Chinesische Staatssicherheit hilft Schweiz bei Ausschaffungen
(Keystone-SDA) Die chinesische Staatssicherheit darf seit 2015 Nationalität und Identität ihrer Staatsbürger in der Schweiz ermitteln, wenn diese sich illegal im Land aufhalten. Betroffen sind abgewiesene Asylsuchende, illegal Eingereiste, Sans Papiers und ähnliche Fälle.
Der entsprechende Vertrag wurde nicht in der amtlichen Rechtssammlung veröffentlicht, wie das Staatssekretariat für Migration (SEM) einen Bericht der «NZZ am Sonntag» bestätigte. Solche «technischen Verträge» würden dort nicht publiziert, sagte SEM-Sprecher Daniel Bach. Da der Vertrag Ende Jahr ausläuft, will ihn das BAG verlängern.
Die Beamten des chinesischen Ministeriums für öffentliche Sicherheit können gemäss dem Abkommen für zwei Wochen «ohne offiziellen Status» in der Schweiz Abklärungen über die mögliche Nationalität von illegal anwesenden Chinesen treffen.
Dabei führen sie unter anderem Befragungen durch. Sie helfen so dem SEM bei Rückführungen. Sobald die Beamten Staatsangehörigkeit und Identität bestätigt haben, erhalten die Betroffenen Ersatz-Reisepapiere und werden nach China zurückgeführt.
Schicksal unbekannt
Was dann mit ihnen geschieht, weiss die Schweiz nicht, wie Bach gegenüber der Nachrichtenagentur Keystone-SDA sagte. China akzeptiere wie andere Staaten kein Monitoring. Er unterstreicht aber, dass die Rückschaffungen rechtmässig erfolgten und die Betroffenen in China nicht bedroht seien. Zudem würden sie darauf aufmerksam gemacht, dass sie sich jederzeit an die Schweizer Botschaft wenden können.
Menschen aus Tibet, die aus China eingereist sind und deren Asylgesuch in der Schweiz abgelehnt wurde, werden nicht zurückgeführt, eben weil sie bedroht seien, sagte Bach. Auch für die verfolgte Minorität der Uiguren sei dies der Fall, obwohl die Schweiz wenige Asylgesuche von Uiguren habe.
13 Personen zurückgeschafft
Bisher reiste einmal eine Delegation der chinesischen Staatssicherheit in die Schweiz ein. In der Folge des Besuches 2016 wurden 13 Personen ausgeschafft, unter ihnen vier abgewiesene Asylbewerber, wie Bach bestätigte. Die anderen hatten gegen das Ausländergesetz verstossen.
Den chinesischen Staatssicherheitsbeamten dürfen die Schweizer Behörden gemäss Asylgesetz keine im Asylverfahren erhobenen Daten zur Verfügung stellen. Im weiteren sagte Bach zu dem Vertrag mit China, die Schweiz habe mit anderen Ländern Migrations- oder Rückübernahmeabkommen.
Gegen die Verlängerung des Abkommens mit China regt sich Widerstand in der Aussenpolitischen Kommission des Nationalrats (APK). Deren Mitglied Fabian Molina (SP/ZH) liess sich in der «NZZ am Sonntag» mit den Worten zitieren, das sei absolut inakzeptabel. Sibel Arslan (Grüne/BS) forderte im Blatt die sofortige Kündigung des Vertrags.
Beide werden an der APK-Sitzung am Montag Auskunft vom Bundesrat verlangen. Das SEM hält fest, dass das Parlament einmal im Jahr über die entsprechenden Verträge informiert wird.
Unterdrückte Minderheiten
Chinas kommunistisches Regime geht hart gegen ethnische Minderheiten im Land vor. Seit der Invasion von 1959 im zuvor unabhängigen Tibet unterdrücken die chinesischen Behörden die dortige buddhistische Bevölkerung rigoros.
In der nordwestlichen Provinz Xinjiang sitzt nach internationalen Schätzungen eine Million der rund 10 Millionen Menschen zählenden Minderheit der Uiguren in Lagern, von den Chinesen «Berufsbildungszentren» genannt. In kaum einer Region der Welt ist die Überwachung derart lückenlos, wie in Xinjiang. Die Zentralregierung wirft den muslimischen Uiguren Separatismus und Terrorismus vor. China verleibte sich das ehemalige Ostturkestan 1949 ein.
In Hongkong implementierte Peking vor kurzem ein Sicherheitsgesetz gegen Aktivitäten, die China als subversiv, separatistisch oder terroristisch ansieht. Es ist der bisher weitestgehende Eingriff in Hongkongs Autonomie. Diverse Staaten setzten daraufhin ein Auslieferungsabkommen mit Hongkong ausser Kraft.