CH/Kosten der tieferen BVG-Eintrittsschwelle nur selten abgewälzt (Studie)
Bern (awp/sda) – Im Jahr 2005 wurde die Schwelle herabgesetzt, ab der Arbeitgeber ihre Angestellten bei einer Einrichtung der beruflichen Vorsorge versichern müssen. Die daraus entstandenen Kosten wurden gemäss einer am Freitag veröffentlichten Studie nur selten auf die Arbeitnehmer abgewälzt.
So gut wie nie habe die tiefere Eintrittsschwelle in die zweite Säule zu einem tieferen Bruttolohn der Angestellten geführt, teilte das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) am Freitag mit. Zudem habe kaum ein Unternehmen versucht, sich den neuen Verpflichtungen zu entziehen.
Gemäss der Studie begrüssten die betroffenen Arbeitgeber und Arbeitnehmer die tiefere Schwelle, dank der die Altersvorsorge von Personen mit kleinem Einkommen verbessert werden sollte. Unerwünschte Nebenwirkungen wurden kaum festgestellt.
Auf Anfang 2005 war die Eintrittsschwelle von 25’320 auf 19’350 Franken gesenkt worden. Vor allem Frauen, die einer Teilzeitarbeit nachgehen, sollten sich so einer Pensionskasse anschliessen können. Im laufenden und im nächsten Jahr müssen Jahreslöhne ab 20’880 Franken obligatorisch versichert werden.
Die vom Beratungsunternehmen Infras verfasste Studie zeigt, dass Arbeitnehmer und Arbeitgeber nicht genügend darüber informiert sind, dass sich Arbeitnehmer auch freiwillig einer Pensionskasse anschliessen können.
Zwei Dritteln der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ist nicht bekannt, dass sie sich freiwillig versichern lassen können, wenn sie durch die Addition der Löhne aus verschiedenen Arbeitsverhältnissen die Eintrittsschwelle erreichen. Jeder zweite Arbeitgeber wisse nicht Bescheid, ob die Pensionskasse die freiwillige Versicherung anbietet oder nicht.
Befragt wurden Arbeitgeber aus der Gastronomie, dem Reinigungsgewerbe und der Kultur sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit Löhnen zwischen 10’000 und 30’000 Franken. Der auf dieser Grundlage erstellte Bericht ist die zweite Studie, die über die Folgen der gesenkten Eintrittsschwelle verfasst wurde.
In der ersten Studie war die Bilanz durchzogen ausgefallen. Zwar führte die neue Regelung dazu, dass zwischen 2005 und 2010 140’000 Angestellte mit tiefem Einkommen neu in die zweite Säule aufgenommen wurden.
Doch lohnte sich dies nicht für alle gleichermassen. Positiv ist für alle, dass sie besser gegen Invalidität und Tod abgesichert sind. Jede dritte Person erhält aber trotz höherer Lohnabzüge unter dem Strich nicht mehr Rente, denn wegen der BVG-Rente sank ihr Anspruch auf Ergänzungsleistungen zu AHV und IV.
Nur bei einem Drittel der Betroffenen führt die neue Regelung zu einer besseren Altersvorsorge.