren aber sistierte und vom Europäischen Gerichtshof einen Vorabentscheid verlangte. Auf Basis dieses Urteils wird der Fall nun erneut am Amtsgericht aufgerollt.
SCHAFFHAUSEN BEGRÜSST DEN ENTSCHEID
Wie der zuständige Schaffhauser Regierungsrat Ernst Landolt (SVP) auf Anfrage der Nachrichtenagentur sda sagte, begrüsse er den Entscheid aus Luxemburg. Das Urteil stütze den Staatsvertrag von 1958 und stelle die von Baden-Württemberg neu eingeführte Privilegierung von deutschen Bauern generell in Frage.
Man dürfe aber nicht vergessen, dass das Problem, welches die Schweizer hier mit den Deutschen hätten, marginal sei, betonte Landolt. «Die Fluglärmproblematik ist viel gravierender.»
cf

Beliebte Artikel

Meistdiskutiert

SWI swissinfo.ch - Zweigniederlassung der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft

SWI swissinfo.ch - Zweigniederlassung der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft